EFKffT in der Einarbeitungsphase

 

FAQ – oft gestellte Fragen zur

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Wer ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)?

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Das ist die Definition des Grundsatzpapiers DGUV Grundsatz 303-001 (ehemals BGG 944) der Berufsgenossenschaft.

Aus dieser Definition ergibt sich:

  • eine EFKffT muss eine Ausbildung gemacht haben,
  • sie muss die einzuhaltenden Vorschriften, Normen und Richtlinien kennen
  • und über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Die Berufsgenossenschaft unterscheidet denn auch zwischen „Grundausbildung“ und einer betrieblichen Fachausbildung. Dort geht es um betriebsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten, die mitunter nicht in der Grundausbildung vermittelt werden können.

Um das in der Ausbildung zu EFKffT gelernte Fachwissen sicher einsetzen zu können (und um eigentlich erst die notwendige Erfahrung zu sammeln), ist eine unterstützte Einarbeitungszeit ratsam. MEBEDO bietet dazu eine Praxishilfe an (siehe TIPP: Praxishilfe).

Was ist eine festgelegte Tätigkeit?

Als „festgelegte Tätigkeiten“ gelten gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln. Beispiele sind das Anschließen und Abklemmen

  • von Drehstrom-Elektroherden, etwa bei Ein- und Ausbau von Küchen,
  • verschiedener Elektrizitätszählertypen im Bereich des Netzbetriebs oder
  • Drehstrom-Elektromotoren, bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze, im Bereich von Druckereien,
  • von Rolladenmotoren.

Diese Tätigkeiten dürfen grundsätzlich nur in freigeschaltetem Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.

Voraussetzung die für die festgelegte Tätigkeit notwendigen Arbeitsabläufe sicher zu beherrschen, ist eine Ausbildung.

Wie sieht eine fachliche Ausbildung zu einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) aus?

Ziel der Ausbildung ist, dass die künftige EFKffT die Arbeitsabläufe der festgelegten Tätigkeit sicher beherrscht. Sinnvollerweise ergänzen sich daher theorie- und praxisbezogene Lerninhalte.

In der theoretischen Ausbildung müssen die Kenntnisse der Elektrotechnik, die für das sichere und fachgerechte Durchführen der vorher definierten festgelegten Tätigkeiten erforderlich sind, vermittelt werden.

Die praktische Ausbildung muss an den infrage kommenden Betriebsmitteln und in einer praxisorientierten Arbeitsumgebung durchgeführt werden. Sie muss die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher in der Praxis angewendet werden können.

Eine Prüfung in Theorie und Praxis schließt die Ausbildung ab. Ein Zertifikat, in dem bescheinigt wird, mit welchen Tätigkeiten der Teilnehmer künftig beauftragt werden darf, belegt die erfolgreich absolvierte Ausbildung.

Wie lange dauert die Ausbildung zur EFKffT?

Die Dauer hängt von der Verwendung und dem Wissensstand der späteren EFKffT ab. Im BG-Grundsatzpapier DGUV Grundsatz 303-001 (ehemals BGG 944) heißt es, die Dauer der theoretischen Ausbildung sei ausreichend zu bemessen. Die Unfallversicherer geben allerdings einen Mindestrahmen vor. Sie unterscheiden zwischen EFKffT, die im Handwerk und die solche, die in der Industrie und sonstigen gewerblichen Bereichen eingesetzt werden.

Für EFKffT, die im Handwerk eingesetzt werden, geben die Unfallversicherer mindestens 80 Unterrichtsstunden vor.

Für die Industrie machen die Autoren des Grundsatzpapiers DGUV Grundsatz 303-001 folgende Rechnung auf:

  • Vorkurs (Grundkenntnisse) 2 Wochen
  • Fachtheorie 8 Wochen
  • Fachpraxis 4 Wochen
  • Betriebliche Qualifizierung (im Betrieb) mindestens 4 Wochen.

Welchen Umfang hat eine Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Der Umfang der Prüfung ist nicht genau festgelegt. Er hängt vom Ausmaß und Schwierigkeitsgrad der später auszuführenden Tätigkeiten ab.

Welche Voraussetzung muss ein Mitarbeiter für seine Ausbildung zur

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mitbringen?

Voraussetzung ist nach dem BG-Grundsatzpapier DGUV Grundsatz 303-001 eine „abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit“.

Wie legt man einen Ausbildungsplan für eine EFKffT fest?

Der Ausbildungsplan richtet sich nach dem erforderlichen Qualifikationsniveau. Aus dem zukünftigen Tätigkeitsprofil der Mitarbeiter und ihrem heutigen Wissensstand ergibt sich ein Qualifikationsdefizit. Daraus werden die zu vermittelnden theoretischen und praktischen Lerninhalte abgeleitet. Wichtig für den Erfolg einer Ausbildung ist ein möglichst passgenauer Ausbildungsplan. Dauert die Ausbildung zu lange und wird hauptsächlich schon bekanntes Fachwissen vermittelt, sinkt die Lernbereitschaft. Ist die Ausbildung zu kurz und zu oberflächlich, riskiert der Arbeitgeber Unfälle. MEBEDO hilft Ihnen ein für Ihre Teilnehmer maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.

Wer ist verantwortlich für den Einsatz einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Für die Sicherheit der Beschäftigten ist der Unternehmer bzw. im Bereich der Elektrotechnik die von ihm bestellte Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) verantwortlich. Die VEFK muss sich vergewissern, ob der zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausgebildete Mitarbeiter in der Lage ist, diese festgelegten Tätigkeiten sicher auszuführen, etwa ob er ausreichend ausgebildet wurde. Zudem muss er gerade in der Einarbeitungsphase kontrollieren, ob die EFKffT auch zuverlässig arbeitet. Spätere stichprobenartige Kontrollen sind selbstverständlich Teil der Aufsichtsverantwortung. Für die Einarbeitung empfiehlt sich eine stufenweise Freigabe.

Wie geht es weiter nach der Ausbildung zur EFKffT?

Wer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten geworden ist, hat keinen Titel in der Tasche, der ihm erlauben würde, für immer bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Vielmehr muss der Unternehmer bzw. die Verantwortliche Elektrofachkraft entscheiden, ob die EFKffT auch nach Jahren noch in der Lage ist die festgelegten Tätigkeiten sicher auszuführen. Das ergibt sich aus der Definition (siehe oben) und der betrieblichen Praxis. Normen und andere Bestimmungen ändern sich und eben auch die technischen Voraussetzungen (etwa, weil andere Elektromotoren an- und abgeklemmt werden oder neue Arbeitsverfahren eingeführt werden etc.). Daher muss die EFKffT in die fachbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen einbezogen werden. MEBEDO bietet dazu Auffrischungskurse für EFKffT an.

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