Schnittstellendefinition

R17 – Betriebssicherheitsverordnung in der betrieblichen Praxis

Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und daraus resultierende Betreiberpflichten im Bereich der Elektrosicherheit lückenlos und rechtssicher umsetzen und somit offene Flanken in der Unternehmensorganisation schließen.

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