
Neue TRBS 1203
Die Technische Regel zur Betriebssicherheit (TRBS) 1203 "Zur Prüfung befähigte Person" wurde überarbeitet. In der neuen Fassung wird detaillierter erklärt, welche Voraussetzungen eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen muss. An den wesentlichen Vorgaben der TRBS 1203 wurde nichts geändert.