Erste Hilfe bei Stromunfällen – Rettungskette

| Roman Schwenk | VEFK, Sicherheit

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Grundsätzliches zu Unfällen

Ganz allgemein muss bei jedem Unfall im Betrieb die Erste Hilfe gewährleistet werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist:

  • 26 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit den Anhängen 1 und 2 des DGUV Grundsatzes 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Erste Hilfe“
  • 10 Arbeitsschutzgesetz „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

Vorkehrungen und Maßnahmen bei Stromunfällen

Bei Stromunfällen sind zusätzliche Besonderheiten zu beachten. Daher fordert die VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100“ in Anhang B.7:

Der Anlagenbetreiber sollte eine sorgfältige Einschätzung der Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb von elektrischen Anlagen ergeben, durchführen und, wenn notwendig, entsprechende Vorkehrungen und Maßnahmen für den Unfall entwickeln und umsetzen.

Bei einem Stromunfall kommt es auf die richtige Hilfe in den ersten Minuten an. Die Maßnahmen, die bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ergriffen werden, können für die Schwere der Unfallfolgen entscheidend sein!

Rettungskette als Grundlage für den Notfallplan

Ein Notfallplan hilft, in einer solchen Situation schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen. Die in der DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ beschriebene Rettungskette ist dafür eine gute Grundlage:

Rettungskette-Grafik
Die Rettungskette versinnbildlicht die Forderung nach einer lückenlosen Versorgung der Verunfallten oder Erkrankten, die am Ort des Geschehens beginnt und in der Klinik endet.

Sofortmaßnahmen, Notruf und Erste-Hilfe-Maßnahmen

Zunächst wird unterschieden, ob ein Stromunfall vorliegt oder nicht.

  • Handelt es sich um einen Stromunfall so muss bei der Sicherung des Gefahrenbereichs die Anlage freigeschaltet werden. Ggf. kann zur Abschaltung ein Notfallteam eingesetzt werden.
  • Andernfalls ist der Anlagenverantwortliche bzw. die vom Anlagenbetreiber benannte Person zu verständigen.

Zeit ist hier besonders kostbar: Der Rettungsdienst ist so schnell wie möglich zu verständigen. Sind mehrere Personen an der Unfallstelle anwesend kann dies bereits parallel während der Sicherung der Unfallstelle geschehen, um direkt im Anschluss erste Hilfe zu leisten.


Die fünf W’s des Notrufs

Wo ist der Unfall?

Machen Sie zuerst möglichst genaue Angaben über den Notfallort: Ort, Straße, Hausnummer, Fabrikgebäude, Zufahrtswege, Stockwerk usw. Legen Sie danach nicht auf!

Warten Sie auf Fragen der Rettungsleitstelle

Meist sind für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehr weitere Informationen von Bedeutung, wonach Sie gefragt werden. Zum Beispiel:

  • Was ist genau geschehen?

  • Um wie viele Verletzte / Erkrankte geht es?

  • Welche Verletzungen / Erkrankungen haben die Betroffenen und besteht Lebensgefahr?


Der Notruf muss klar und knapp alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, um gezielt und ohne Zeitverlust die notwendigen Rettungseinheiten zum Einsatz zu bringen und an den Notfallort leiten zu können. Nicht auflegen! Weitere Anweisun­gen und Unterstützung wird von der Rettungsleitstelle gegeben.

Quelle: DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“

Klare Kommunikationswege bei Stromunfällen

Die VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100“ fordert in Anhang B.7 die Kommunikationswege zwischen Anlagenverantwortlichen und Anlagenbetreiber, Netzleitstellen und ggf. weiteren Stellen zu regeln. Diese Kommunikationswege sollen im Notfallplan daher ebenfalls beschrieben werden.

Unfallanalyse bei Stromunfällen

Um das Unfallrisiko zu verringern wird eine Unfallanalyse erstellt. Je nach Unfallschwere und Unfallzeit gibt es verschiedene Verfahrensweisen der Berufsgenossenschaften. Als Orientierungshilfe kann der „Leitfaden zur Untersuchung von Arbeitsunfällen“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) dienen.

Dabei ist zwingend die Verantwortliche Elektrofachkraft miteinzubeziehen, um ggf. geeignete Maßnahmen festzulegen. Zum Beispiel kann es erforderlich werden die Gefährdungsbeurteilung anhand der Ergebnisse der Untersuchung zu aktualisieren.

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