- geeigneten Arbeitsverfahren
- geeigneten Arbeitsschutzmitteln
- geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- PSA gegen Störlichtbögen (PSAgS)
Gefährdungsbeurteilung für elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen
Bereits seit 1996 ist die Beurteilung von Arbeitsbedingungen durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 5, 6) vorgeschrieben.
Arbeitgeberpflichten
Jeder Arbeitgeber muss entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG §§ 5, 6) schriftliche Unterlagen vorlegen können, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung mit den getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie deren Wirksamkeitsüberprüfung ersichtlich sind.
Schriftliche Gefährdungsbeurteilungen
Schriftliche Gefährdungsbeurteilungen sind zwingend für eine sichere Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten erforderlich. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sind die arbeitsausführenden Personen mindestens jährlich zu unterweisen. Dabei müssen neben den vorherrschenden Restrisiken auch die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Unterweisungsgrundlage
Als Unterweisungsgrundlage dienen z. B. Arbeits- und Betriebsanweisungen mit Festlegungen zu
Unter anderem greifen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 3) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3-14) die Pflicht zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen jeweils erneut auf. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber zusätzliche Dokumente mit wirksamen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Erfüllung folgender Schutzziele vorhalten muss:
- sichere Gestaltung von Arbeitsstätten (ArbStättV)
- sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV)
MEBEDO Consulting Experten , mit fundiertem elektrotechnischen und arbeitsschutzrelevanten Know-How unterstützen bei der regelwerkskonformen Erstellung von
- Gefährdungsbeurteilungen für elektrotechnische Tätigkeiten
- Gefährdungsbeurteilungen für Geräte, Maschinen und Anlagen (inklusive Prüffristenermittlung)
- Arbeitsanweisungen für elektrotechnische Tätigkeiten
- Betriebsanweisungen für elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen
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