Bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand gelten die wesentlichen Anforderungen der sogenannten „fünf Sicherheitsregeln“. Bei Einhaltung dieser Regeln wird der spannungsfreie Zustand an der Arbeitsstelle für die Dauer der Arbeit hergestellt und vor allem sichergestellt.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) können unter bestimmten Voraussetzungen für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel eingesetzt werden. Dieser Beitrag erläutert diese Parameter.
Das Anforderungsprofil und die Aufgaben von Elektrofachkräften und zur Prüfung befähigten Personen sind ähnlich. Das führt immer wieder zu der Vermutung, eine Elektrofachkraft sei zugleich auch immer eine zur Prüfung befähigte Person. Dem ist aber nicht so
Eine Elektrofachkraft kann elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen. Was muss man können, um das zu tun?
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