Eine Übertragung von Pflichten innerhalb einer betrieblichen Organisation muss schriftlich erfolgen. Was aber wenn jemand die Funktion einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ausübt, ohne schriftlich beauftragt worden zu sein? Ist eine mündliche Beauftragung unwirksam? Welche Folgen hat eine fehlende schriftliche Beauftragung für eine VEFK?
Für Betriebe ohne eigene VEFK kann es sinnvoll sein, eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft zu beauftragen. Dafür gibt es verschiedene Modelle.
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