Externe VEFK

Übernahme der Verantwortung als VEFK – deutschlandweit in Ihrem Unternehmen

Ein Unternehmer trägt in seinem Betrieb die alleinige Verantwortung und ist die Schlüsselfigur für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten.

Für den Bereich der Elektrotechnik bedeutet dies letztlich den Aufbau einer Rechtssicheren Organisation inkl. der Beauftragung einer für die Leitung des elektrotechnischen Bereiches Verantwortlichen Elektrofachkraft. Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt damit eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.

In der Praxis fehlt es der internen VEFK häufig an Erfahrungswerten und Dokumenten bezüglich des Aufbaus einer solchen Organisation im Bereich der Elektrotechnik oder der Unternehmer besitzt von vornherein nicht die notwendige interne Ressource.

MEBEDO Consulting ISO 9001

MEBEDO bietet Ihnen die Lösung

Wir bieten Ihnen an, eine externe Verantwortlichen Elektrofachkraft zur Verfügung zu stellen. Diese übernimmt für einen gewissen Zeitraum oder auch dauerhaft die Verantwortung für den elektrotechnischen Betriebsteil des Unternehmens.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung als externe VEFK

Rechtssichere Organisation

Der Aufbau einer Rechtssicheren Organisationsstruktur durch eine externe VEFK (BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger) umfasst u. a.

Gemeinsame Festlegung von Prozessen, Verfahrensweisen und Schnittstellen inkl. der notwendigen Dokumentation.

– Festlegung eines Meilenstein-Plans und Definition von Arbeitspaketen.

Reportings an die Geschäftsleitung/den Vorstand in vertraglich festgelegten Abständen durch die externe VEFK.

Übernahme der Verantwortung

Wir unterstützen Sie/Ihre VEFK solange wie nötig

Übernahme der Verantwortung im elektrotechnischen Bereich des gesamten Unternehmens oder definierten Teilbereichen bzw. einzelnen Standorten.

-Praxisbegleitende Qualifizierung Ihres Mitarbeiters zur späteren internen VEFK.

Unterstützung der VEFK im Betrieb mit der Übernahme von operativen Tätigkeiten.

Unternehmerverantwortung

Ein Unternehmer trägt in seinem Betrieb die alleinige Verantwortung und ist die Schlüsselfigur für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Als Richtlinie dafür stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Präventionsgedanken in den Vordergrund. Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen und die Übertragung von Arbeiten an fachlich und persönlich geeignete Personen stellen Unternehmerpflichten dar, die es in einzelnen Fachbereichen nahezu unumgänglich machen, Führungskräfte in die Unternehmerverantwortung mit einzubinden. Bedient sich der Unternehmer nicht dieser Möglichkeit, wenn er selbst nicht in der Lage ist, spricht man von einem Organisationsverschulden nach Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

 

Unternehmer kann seine Verantwortung auf eine andere Person übertragen

Die rechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Unternehmer, jede ihm obliegende Pflicht grundsätzlich auf jede Person zu übertragen. Aus dem Gesichtspunkt der Aufsichtspflicht kann sich für ihn sogar die Verpflichtung ergeben, gewisse Pflichten auf andere Personen zu übertragen, nämlich dann, wenn die ihn als Inhaber des Betriebes treffenden Pflichten so zahlreich und vielschichtig sind, dass er außerstande ist, sie selbst im einzeln wahrzunehmen.

Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) sind nicht zu unterschätzen

MEBEDO Projektteam

  • MEBEDO erarbeitet in einem Team aus einer VEFK und kompetenten Sachverständigen folgende Projektbausteine:
    Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik
  • Bestellung der Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation
    – Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
    – Elektrofachkraft (EFK)
    – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
    – Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
    – Befähigte Person (BP)
    – Schaltberechtigte Person
    – Anlagenbetreiber (ANLB)
    – Anlagenverantwortlicher (ANLV)
    – Arbeitsverantwortlicher (AV)
  • Organisation des Erhalts der Befähigung der Mitarbeiter im Bereich der Elektrotechnik.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) im Bereich der Elektrotechnik.
  • Gemeinsame Erstellung von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen für den Bereich der Elektrotechnik.
  • Gemeinsame Ausarbeitung erforderlicher Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für den Bereich der Elektrotechnik.
  • Gemeinsamer Aufbau einer rechtssicheren Prüforganisation im Bereich der Elektrotechnik inkl. Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung gemäß BetrSichV § 3.
  • Durchführung von Kontrollen (Aufsichts- und Kontrollverantwortung) im Bereich der Elektrotechnik
  • Überprüfung auf Richtlinien- und Normkonformität im elektrotechnischen Bereich, z. B. Maschinenrichtlinie.
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Fremdvergabe von elektrotechnischen Aufträgen oder Aufträgen mit elektrotechnischem Anteil.
  • Überwachung der eingesetzten externen Dienstleister.
  • Allgemeine Unterstützung bei Fragen die den elektrotechnischen Bereich betreffen.
  • Festlegung der Persönlichen Schutzausrüstung.
  • Organisation des „Arbeitens unter Spannung“.

 

Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

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