Arbeitsstättenverordnung
M06 – Erhalt der Fachkunde zum Prüfen von Arbeitsmitteln und Anlagen
Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung einer "Zur Prüfung befähigten Person" für die sichere und normkonforme Prüfung elektrischer Geräte und Niederspannungsanlagen.