Prüfen lernen – Geräte, Anlagen, Maschinen

Hinter dem Begriff „Prüfen“ verbirgt sich ein umfangreiches Themengebiet, das für das tägliche, sichere Arbeiten mit elektrischem Strom von fundamentaler Bedeutung ist.

Es ist wichtig, dass alle Prüfungen durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden, um eine hohe Sicherheit zu gewährleisten.

Wir bieten Ihnen Praxisseminare ganz nach Bedarf

  • Grundausbildung (Zertifikatslehrgänge)
  • Erhalt der Fachkunde
  • Praxisworkshops
  • Praktische Übungen – Prüfen lernt man am besten beim Prüfen

Ihre Vorteile

  • Hoher Praxisanteil
  • Wir stellen ein umfangreiches Sortiment der gängigen Messgeräte für Übungen zur Verfügung
  • Sie profitieren von praktischen Umsetzungsmöglichkeiten und Tipps – verständlich und nachvollziehbar aus der langjährigen Praxis der Dozenten
  • Hilfreiche praxistaugliche Ergänzungsmaterialien, wie Quickcheckflyer und Plakate mit Prüfabläufen
  • Inhouse-Seminare werden auf die Erfordernisse in Ihrem Unternehmen abgestimmt

Beratung gewünscht

Geräteprüfung

Die Geräteprüfung umfasst ortsveränderliche Geräte/Arbeitsmittel, Schweißgeräte (Lichtbogenschweißeinrichtungen), Medizinprodukte, Krankenhausbetten und auch das Prüfen im Prüfteam (EuP im Prüfteam)

Alle Seminare zum Prüfen von Geräten

Maschinenprüfung

Der Bereich der Maschinenprüfung befasst sich mit der Erstprüfung, der Prüfung vor der erstmaligen Verwendung und der Wiederholungsprüfung. Außerdem geht es um die Problematik: Hersteller – Betreiber.

Alle Seminare zur Maschinenprüfung

Anlagenprüfung

Der Bereich Anlagenprüfung umfasst Seminare zur Prüfung von elektrischen Niederspannungsanlagen, Erdungsanlagen, Ladeinfrastruktur, Brandschutzworkshops und die Grundlagen der Netzqualität/Power Quality

Alle Seminare zum Prüfen von Anlagen

Spezialanwendungen beim Prüfen

Hier finden Sie Seminarthemen, die kategorieübergreifend sind, z. B.:

– Stromerzeuger SEA
– Steckerfertige USV-Anlagen
– Prüfen elektrischer Schutzmaßnahmen
– Prüfen von Anlagen und Geräten
– Prüfen von Maschinen und Anlagen
– Grundlagen der Netzqualität/Power Quality

Alle Seminare für Spezialanwendungen

Mehrwerte bei MEBEDO Seminaren

Weil unsere Dozenten aus der Praxis kommen kennen sie ganz genau die Bedürfnisse und Nöte der Seminarteilnehmer. Wir haben praktische Helfer entwickelt, die für manche Frage eine schnelle Lösung bieten, z. B.:

Plakate mit den Prüfabläufen in übersichtlicher Aufbereitung

Quickcheckflyer für die Hosentasche zu den Themen Gefahrenzonen, Schmelzsicherungen, 5-Sicherheitsregeln, RCD-Auslösezeiten, Schalthandlungen.

Prüfen in der Elektrotechnik

Das „Prüfen“ in der Elektrotechnik dient dem sicheren Arbeiten mit elektrischem Strom. Alle Prüfungen werden von „zur Prüfung befähigten Personen“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt, um eine hohe Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ziel ist es, dem Verwender von Geräten, Maschinen oder Anlagen eine sichere Arbeitsumgebung zu garantieren.

Eine Prüfung umfasst je nach Arbeitsbereich viele einzelne Aufgaben, jedoch immer auch:

  • Sichtprüfung
  • Ermitteln von Messwerten (Messen)
  • Bewertung von Messwerten (Bewerten)
  • Erproben von Sicherheitseinrichtungen
  • Dokumentation (Dokumentieren)

 

Fun Fact:

Aus diesen Tätigkeiten leitet sich der Name unseres Unternehmens ab.
MEssen – BEwerten- DOkumentieren – MEBEDO

Normenkonform prüfen?

Das ist nicht immer so einfach, da sich durch die Aktualisierung der Regelwerke stets neue Anforderungen an die Organisation und Durchführung der Prüfungen ergeben (Prüfpflicht, VDE Normen).

Wir halten Sie auf dem neuesten Stand zu den Normen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Prüfen

Der Begriff Prüfen wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Im Allgemeinen wird unter Prüfen die Gesamtbeurteilung eines Gerätes bzw. einer Anlage verstanden. D.h. alles was durch Besichtigen, Erproben, Messen und ggf. durch Berechnungen in Erfahrung gebracht wurde, wird von einer zur Prüfung befähigten Person (befähigter Prüfer) bewertet. Diese Bewertung ist das Ergebnis der Prüfung. Im Gegensatz hierzu handelt es sich beim Messen um den einzelnen Vorgang, welcher zu einem Ergebnis inklusive zugehöriger physikalischer Einheit führt. Beispiel: Das Ergebnis einer Isolationsmessung könnte 20 MΩ lauten. Im Besonderen werden außerdem auch einzelne Vorgänge als „Prüfen“ bezeichnet deren Ergebnis nicht als physikalischer Wert erscheint. Beispiel: Bei der Serienprüfung elektrischer Maschinen wird vom Hersteller die Prüfung der Stehspannung durchgeführt (oft auch als „Hochspannungsprüfung“ bezeichnet). Hier darf nach einer festgelegten Prüfdauer (z.B. 1 min.) kein Durchschlag stattfinden. Das Ergebnis einer solchen Prüfung lautet „bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Werte dazwischen gibt es also nicht. Kontakt mit unseren Experten aufnehmen

Hier kurz und knapp die Normen, die uns durch das Prüfen im Bereich der Elektrotechnik begleiten:

VDE 0544-4 Lichtbogenschweißeinrichtungen
VDE 0701 Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur
VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen
VDE 0100-600 Errichten von Niederspannungsanlagen
VDE 0105-100/A1 Betrieb von elektrischen Anlagen
VDE 0113-1 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
VDE 0100-551 Errichten von Niederspannungsanlagen
VDE 0751-1 Medizinische elektrische Geräte
VDE 0100-722 Normenkonforme Installation von EV-Ladestationen
VDE 0122-1 Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge
DIN EN IEC 62040 Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV)

 
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Prüffristenermittlung – Wann muss man was prüfen? Wer legt die Prüfintervalle fest?

Zur Ermittlung von Prüffristen elektrischer Anlagen und Maschinen sowie elektrischen Geräten bedarf es grundsätzlich einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in Hinblick auf Arbeitsmittel (u. a. elektrische Geräte und Maschinen) im § 3, durch den Arbeitgeber respektive seiner Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Zudem ist auch die notwendige Qualifikation der zur Prüfung herangezogenen Personen zu ermitteln. Die konkretisierende TRBS 1111 beschreibt hierbei den grundsätzlichen Aufbau und Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung. Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Arbeits- und Betriebsanweisungen sind unter Beachtung der TRBS 1116 erstmalig und wiederkehrend zu schulen.
Als Orientierung und Hilfestellung, können hinsichtlich Prüffristenermittlung die Beispielfristen aus Tabelle 1 B der DGUV Vorschrift 3 und der Tabelle im Anhang 4 der TRBS 1201 herangezogen werden.

Die Forderung der Ermittlung von Prüffristen für elektrische Anlagen hingegen findet ihren Ursprung u. a. in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auch die VDE 0105-100 spricht von einer gefahrenbezogenen Prüffristenermittlung. Auch hier ist das Zauberwort Gefährdungsbeurteilung und der Adressat in erster Linie der Arbeitgeber respektive seine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Als Orientierung kann hier die Tabelle 1 A der DGUV Vorschrift 3 herangezogen werden.

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Elektrische Niederspannungsanlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie
Kurz: ortsfeste elektrische Anlagen

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Elektrische Maschinen sind in der Regel miteinander verbundene, teils bewegliche Teile oder Baugruppen mit entsprechenden Antriebselementen, Steuer- und Energiekreisen.

Elektrische Geräte oder auch ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel, sind einzelne Geräte die elektrische Energie verwenden und über einen Stecker oder dauerhaft über eine Steckverbindung an einen Endstromkreis des Verteilsystems angeschlossen sind.

Für eine „Zur Prüfung befähigte Person“ ist nicht nur wichtig, dass Sie die Prüfnormen kennt. Sie muss auch Ihr Messgerät, also Ihr Werkzeug, genau kennen. Nur so ist es Ihr möglich, richtige Beurteilungen und Bewertungen zu treffen. Die befähigte Person sitzt nicht im Messgerät, sondern bedient es! Hierzu kann im Seminar auf die Eigenschaften und Bedienung des eigenen Messgerätes explizit eingegangen werden.

Hierzu haben wir einen Blogbeitrag veröffentlicht:

Homeoffice Arbeitsplatz – Der Spannung gerecht werden

Unsere Kunden erhalten auf Wunsch, nach unseren erfolgreich durchgeführten Schulungen, einen Abschluss des Seminars in Form des MEBEDO Bildungspasses. In diesem Bildungspass können die Seminarteilnehmer persönliche Daten wie Anschrift, Name und eventuell ihre berufliche Qualifikation eintragen.

Die Zweck des Bildungspasses besteht darin, plausibel darstellen zu können, wann Sie z.B. Ihre letzte Sicherheitsunterweisung im elektrotechnischen Bereich besucht haben. Da viele Unternehmen mittlerweile eine detaillierte Auflistung der durchgeführten Schulungen ihrer eingesetzten Subunternehmer erwarten, kommt hier Ihr Bildungspass an der richtigen Stelle zum Tragen. Besuchen Sie regelmäßig Seminare bei der MEBEDO Akademie oder anderen Dienstleistern, so können Sie dies in unserem Bildungspass durch eine Bestätigung des jeweiligen Bildungsinstitutes eintragen lassen.  Bei der MEBEDO Akademie erhalten unsere Kursteilnehmer entweder einen Stempel von dem jeweiligen Dozenten mit Unterschrift, oder wir fertigen Ihnen auf  Wunsch gerne einen Aufkleber an, den Sie dann in Ihrem Bildungspass einkleben können. Für diverse Unterweisungen, Befähigungsnachweise, Berechtigungen und betriebliche Beauftragungen ist der Bildungspass eine sinnvolle Dokumentation in Form eines handlichen Dokumentes. Eine weitere Möglichkeit zum Nutzen des MEBEDO Bildungspasses, ist die Information in Bewerbungsunterlagen neben den von uns ausgehändigten Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikaten.

Unsere Seminare sind messgeräte- und herstellerunabhängig. Jeder MEBEDO Dozent kennt die gängigsten Prüfgeräte am Markt und kann dadurch auf gerätespezifische Fragen und auf etwaige Vor- oder Nachteile der Geräte explizit eingehen.

In der BetrSichV werden Personen die Arbeitsmittel und bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen prüfen dürfen, mit dem Begriff „zur Prüfung befähigte Person“ bezeichnet. Wird nun eine Prüfaufgabe zum Beispiel durch einen externen Dienstleister wahrgenommen, so erleichtert das Vorhandensein eines solchen Ausweises die Kontrolle der erforderlichen Befähigung durch den Auftraggeber. Da die Qualifikation auch auf anderen (organisatorischen) Wegen geklärt werden kann, ist ein solcher Ausweis beispielsweise beim Prüfen von Geräten nicht verpflichtend.

Musterausweis für die "Zur Prüfung befähigte Person"

Anmerkung:

Anders verhält es sich bei besonderen Befähigungen die eine Spezialausbildung erfordern: hier ist ein Ausweis in Deutschland verpflichtend. Beispiel: AuS-Ausweis (Arbeiten unter Spannung).

Ausführliche Infos zu  „zur Prüfung Befähigte Person“ haben wir für Sie in einem Blogbeitrag zusammengestellt.

Zum Blogbeitrag „befähigte Person“

Die MEBEDO Akademie GmbH besitzt einen umfassenden Bestand der gängigsten Prüfgeräte am deutschen Markt. Sehr gerne können Sie im Vorfeld Ihre Wünsche äußern, sollten Sie ein bestimmtes Prüfgerät im Seminar besichtigen, oder auch ausprobieren wollen. Grundsätzlich stellen wir Ihnen während der Seminare viele gängige Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung. Somit haben Sie die Möglichkeit, unabhängig vom Messgerätehersteller zu testen. Dies ist bei einer Kaufentscheidung von Vorteil. Vorhandene betriebseigene Prüfgeräte können mitgebracht und deren Einsatzfähigkeit überprüft werden. Für Softwareseminare sollten nach Möglichkeit eigene Laptops o.ä. mitgebracht werden, um die vermittelten Inhalte und Übungen am eigenen Gerät durchführen zu können.

Für die Teilnahme an MEBEDO-Seminaren erhalten die Teilnehmenden VDSI Punkte. Anzahl und Thema (Arbeitsschutz, Brandschutz, Managementsysteme) hängen von der Dauer und den Seminarinhalten ab. Der VDSI hat die Seminare im Vorfeld entsprechend eingestuft. So können Mitglieder des VDSI, die sechs Weiterbildungspunkte innerhalb von 12 Monaten nachweisen können, einen VDSI Weiterbildungsnachweis erhalten. Mehr dazu auf der Internetseite des VDSI.

Unsere Fachdozenten beraten Sie gerne

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Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr