FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Themenbereich Seminare
Seminarunterlagen, Frühstück, Mittagessen und Getränke sind im Preis der Präsenzseminare enthalten. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer zu einem offenen Seminar kann eine Rabattierung erfolgen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer zu einem offenen Seminartermin erhalten Sie folgenden Rabatt:
- 2 Personen 3 %
- ab 3 Personen 5 %
Für Inhouse-Seminare werden Rabatte ggf. individuell vereinbart.
Unsere Aktionsseminare sind von der Rabattierung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber/Teilnehmer ist berechtigt, vom Auftrag bis 22 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt 21 bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber/Teilnehmer 50 % der vereinbarten Vergütung dem Auftragnehmer zzgl. aller bereits angefallenen Spesen (Hotel-, Flug-, Bahnkosten etc.) zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung dem Auftragnehmer zzgl. aller bereits angefallenen Spesen (Hotel-, Flug-, Bahnkosten etc.) zu ersetzen. Bei Ausfall des für das jeweilige Seminar vorgesehenen Dozenten ist der Auftragnehmer berechtigt qualifizierten Ersatz zu stellen. Unsere gesamten AGB finden Sie unter mebedo-ac.de/agb.
In der Regel (wenn nicht anders bezeichnet) finden alle Seminare als offene Seminare im Hause der MEBEDO Akademie GmbH, Aubachstraße 22 in D- 56410 Montabaur statt. Einige unserer Seminare führen wir an einem unserer Partnerstandorte durch. Auf Wunsch können alle Seminare auch als Inhouse-Seminar bei Ihnen vor Ort oder als Online-Seminar stattfinden.
Durch die begrenzte Teilnehmerzahl von max. 10 Personen, bzw. von max. 15 Personen bei VEFK Seminaren, ist eine individuelle Betreuung durch die Dozenten gewährleistet. Alle Teilnehmer dürfen ihre betriebseigenen Messgeräte zum Seminar mitbringen.
Teilnehmern an unseren offenen Seminaren überreichen wir ihr Zertifikat/Teilnahmebescheinigung in Papierform als Fachkundenachweis. Im Anschluss an Inhouse- und Online-Seminare erhalten sie ihre Teilnahmebescheinigung bzw. ihr Zertifikat in digitaler Form per E-Mail.
Einige Seminare werden mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen. Hat der Teilnehmer die Lernerfolgskontrolle bestanden, erhält er ein Zertifikat als Fachkundenachweis.
Alle anderen Teilnehmer (keine Lernerfolgskontrolle bzw. nicht bestandene Lernerfolgskontrolle) erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Unsere Kunden erhalten auf Wunsch, nach unseren erfolgreich durchgeführten Schulungen, einen Abschluss des Seminars in Form des MEBEDO Bildungspasses. In diesem Bildungspass können die Seminarteilnehmer persönliche Daten wie Anschrift, Name und eventuell ihre berufliche Qualifikation eintragen.
Die Zweck des Bildungspasses besteht darin, plausibel darstellen zu können, wann Sie z.B. Ihre letzte Sicherheitsunterweisung im elektrotechnischen Bereich besucht haben. Da viele Unternehmen mittlerweile eine detaillierte Auflistung der durchgeführten Schulungen ihrer eingesetzten Subunternehmer erwarten, kommt hier Ihr Bildungspass an der richtigen Stelle zum Tragen. Besuchen Sie regelmäßig Seminare bei der MEBEDO Akademie oder anderen Dienstleistern, so können Sie dies in unserem Bildungspass durch eine Bestätigung des jeweiligen Bildungsinstitutes eintragen lassen. Bei der MEBEDO Akademie erhalten unsere Kursteilnehmer entweder einen Stempel von dem jeweiligen Dozenten mit Unterschrift, oder wir fertigen Ihnen auf Wunsch gerne einen Aufkleber an, den Sie dann in Ihrem Bildungspass einkleben können. Für diverse Unterweisungen, Befähigungsnachweise, Berechtigungen und betriebliche Beauftragungen ist der Bildungspass eine sinnvolle Dokumentation in Form eines handlichen Dokumentes. Eine weitere Möglichkeit zum Nutzen des MEBEDO Bildungspasses, ist die Information in Bewerbungsunterlagen neben den von uns ausgehändigten Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikaten.
Unsere Seminare sind messgeräte- und herstellerunabhängig. Jeder MEBEDO Dozent kennt die gängigsten Prüfgeräte am Markt und kann dadurch auf gerätespezifische Fragen und auf etwaige Vor- oder Nachteile der Geräte explizit eingehen.
Unsere Online-Seminare finden im virtuellen MEBEDO Schulungszentrum statt. Für einen reibungslosen Ablauf und ein optimales Lernerlebnis sollten ein paar Voraussetzungen gegeben sein, die wir Ihnen in einem kleinen Dokument zusammengestellt haben. Bitte prüfen Sie die Anforderungen ggf. auch mit Ihrer IT-Abteilung, für den Fall, dass Sie vom Arbeitsplatz aus teilnehmen.
Die MEBEDO Akademie GmbH besitzt einen umfassenden Bestand der gängigsten Prüfgeräte am deutschen Markt. Sehr gerne können Sie im Vorfeld Ihre Wünsche äußern, sollten Sie ein bestimmtes Prüfgerät im Seminar besichtigen, oder auch ausprobieren wollen. Grundsätzlich stellen wir Ihnen während der Seminare viele gängige Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung. Somit haben Sie die Möglichkeit, unabhängig vom Messgerätehersteller zu testen. Dies ist bei einer Kaufentscheidung von Vorteil. Vorhandene betriebseigene Prüfgeräte können mitgebracht und deren Einsatzfähigkeit überprüft werden. Für Softwareseminare sollten nach Möglichkeit eigene Laptops o.ä. mitgebracht werden, um die vermittelten Inhalte und Übungen am eigenen Gerät durchführen zu können.
Die MEBEDO Akademie GmbH kann bei Bedarf ein Seminar kundenspezifisch nach Ihren Wünschen zusammenstellen. In den ausführlichen Seminarunterlagen sind wichtige Tipps, Anregungen und Prüfvorgaben enthalten. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie finden diese unter www.mebedo-ac.de/agb
MEBEDO Akademie bietet folgende Seminararten an: Inhouse-Seminare, Offene Seminare, Online-Seminare, Offene Online-Seminare, Webinare. Diese unterscheiden sich in den Kriterien Ort, Teilnehmerkreis, Dauer, Terminauswahl und Themenauswahl.
Hier eine Übersicht:
Art der Veranstaltung |
Inhouse Seminar | Offenes Seminar | Online-Seminar | Offenes Online- Seminar |
Webinar |
Veranstaltungsort | Präsenz in Ihren Räumen |
Präsenz in MEBEDO Räumen |
Übers Internet | Übers Internet | Übers Internet |
Teilnehmerkreis | Mitarbeiter des Kunden |
Teilnehmer aus unterschiedlichen Unternehmen |
Mitarbeiter des Kunden |
Teilnehmer aus unterschiedlichen Unternehmen |
Teilnehmer aus unterschiedlichen Unternehmen |
Dauer je nach Thema |
1-5 Tage | 1-5 Tage | 1-2 Tage | 1-2 Tage | 1 Stunde |
Termine | Individuell auf Kundenwunsch |
Feste Termine | Individuell auf Kundenwunsch |
Feste Termine | aktuell nur auf Kundenwunsch |
Themen | Individuell auf Kundenwunsch |
Feste Themen | Individuell auf Kundenwunsch |
Feste Themen | aktuell nur auf Kundenwunsch |
Grundsätzlich können alle Seminare mit messtechnischen Inhalten auch direkt mit einer praxisorientierten Anwendung der Software ELEKTROMANAGER oder der MEBEDO PrüfApp kombiniert werden.
Für eine „Zur Prüfung befähigte Person“ ist nicht nur wichtig, dass Sie die Prüfnormen kennt. Sie muss auch Ihr Messgerät, also Ihr Werkzeug, genau kennen. Nur so ist es Ihr möglich, richtige Beurteilungen und Bewertungen zu treffen. Die befähigte Person sitzt nicht im Messgerät, sondern bedient es! Hierzu kann im Seminar auf die Eigenschaften und Bedienung des eigenen Messgerätes explizit eingegangen werden.
Hygienekonzept der MEBEDO Akademie und Consulting (Stand 02.01.2023):
Nachdem die Test- und Maskenpflicht praktisch flächendeckend abgeschafft wurde, haben wir uns dazu entschlossen, auch bei unseren Seminaren auf die Corona-Testpflicht und die Maskenpflicht zu verzichten.
Die Teilnehmerzahl ist jedoch nach wie vor auf die Raumgröße angepasst. Regelmäßige Stoßlüftungen in den Seminar- und Aufenthaltsräumen werden weiterhin durchgeführt und auch ausreichende Desinfektionsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung.
Wir bitten Sie trotz des Wegfalls der Maßnahmen,
– die Hust- und Niesetikette zu beachten
– sich regelmäßig entsprechend der aushängenden Hygieneempfehlungen die Hände zu reinigen und zu desinfizieren
Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Themenbereich VEFK
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
übernimmt die fachliche Leitung in einem Betrieb oder Betriebsteil im Bereich der Elektrotechnik, in dem elektrotechnische Tätigkeiten verrichtet werden.
Wird diese Rolle nicht vom Unternehmer selbst übernommen, hat er diese Aufgabe zu delegieren. Dies erfolgt im Allgemeinen in Form einer schriftlichen Bestellung.
Die Anforderungen an eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) sind hoch und variieren je nach Komplexität des übertragenen Aufgabengebietes. Teilbereiche eines Betriebes oder Unternehmens können aufgegliedert werden. Dies ist je nach Komplexität des jeweiligen Bereiches zu beurteilen und entsprechend zu organisieren.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) kann auch die Rolle des elektrotechnischen Anlagenbetreibers (ANLB) übernehmen. Dies ist sogar zu empfehlen. Im Rahmen der Bestellung sind der Aufgaben- und Bestellbereich sowie die Rechte und Pflichten eindeutig zu definieren.
Die DIN VDE 1000-10 lässt einen relativ großen Spielraum, was den formalen Bildungsabschluss einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) angeht. Insgesamt lässt sich nur ein Rahmen beschreiben. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss der Unternehmer vor der Beauftragung zur VEFK entscheiden.
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Formaler Bildungsabschluss
Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Techniker, Meister (Industrie und Handwerk), Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master aus dem Berufsfeld Elektrotechnik notwendig.
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Anderer Bildungsabschluss
Auch ein von dieser Vorgabe abweichender Bildungsabschluss ist möglich: „Für andere Ausbildungsgänge ist die hierfür notwendige Qualifikation gesondert nachzuweisen“ (DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.3). Für den Arbeitgeber erhöhen sich mit einer solchen Lösung die Anforderungen an seine Nachweispflicht. Er muss nicht nur belegen können, dass er seine Personalauswahl sorgfältig getroffen hat, sondern auch, dass sie im Ergebnis gleichwertig zu der Auswahl eines Kandidaten mit einer der oben aufgeführten elektrotechnischen Ausbildungen ist. Diesen Qualifikationsnachweis muss der Unternehmer schriftlich führen und somit untermauern, dass er seiner Auswahlverantwortung nachgekommen ist.
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Praktische Erfahrung und Kenntnisse der Normen
Der Begriff Verantwortliche Elektrofachkraft ist eine besonders qualifizierte Elektrofachkraft. Als solche braucht sie praktische Erfahrung und Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen, also etwa der Normen, für den Bereich, in dem sie eingesetzt wird.
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Spezielle Qualifikation je nach Aufgabenbereich
Die Aufgabenbereiche einer VEFK sind vielfältig. Die Qualifikation einer Verantwortlichen Elektrofachkraft muss sich nach dem Aufgabenbereich richten, in dem sie eingesetzt wird.
Es gibt zwei Voraussetzungen:
- das Unternehmen muss ein elektrotechnischer Betrieb sein oder es muss in ihm einen elektrotechnischen Betriebsteil geben,
- der Unternehmer ist nicht in der Lage, diesen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zu leiten, entweder, weil ihm die fachliche Qualifikation fehlt (er keine elektrotechnische Ausbildung hat) oder weil organisatorische Gründe eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte notwendig machen – etwa wegen der Größe des Unternehmens oder weil es unterschiedliche Standorte gibt oder weil die fachlichen Anforderungen in den verschiedenen Betriebsteilen zu unterschiedlich sind.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft
übernimmt einen Teil der Verantwortung des Unternehmers, nämlich die Fachverantwortung für einen elektrischen Betrieb oder Betriebsteil. Die schriftliche Beauftragung ist somit auch eine Delegation von Verantwortung. Die VEFK übt eine Leitungsfunktion aus, sie leitet – mindestens fachlich – einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil.
Eine VEFK ist nach Abschnitt 5 der DIN VDE 1000-10 in allen Fragen, die die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen betreffen, weisungsfrei. Eine VEFK übt somit im Bereich der Elektrotechnik, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch innerhalb der Betriebsorganisation eine wichtige Funktion im Unternehmen aus. Ihre Beauftragung ist konsequenterweise die Folge einer Personalentscheidung eines Unternehmers. Dieser muss dabei die grundsätzlichen Kriterien der DIN VDE 1000-10 bei der Personalauswahl beachten.
Bestellung einer VEFK
Die Schriftform wird in der DIN VDE 1000-10 zwar nicht verlangt. Der Gesetzgeber sieht aber bei der Delegation von Verantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes die Schriftform vor. Unabhängig davon legt ein Akt wie die Delegation von Verantwortung (mögliche Haftung) und die Komplexität der Aufgaben (z. B. müssen je nach Aufgabenbereich einer VEFK Schnittstellen zu anderen Abteilungen eines Unternehmens definiert werden) die Schriftform nahe.
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Die Mindestangaben ergeben sich aus der DIN VDE 1000-10.
Das sind die Beauftragung selbst, der Umfang der übertragenen Pflichten und der Name der VEFK. Da die Verantwortliche Elektrofachkraft Pflichten des Unternehmers, Fach- und Aufsichtsverantwortung sowie Schnittstellenfunktionen innerhalb der Betriebsorganisation übernimmt, sind weitere Angaben sinnvoll. Insbesondere sind das Angaben zu:
- rechtlichen Grundlagen der Bestellung,
- den konkreten Aufgaben,
- den Bestellbereich,
- der Eignung (den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen).
Die rechtlichen Grundlagen sind neben der DIN VDE 1000-10 etwa das Ordnungswidrigkeitengesetz oder die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3). Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel das Planen, Projektieren und Konstruieren von elektrischen Anlagen oder die Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Anlagen im Elektrobereich. Diese Angaben können in ergänzenden Anlagen zur Bestellung aufgeführt werden. Ein Muster zu einer Bestellung können Sie bei MEBEDO Consulting bekommen.
Bestellurkunde
Ja. Die Bezeichnung Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) beschreibt wie die Elektrofachkraft (EFK) eine Qualifikationsstufe im Bereich der Elektrotechnik. Die VEFK übt überdies eine Funktion innerhalb eines Unternehmens aus, indem sie die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs- oder Betriebsteils übernimmt. Wenn sie diese Funktion aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht mehr zuverlässig ausüben kann, muss der Unternehmer sie von ihrer Funktion entbinden. Er trägt die Verantwortung dafür, die richtige Person ausgesucht zu haben. Wer längere Zeit nicht in einem Arbeitsgebiet tätig war und/oder dessen Kenntnisse der Bestimmungen des elektrotechnischen Regelwerks nicht auf dem aktuellen Stand sind, dessen Qualifikation kann erlöschen.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben auf fachkundige und zuverlässige Personen übertragen, die dann diese Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen haben. Die Bestellung zur VEFK ist ein Vertrag, also eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, bei der mindestens zwei Parteien einvernehmlich eine wechselseitige verbindliche Verabredung miteinander treffen. Diese vertragliche Übernahme ist nur dann rechtswirksam, wenn die Willenserklärungen beider Vertragsparteien übereinstimmen.
Ist dies nicht der Fall, weil sich beispielsweise der Arbeitgeber zwar eine Übertragung wünscht, die designierte VEFK aber diese Verantwortung nicht übernehmen möchte, dann kann es keine rechtswirksame Übertragung allein durch eine arbeitgeberseitige Anordnung einer Delegation geben.
Wer es ganz genau wissen will kann den kompletten Text unseres Anwalts lesen.
Zum Blogbeitrag
Die elektrotechnischen Normen ändern sich beständig. Auch die staatlichen Regelsetzer wie Parlamente und Ministerien verabschieden immer wieder neue Vorgaben. Das und die sich wandelnden technischen Voraussetzungen machen Fortbildung für die VEFK zur Pflicht – Verantwortliche Elektrofachkraft ist man nicht für immer.
Wichtig ist auch der Nachweis der Fortbildung. Sie dient dem Unternehmer als Nachweis, dass die VEFK weiterhin die in der Beauftragung definierten Aufgaben erfüllen kann.
TIPP
Unterlagen für die VEFK
Eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) muss die einschlägigen Bestimmungen für ihren Arbeitsbereich kennen. Auch bei umfassender Kenntnis der Normen sind damit noch nicht die Unterlagen geschrieben, die eine VEFK im betrieblichen Alltag benötigt. MEBEDO bietet Dokumentenvorlagen für Arbeitsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Anlagenprüfungen oder Protokollierung von Beinahe-Unfällen.
Hier finden Sie eine übersichtliche grafische Veranschaulichung der Qualifikationsstufen in der Elektrotechnik.
Eine ausführliche Erläuterung zu einigen Begriffen haben wir in unserem Blogbeitrag „Qualifikationsstufen in der Elektrotechnischen Weiterbildung“ vorbereitet.
Die DIN VDE 1000-10 kennt im Prinzip zwei verschiedene Arten von Verantwortlichen Elektrofachkräften:
- Die „einfache“ Verantwortliche Elektrofachkraft DIN VDE 1000-10 Abschnitt 3.1 und 3.2. ohne die fachliche Leitung eines Betriebs oder Betriebsteils und
- die Verantwortliche Elektrofachkraft, die mit der „Leitung eines Betriebs oder Betriebsteils“ betraut ist (nach DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.3). Diese Aufgaben entsprechen im Wesentlichen denen des Anlagenbetreibers Elektrotechnik.
Nach der DIN VDE 1000-10 bedingt die Ausübung beider Tätigkeiten die selbständige Ausführung durch eine im besonderen Maße qualifizierte Elektrofachkraft. Die Unterscheidung ist die Folge der unterschiedlichen Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft in einem Unternehmen. Der Umfang der elektrotechnischen Verantwortung ist maßgeblich von der Aufgaben- und Kompetenzzuweisung im Unternehmen abhängig.
Schnittstellen der VEFK mit anderen Unternehmensteilen
Die Verantwortliche Elektrofachkraft trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen. Diese Aufgabenstellung führt dazu, dass das Tätigkeitsfeld einer VEFK zwangsläufig Schnittstellen mit anderen Unternehmensbereichen – also etwa dem Einkauf oder der Instandhaltungsplanung – aufweist. Für eine sichere, rechtssichere und auch effiziente Betriebsorganisation ist es unabdingbar, für diese Schnittstellen Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festzulegen.
Diese schriftlich definierten Schnittstellen müssen in der betrieblichen Praxis umgesetzt und „gelebt“ werden. Lesen Sie die Details im Beitrag unseres Geschäftsführers Stefan Euler „VEFK in der Betriebsorganisation“.
DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 6 heißt es: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“
Was das alles genau bedeutet lernen Sie in unserem Seminar R02
Eine VEFK muss nicht festangestellt sein.
Jedes Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Aber nicht jedes Unternehmen kann oder will sich eine festangestellte VEFK leisten. Eine Lösung kann eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) sein.
Arbeitsschutzgesetz und VDE 1000-10 treffen keine Aussage über das Angestelltenverhältnis sondern machen Vorgaben zur Eignung der VEFK. Sie muss nach dem Arbeitsschutzgesetz zuverlässig und fachkundig und nach VDE 1000-10 in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen und die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Entscheidendes Kriterium ist also, ob die Person, die VEFK wird, dafür auch geeignet ist. Ob sie in einem Angestelltenverhältnis steht oder nicht, spielt keine Rolle.
MEBEDO Consulting
- bietet seit vielen Jahren Unternehmen die Übernahme der Verantwortung als externe Verantwortlichen Elektrofachkraft an.
- ist als einziger Dienstleister in Deutschland für die externe VEFK-Übernahme ISO 9001 zertifiziert.
Eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft kann statt einer internen VEFK beauftragt werden. Bei der Auswahl einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft gelten die gleichen Kriterien wie für festangestellte VEFK. Je nach Unternehmensgröße, Umfang der elektrotechnischen Arbeiten und Qualifizierungsniveau der Belegschaft bieten sich verschiedene Modelle an, wie die elektrotechnische Verantwortung von einem externen Dienstleister übernommen werden kann.
Für Kleinbetriebe
Für Kleinbetriebe ohne nennenswerten Teil an elektrotechnischen Arbeiten bzw. für Unternehmen, die keinen geeigneten Mitarbeiter finden, der die elektrotechnische Verantwortung übernehmen kann, eignet sich folgendes Modell: Die externe VEFK schließt mit dem Anlagenbetreiber bzw. Unternehmer einen Vertrag, der folgendes regelt:
- Die externe Verantwortliche Elektrofachkraft ist fachlich verantwortlich für den elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil
- Sie ist der fachliche Vorgesetzter der Mitarbeiter, die bestimmte, vorher definierte Aufgaben im Bereich der Elektrotechnik übernehmen. Diese Mitarbeiter müssen, wenn sie es noch nicht sind, zu Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) ausgebildet werden
- Parallel dazu stellt das Unternehmen eine verantwortliche Person, die die disziplinarische Verantwortung übernimmt
Für größere Unternehmen
In größeren Unternehmen mit komplexeren Produktionsanlagen ist oft eigenes elektrotechnisch geschultes Personal vorhanden. Wenn keiner dieser Mitarbeiter als Verantwortliche Elektrofachkraft beauftragt werden kann oder soll und somit eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) benötigt wird, ist ein mögliches Modell, dass der Unternehmer einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter benennt, der die fachliche Umsetzung der Vorgaben der externen Verantwortlichen Elektrofachkraft übernimmt. Dieser Mitarbeiter kann gegebenenfalls auch zur VEFK weitergebildet werden.
VEFK-Übernahme bei gleichzeitiger Weiterbildung des Personals
Die Beauftragung einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft ist mit Kosten verbunden. Ab einer gewissen Betriebsgröße kann es aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll sein, eigene Mitarbeiter zur VEFK weiterzubilden.
MEBEDO Consulting
- bietet entsprechende Modelle, bei denen
- ein MEBEDO Projektingenieur die elektrotechnische Verantwortung übernimmt,
- zugleich aber Mitarbeiter so geschult werden, dass sie nach und nach diese Funktion übernehmen können.
- ist als einziger Dienstleister in Deutschland für die externe VEFK-Übernahme ISO 9001 zertifiziert.
Es gibt keine einfache Regel, die besagt, ab welcher Betriebsgröße und bei welchem Umfang und welcher Art der elektrotechnischen Tätigkeiten die Beauftragung einer externen VEFK Sinn macht. Entscheiden lässt sich das nur im Einzelfall. In unserem Seminar R02 erhalten Sie einen Überblick über Ihre Fach- und Führungsaufgaben und wie Sie diese am besten erfüllen.
Ist es der Dienstleister, der die Instandsetzung durchgeführt hat, oder vielmehr der Arbeitgeber/Anlagenbetreiber, der den Dienstleister beauftragt hat?
VDI Anwalt Hartmut Hardt antwortet
Aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und auch aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3, § 5) wird bei letzterem explizit der Unternehmer in die Pflicht genommen, nach prüfpflichtiger Instandhaltung den ordnungsgemäßen Zustand zum sicheren Betrieb zu erhalten und nachzuweisen.
Kommt es nunmehr zum Ereignisfall, ist der Nachweis einer normativ durchgeführten elektrischen Sicherheitsüberprüfung nicht nur vom Anlagenbetreiber im Fokus.
Ferner ist es so, dass auch ein Dienstleister den zweifelsfreien Nachweis erbringen können muss, dass der ihm zu verantwortende Aufgabenbereich sorgfältig und mangelfrei bearbeitet wurde. Es gehört zum vertraglich geschuldeten Leistungserfolg, dass die nach der erfolgten Instandsetzung den Beschäftigten zur weiteren Verwendung übergebenen Arbeitsmittel sicher sind.
Insbesondere im § 5 Abs. 1 BetrSichV wird dem Arbeitgeber abverlangt, dass er nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen darf, „die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind“.
Außerdem fordert § 10 Abs.1 BetrSichV zwingend, dass „Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden“.
Da die Instandsetzung unzweifelhaft ein Teilbereich der Instandhaltung ist, gelten die vorgenannten Zielvorgaben selbstverständlich als eigene Verpflichtung des Instandsetzers im Hinblick auf die spätere Verwendung der von ihm instandgesetzten Arbeitsmittel.
Der Nachweis, die entsprechende Fachkunde und Sorgfalt eingehalten zu haben, kann nur auf der Grundlage der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG § 49) – und wo es erforderlich ist, auch des Stands der Technik – erfolgen.
Somit muss auch ein Dienstleister, nach prüfpflichtiger Instandsetzung, eine normative elektrische Sicherheitsüberprüfung durchführen. Dies dient der Beweisbarkeit seiner fachlich richtig durchgeführten Arbeit. Dies dient im Ereignisfall nicht nur dem eigenen Interesse, sondern bildet auch einen soliden Weg zur „gelebten“ Elektrosicherheit in der betrieblichen Praxis.
DGUV Vorschrift 3 ehemals VBG 4
(1979 aus der Taufe gehoben, also vor mehr als 40 Jahren!!)
§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
weitere FAQ
Wir beantworten hier die FAQ – oft gestellte Fragen zur