Bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand gelten die wesentlichen Anforderungen der sogenannten „fünf Sicherheitsregeln“. Bei Einhaltung dieser Regeln wird der spannungsfreie Zustand an der Arbeitsstelle für die Dauer der Arbeit hergestellt und vor allem sichergestellt.
Wie erfolgt die wiederkehrende Prüfung von Geräten mit Stecker, die aber fest eingebaut wurden? Welche Norm greift? Wer entscheidet darüber wie geprüft wird?
Die Entwürfe der DKE für die neue VDE 0701 und die VDE 0702 sehen eine Trennung der 2008 zusammengelegten Normen vor. Der Anwendungsbereich der VDE 0701 soll die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von elektrischen Geräten nach der Reparatur sein; Vorgaben für die Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte finden sich in der VDE 0702. Die Trennung der Normen führt zu Änderungen der Anforderungen der jeweiligen Normen.
Die Technische Regel zur Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Zur Prüfung befähigte Person“ wurde überarbeitet. In der neuen Fassung wird detaillierter erklärt, welche Voraussetzungen eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen muss. An den wesentlichen Vorgaben der TRBS 1203 wurde nichts geändert.
Das Anforderungsprofil und die Aufgaben von Elektrofachkräften und zur Prüfung befähigten Personen sind ähnlich. Das führt immer wieder zu der Vermutung, eine Elektrofachkraft sei zugleich auch immer eine zur Prüfung befähigte Person. Dem ist aber nicht so
Eine befähigte Person verfügt über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten für die Prüfung von Arbeitsmitteln. Diese Qualifikation erlangt sie durch eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in dem Bereich, in dem sie Arbeitsmittel prüft und Weiterbildungen auf das jeweilige Spezialgebiet ( z. B. angewandte VDE Normen).
Eine Elektrofachkraft kann elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen. Was muss man können, um das zu tun?
Eine Übertragung von Pflichten innerhalb einer betrieblichen Organisation muss schriftlich erfolgen. Was aber wenn jemand die Funktion einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ausübt, ohne schriftlich beauftragt worden zu sein? Ist eine mündliche Beauftragung unwirksam? Welche Folgen hat eine fehlende schriftliche Beauftragung für eine VEFK?
Die DIN VDE 0100-704 für die Elektroversorgung von Baustellen wurde neu veröffentlicht. Neu ist u. a., dass Drehstrom-Steckdosen in Baustromverteilern bis einschließlich 63 A mit einem allstromsensitiven RCD vom Typ B geschützt werden müssen und dass fest angeschlossene Baustromverteiler mit Steckdosen durch Laien bedienbare Einrichtungen zum Trennen der Einspeisung enthalten müssen. Nachrüstungen älterer Baustromverteiler dürften nahezu unmöglich sein.
Die DIN VDE 0100-410 wurde überarbeitet. Die neue DIN VDE-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen macht u. a. neue Vorgaben zu Abschaltzeiten, Steckdosen in Endstromkreisen und RCDs in Wohnungen.
Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor. Gesetzgeber, Ministerien und Sozialversicherungsträger machen aber noch weitere Vorgaben, was Inhalt, Anlass, Turnus und Häufigkeit der Unterweisung angeht. Sie geben somit einen Leitfaden über was, wie und wann unterwiesen werden muss.
Die überarbeitete Technische Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1111 bietet mehr Erläuterungen, wie Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel durchgeführt werden sollten.
Für Betriebe ohne eigene VEFK kann es sinnvoll sein, eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft zu beauftragen. Dafür gibt es verschiedene Modelle.
Teil 600 der Normenreihe VDE 0100 gibt die Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen vor. Nach VDE 0100-600 muss das Besichtigen zuerst erfolgen. Bei den weiteren Prüfschritten ist folgende Reihenfolge zu empfehlen, um eine vollständige und für den Prüfer sichere Prüfung zu gewährleisten.
Geändert hat sich eine Vielzahl von Einzelvorgaben für die Erstprüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0100 Teil 600. Dieser Artikel enthält eine Auswahl der Neuerungen.
Die Vorgaben für wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen haben sich geändert. Neu ist u. a., dass die Isolationswiderstandmessung unter bestimmten Umständen entfallen kann.
Eigenständige Prüfnorm für die Wiederholungsprüfung von Stromerzeugern gibt es nicht. Daher muss anhand der grundsätzlichen Prüfnormen ein sinnvoller Prüfablauf zusammengestellt werden, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde überarbeitet. Neu sind insbesondere konkrete Vorgaben bei der Unterweisung und der Instandhaltung, sowie die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung.
Kontakt
MEBEDO Akademie GmbH
Tel.: +49 2602 95081-298
Fax: +49 2602 95081-20
E-Mail: akademie@mebedo-ac.de
MEBEDO Consulting GmbH
Tel.: +49 2602 95081-299
Fax: +49 2602 95081-20
E-Mail: consulting@mebedo-ac.de