Wer bestimmt, wer eine Elektrofachkraft ist?
Ob jemand Elektrofachkraft wird, bestimmt im Regelfall der Arbeitgeber bzw. eine von ihm beauftragte Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).
Ist ein Geselle oder Meister automatisch eine Elektrofachkraft?
Die Annahme ist weit verbreitet, dass wer Geselle oder Meister ist, zugleich auch den Status einer Elektrofachkraft besitzt. Das ist falsch. Es gibt keinen Automatismus, der jemanden nach bestandener Gesellenprüfung oder Meisterprüfung eine Elektrofachkraft werden lässt. Ob ein Geselle oder ein Meister eine Elektrofachkraft ist,
- ist eine Frage der Voraussetzungen: Wie in der Definition (Link zu Definition oben) beschrieben, ist eine Elektrofachkraft jemand, der neben einer fachlichen Ausbildung noch über Kenntnisse und Berufserfahrungen (Link zu Erklärung) in einem bestimmten Fachbereich der Elektrotechnik sowie über Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen verfügt.
- bezeichnet eine Elektrofachkraft eine Funktion innerhalb einer Betriebsorganisation. Eine Elektrofachkraft wird meist von dem Arbeitgeber bzw. der Verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt (Link).
Elektrofachkraft ist keine Berufsbezeichnung
Elektrofachkraft ist keine Berufsbezeichnung (vgl. DGUV Vorschrift 203-002 (vormals BGI 548)). Die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen bestimmen Bereich der Elektrotechnik, die eine EFK haben sollte, gehen weit über das hinaus, was zum Beispiel ein Energieelektroniker in der Ausbildung lernt. Auch deswegen ist niemand mit einem Gesellenbrief in der Tasche automatisch eine Elektrofachkraft, auch wenn dies sehr oft von den unterschiedlichsten Institutionen so dargestellt wird.
Daher existiert auch kein Gesellenbrief, in welchem bestätigt wird, dass eine Ausbildung zur EFK abgeschlossen worden ist. Aufgeführt ist dort immer der Begriff eines Ausbildungsberufs z. B.
- Energieelektroniker/in für Betriebstechnik,
- Energieelektroniker/in Geräte und Systeme,
- Energieelektroniker/in für Automatisierungstechnik,
- Energieelektroniker/in für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Diese kurze Aufzählung lässt deutlich die Vielzahl an Berufen erkennen, die in den Bereich der Elektrotechnik fallen.
Ob die erforderlichen Kenntnisse für die Aufgaben, die im jeweiligen Unternehmen an eine EFK gestellt werden, vorhanden sind, kann somit nicht pauschal beantwortet werden.
Tipp: Einarbeitungsphase
Ein Mitarbeiter muss in der Regel zunächst Praxiserfahrung und Kenntnisse des Regelwerks auf dem übertragenen Aufgabengebiet sammeln, um als Elektrofachkraft gelten zu können. Das Gleiche gilt für neue Mitarbeiter: Erst nach erfolgreicher Einarbeitung können sie als Elektrofachkräfte angesehen werden.
Einarbeitungsphasen zwischen 12 und 36 Monaten
Die Dauer einer Einarbeitungsphase hängt wesentlich von der Komplexität des Aufgabengebiets sowie von den Fähigkeiten und der Motivation des einzuarbeitenden Mitarbeiters ab. Von Unternehmen werden Zeiträume genannt, die zwischen 12 und 36 Monaten variieren.
Abgestufte Freigabe
In Einzelfällen können sehr gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter (im Sinne einer abgestuften Freigabe) für bestimmte Tätigkeiten, für die die praktische Einarbeitung bereits abgeschlossen ist, auch schon früher als EFK eingesetzt werden.
Einarbeitungsphase dokumentieren
Eine gute betriebliche Praxis ist auch, neue Mitarbeiter im elektrotechnischen Betriebsteil nach dem Abschluss der dokumentierten Einarbeitungsphase schriftlich zur Elektrofachkraft für ihr konkretes Arbeitsgebiet zu bestellen. Die einmal erworbene EFK-Qualifikation kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen.
Ist man eine EFK für immer?
Eine einmal erworbene Qualifikation zur Elektrofachkraft kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen. Um sicher arbeiten zu können, müssen Elektrofachkräfte wissen, was sie tun. Gemäß Sprachweise der Normen ist das die Fähigkeit, übertragene Arbeiten zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen.
Tätigkeit in einem fachfremden Bereich
Diese Fähigkeit kann dadurch beeinträchtigt sein, dass eine EFK längere Zeit nicht in ihrem Fachbereich tätig war und sich ihr Wissensstand nicht an dem orientiert, was sich am Stand der Technik und in den einschlägigen Bestimmungen (Normen, Gesetze, Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Regelwerke) geändert hat.
Ohne Fortbildung, keine Elektrofachkraft
Die Möglichkeit, den Status einer Elektrofachkraft wieder zu verlieren, wird auch in den Erläuterungen zu Punkt 5.2 im Anhang A der DIN VDE 1000-10 formuliert. Dort heißt es, wer eine längere Zeit fachfremde Tätigkeiten ausübt und sich nicht fortbildet, kann nicht mehr als EFK gelten (zur Fortbildung siehe zum Beispiel: Fachkundeerhalt zum Prüfen von elektrischen Anlagen nach VDE 0100-600, VDE 0105-100 und VDE 0105-100/A1).

Arbeitgeber bzw. VEFK müssen Befähigung berücksichtigen
Dieser Passus hat damit Auswirkungen auf den Unternehmer bzw. die von ihm beauftragte Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Sie müssen berücksichtigen, ob der Beschäftigte bzw. der Versicherte befähigt ist, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten (vgl. ArbSchG § 7 und DGUV Vorschrift 1 § 7).
Gibt es die universelle Elektrofachkraft?
Nein. Eine EFK ist immer eine Fachkraft für einen bestimmten Fachbereich (vgl. auch die DGUV-Information 203-002 (vormals BGI 548)). Es ist schwer vorzustellen, dass jemand die Befähigung, das Vermögen und die Fertigkeit, über die eine Elektrofachkraft verfügen muss, für alle Bereiche der Elektrotechnik aufweisen kann. Die in den Normen und Unfallverhütungsvorschriften geforderte Erfahrung würde auf alle Fälle fehlen.
Was ist der Unterschied zwischen einer befähigten Person und einer Elektrofachkraft?
Die Anforderungen und Aufgaben von Elektrofachkräften und zur Prüfung befähigten Personen sind ähnlich. Immer wieder wird daher angenommen, dass eine EFK zugleich auch eine zur Prüfung befähigte Person ist. Dem ist allerdings nicht so. Siehe dazu Beitrag „Ist eine Elektrofachkraft automatisch eine zur Prüfung befähigte Person?“