Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Die Verantwortliche Elektrofachkraft hat eine Schlüsselposition beim Aufbau der rechtssicheren Organisation des elektrotechnischen Unternehmensbereiches.
Die VEFK ist eine „Person, die als Elektrofachkraft Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist“ (DIN VDE 1000-10).

Die Verantwortliche Elektrofachkraft

  • übernimmt einen Teil der Verantwortung des Unternehmers – nämlich die Fachverantwortung für einen elektrischen Betrieb oder Betriebsteil.
  •  übt eine Leitungsfunktion aus.
  •  ist in allen Fragen, welche die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen betreffen, weisungsfrei.

Wir geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit

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VEFK Beratung

VEFK Beratung – Unsere Projektingenieure beraten Sie in allen Belangen der rechtssicheren Organisation des elektrotechnischen Bereichs und unterstützen Sie und Ihre VEFK.

Externe VEFK

VEFK Übernahme – Sollten Sie keine eigene VEFK im Unternehmen haben, übernehmen wir die Verantwortung als externe Verantwortliche Elektrofachkraft.

VEFK Seminare

VEFK Schulungen – Rund um die Aufgaben und Herausforderungen als VEFK bieten wir in der MEBEDO Akademie Seminare an.

Wählen Sie ein Stück vom VEFK Kuchen

Unser Portfolio rund um die Verantwortliche Elektrofachkraft

VEFK Beratung MEBEDO

VEFK Beratung

Beratung und Unterstützung der innerbetrieblichen Verantwortlichen Elektrofachkraft.

Die MEBEDO Consulting GmbH mit ihren festangestellten, geprüften Sachverständigen erbringt alle notwendigen Beratungsdienstleistungen als Unterstützung für die unternehmensinterne Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).

MEBEDO Consulting Kundengespräch

Externe VEFK

Übernahme der Unternehmerverantwortung als externe Verantwortliche Elektrofachkraft. Ein Unternehmer trägt in seinem Betrieb die alleinige Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Als Richtlinie dafür stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Präventionsgedanken in den Vordergrund.

MEBEDO Consulting ist das einzige Unternehmen in Deutschland mit einer nach ISO 9001 zertifizierten VEFK Übernahme (externe VEFK).

VEFK Seminar Foto

Seminare für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)

Die VEFK Seminare der MEBEDO Akademie sind deutschlandweit bekannt und eines der Aushängeschilder des Unternehmens.

R02 – Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) in der betrieblichen Praxis (2-tägige Grundlagen-Schulung)

R03 – Erhalt der Fachkunde für die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) (1-tägiger Fachkundeerhalt)

R01 – Risikomanagement für Anlagenbetreiber – Fachverantwortung richtig organisieren (1-tägiger Intensivkurs)

Beratungstermin Ganzheitliches Prüfkonzept

Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen. Schriftliche Gefährdungsbeurteilungen sind zwingend für eine sichere Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten erforderlich. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sind die arbeitsausführenden Personen regelmäßig zu unterweisen. Dabei müssen neben den vorherrschenden Restrisiken auch die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Gefährdungsbeurteilung praktische Erläuterung

Ganzheitliches Prüfkonzept

Unser ganzheitliches Prüfkonzept ist ein professionelles Prüfmanagementsystem für die Elektrotechnik.

Bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Prüfkonzeptes (GP-Konzept) ist es notwendig, die Beschaffung, den Betrieb und die Erst- und Wiederholungsprüfung von Geräten, Maschinen und Anlagen rechtssicher zu organisieren.

Gutachtliche Stellungnahme durch MEBEDO Experten

Gutachtliche Stellungnahme

Der Gesetzgeber fordert in verschiedenen Regelwerken den Aufbau einer wirksamen, rechtssicheren Organisation im Bereich der Elektrotechnik.

Der erste und unabdingbare Schritt ist eine fundierte Ist-Analyse des elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles. Kennen Sie den tatsächlichen Stand der Sicherheit Ihrer Elektrotechnik im Unternehmen und haben eine dokumentierte ToDo-Liste?


Die VEFK und was Sie darüber wissen müssen

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

übernimmt die fachliche Leitung in einem Betrieb oder Betriebsteil im Bereich der Elektrotechnik, in dem elektrotechnische Tätigkeiten verrichtet werden.

Wird diese Rolle nicht vom Unternehmer selbst übernommen, hat er diese Aufgabe zu delegieren. Dies erfolgt im Allgemeinen in Form einer schriftlichen Bestellung.

Die Anforderungen an eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) sind hoch und variieren je nach Komplexität des übertragenen Aufgabengebietes. Teilbereiche eines Betriebes oder Unternehmens können aufgegliedert werden. Dies ist je nach Komplexität des jeweiligen Bereiches zu beurteilen und entsprechend zu organisieren.

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) kann auch die Rolle des elektrotechnischen Anlagenbetreibers (ANLB) übernehmen. Dies ist sogar zu empfehlen.

Im Rahmen der Bestellung sind der Aufgaben- und Bestellbereich sowie die Rechte und Pflichten eindeutig zu definieren.

Wer braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft?

Es gibt zwei Voraussetzungen:

  • das Unternehmen muss ein elektrotechnischer Betrieb sein oder es muss in ihm einen elektrotechnischen Betriebsteil geben,
  • der Unternehmer ist nicht in der Lage, diesen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zu leiten, entweder, weil ihm die fachliche Qualifikation fehlt (er keine elektrotechnische Ausbildung hat) oder weil organisatorische Gründe eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte notwendig machen – etwa wegen der Größe des Unternehmens oder weil es unterschiedliche Standorte gibt oder weil die fachlichen Anforderungen in den verschiedenen Betriebsteilen zu unterschiedlich sind.

Welche Aufgaben hat eine VEFK?

Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt einen Teil der Verantwortung des Unternehmers, nämlich die Fachverantwortung für einen elektrischen Betrieb oder Betriebsteil. Die schriftliche Beauftragung ist somit auch eine Delegation von Verantwortung. Die VEFK übt eine Leitungsfunktion aus, sie leitet – mindestens fachlich – einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil.

Eine VEFK ist nach Abschnitt 5 der VDE 1000-10 in allen Fragen, die die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen betreffen, weisungsfrei. Eine VEFK übt somit im Bereich der Elektrotechnik, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch innerhalb der Betriebsorganisation eine wichtige Funktion im Unternehmen aus.

Ihre Beauftragung ist konsequenterweise die Folge einer Personalentscheidung eines Unternehmers. Dieser muss dabei die grundsätzlichen Kriterien der VDE 1000-10 bei der Personalauswahl beachten.

Welche Voraussetzungen muss eine VEFK erfüllen?

Die VDE 1000-10 lässt einen relativ großen Spielraum, was den formalen Bildungsabschluss einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) angeht. Insgesamt lässt sich nur ein Rahmen beschreiben. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss der Unternehmer vor der Beauftragung zur VEFK entscheiden.

  • Formaler Bildungsabschluss
    Es ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Techniker, Meister (Industrie und Handwerk), Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master aus dem Berufsfeld Elektrotechnik notwendig.
  • Anderer Bildungsabschluss
    Auch ein abweichender Bildungsabschluss ist möglich: „Für andere Ausbildungsgänge ist die hierfür notwendige Qualifikation gesondert nachzuweisen“ ( VDE 1000-10 Abschnitt 5.3).
  • Praktische Erfahrung und Kenntnisse der Normen für den Bereich, in dem die VEFK eingesetzt wird
  • Spezielle Qualifikation je nach Aufgabenbereich

Muss die Beauftragung/Bestellung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) schriftlich erfolgen?

Für die Bestellung einer VEFK wird die Schriftform in der VDE 1000-10 nicht verlangt.

Der Gesetzgeber sieht aber bei der Delegation von Verantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes die Schriftform vor. Unabhängig davon legt ein Akt wie die Delegation von Verantwortung (mögliche Haftung) und die Komplexität der Aufgaben (z. B. müssen je nach Aufgabenbereich einer VEFK Schnittstellen zu anderen Abteilungen eines Unternehmens definiert werden) die Schriftform nahe.

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VEFK ohne schriftliche Beauftragung

Muss eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) festangestellt sein?

Eine VEFK muss nicht festangestellt sein.
Jedes Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Aber nicht jedes Unternehmen kann oder will sich eine festangestellte VEFK leisten. Eine Lösung kann eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) sein.

Arbeitsschutzgesetz und VDE 1000-10 treffen keine Aussage über das Angestelltenverhältnis sondern machen Vorgaben zur Eignung der VEFK. Sie muss nach dem Arbeitsschutzgesetz zuverlässig und fachkundig und nach VDE 1000-10 in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen und die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Entscheidendes Kriterium ist also, ob die Person, die VEFK wird, dafür auch geeignet ist. Ob sie in einem Angestelltenverhältnis steht oder nicht, spielt keine Rolle.

Sie haben weitere Fragen zum Thema VEFK?

  • FAQ

    In unseren FAQ (Häufig gestellte Fragen) beantworten wir die wichtigsten Fragen in aller Kürze.

  • Anfrage

    Wenn Sie ausführlichere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre unverbindliche Anfrage oder einen Anruf.


MEBEDO Expertentag am 05.10.2023 – Ein Tag, an dem sich alles um die Arbeit der VEFK dreht

Der MEBEDO Expertentag ist eine Weiterbildung für Verantwortliche im Bereich der Elektrosicherheit. Er wird von der MEBEDO Akademie ausgerichtet und findet zweimal jährlich statt.

In 5 Fachvorträgen von Experten aus unterschiedlichen Unternehmen werden aktuelle und wichtige Themen der Elektrosicherheit vorgestellt. Die Pausen dienen den Teilnehmenden zum Networking und Erfahrungsaustausch untereinander.

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Das sagen MEBEDO Kunden:

„Wenn der Kopf gewaschen ist, sieht man klarer! Danke für die deutlichen Worte. So geht es voran.“

Armin Schnölzer

Karl Diederichs Remscheid, 05.02.2020

5 / 5

„Fachkompetenz mit der richtigen Mischung aus Theorie und Praxis. Hier fühlt man sich nicht nur gut beraten, sondern auch super unterstützt. Danke.“

Benjamin Denzel

Carl Zeiss Energie, 02.02.2022

5 / 5

„Danke für die tolle Schulung, auch an das nette Team für die Versorgung mit Kaffee + Körnern.“

Klaus Mattern

Fresenius Medical Care, 02.02.2022

5 / 5

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Mindestangaben ergeben sich aus der DIN VDE 1000-10. Das sind die Beauftragung selbst, der Umfang der übertragenen Pflichten und der Name der VEFK. Da die Verantwortliche Elektrofachkraft Pflichten des Unternehmers, Fach- und Aufsichtsverantwortung sowie Schnittstellenfunktionen innerhalb der Betriebsorganisation übernimmt, sind weitere Angaben sinnvoll. Insbesondere sind das Angaben zu:

  • rechtlichen Grundlagen der Bestellung,
  • den konkreten Aufgaben,
  • den Bestellbereich,
  • der Eignung (den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen).

Die rechtlichen Grundlagen sind neben der DIN VDE 1000-10 etwa das Ordnungswidrigkeitengesetz oder die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3). Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel das Planen, Projektieren und Konstruieren von elektrischen Anlagen oder die Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Anlagen im Elektrobereich. Diese Angaben können in ergänzenden Anlagen zur Bestellung aufgeführt werden. Ein Muster zu einer Bestellung können Sie bei MEBEDO Consulting bekommen.

Bestellurkunde

Eine VEFK Musterbestellurkunde anfordern

Ja. Die Bezeichnung Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) beschreibt wie die Elektrofachkraft (EFK) eine Qualifikationsstufe im Bereich der Elektrotechnik. Die VEFK übt überdies eine Funktion innerhalb eines Unternehmens aus, indem sie die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs- oder Betriebsteils übernimmt. Wenn sie diese Funktion aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht mehr zuverlässig ausüben kann, muss der Unternehmer sie von ihrer Funktion entbinden. Er trägt die Verantwortung dafür, die richtige Person ausgesucht zu haben. Wer längere Zeit nicht in einem Arbeitsgebiet tätig war und/oder dessen Kenntnisse der Bestimmungen des elektrotechnischen Regelwerks nicht auf dem aktuellen Stand sind, dessen Qualifikation kann erlöschen.

Ich bin bestellte VEFK und habe lange Jahre als solche die Verantwortung für den Elektrotechnischen Bereich im Unternehmen getragen. Nun habe ich im Unternehmen einen ganz anderen Aufgabenbereich übernommen. Ist es nun erforderlich, dass ich die VEFK Bestellung „kündige“ oder erlischt die Verantwortung automatisch mit dem Wechsel der Position im Unternehmen?

Antwort:
Die Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bleibt auch nach einer Änderung des Aufgabenbereichs oder der Abteilung bestehen, solange man im selben Unternehmen angestellt ist. Es besteht keine automatische Auflösung der Bestellung aufgrund solcher Veränderungen.
Daher ist erforderlich, die Beendigung der Bestellung und die damit verbundene Verantwortung schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren. Eine schriftliche Mitteilung ist sinnvoll, um die Änderungen im Aufgabenbereich oder in der Abteilung bekannt zu machen und sicherzustellen, dass die betroffenen Stellen über das Ende der Bestellung als VEFK informiert sind. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien über den aktuellen Status der Bestellung informiert sind und dass die verantwortungsvollen Aufgaben der VEFK entsprechend an eine andere qualifizierte Person übertragen werden können.
Die schriftliche Formulierung der Beendigung der Bestellung zur VEFK trägt zur Transparenz und Rechtssicherheit bei und ermöglicht eine klare Nachverfolgung von Verantwortlichkeiten im Unternehmen. Daher ist es unerlässlich, diesen Schritt schriftlich zu dokumentieren, um eine klare Kommunikation und Verwaltung der VEFK-Position sicherzustellen.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben auf fachkundige und zuverlässige Personen übertragen, die dann diese Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen haben. Die Bestellung zur VEFK ist ein Vertrag, also eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, bei der mindestens zwei Parteien einvernehmlich eine wechselseitige verbindliche Verabredung miteinander treffen. Diese vertragliche Übernahme ist nur dann rechtswirksam, wenn die Willenserklärungen beider Vertragsparteien übereinstimmen.

Ist dies nicht der Fall, weil sich beispielsweise der Arbeitgeber zwar eine Übertragung wünscht, die designierte VEFK aber diese Verantwortung nicht übernehmen möchte, dann kann es keine rechtswirksame Übertragung allein durch eine arbeitgeberseitige Anordnung einer Delegation geben.

Wer es ganz genau wissen will kann den kompletten Text unseres Anwalts lesen.
Zum Blogbeitrag

 

Die elektrotechnischen Normen ändern sich beständig. Auch die staatlichen Regelsetzer wie Parlamente und Ministerien verabschieden immer wieder neue Vorgaben. Das und die sich wandelnden technischen Voraussetzungen machen Fortbildung für die VEFK zur Pflicht – Verantwortliche Elektrofachkraft ist man nicht für immer.

Wichtig ist auch der Nachweis der Fortbildung. Sie dient dem Unternehmer als Nachweis, dass die VEFK weiterhin die in der Beauftragung definierten Aufgaben erfüllen kann.

TIPP

Unterlagen für die VEFK

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) muss die einschlägigen Bestimmungen für ihren Arbeitsbereich kennen. Auch bei umfassender Kenntnis der Normen sind damit noch nicht die Unterlagen geschrieben, die eine VEFK im betrieblichen Alltag benötigt. MEBEDO bietet Dokumentenvorlagen für Arbeitsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Anlagenprüfungen oder Protokollierung von Beinahe-Unfällen.

Dokumentenvorlagen anfordern

Hier finden Sie eine übersichtliche grafische Veranschaulichung der Qualifikationsstufen in der Elektrotechnik.
Eine ausführliche Erläuterung zu einigen Begriffen haben wir in unserem Blogbeitrag „Qualifikationsstufen in der Elektrotechnischen Weiterbildung“ vorbereitet.

 

Qualifikationsstufen der Elektrotechnik

 

Die DIN VDE 1000-10 kennt im Prinzip zwei verschiedene Arten von Verantwortlichen Elektrofachkräften:

  • Die „einfache“ Verantwortliche Elektrofachkraft DIN VDE 1000-10 Abschnitt 3.1 und 3.2. ohne die fachliche Leitung eines Betriebs oder Betriebsteils und
  • die Verantwortliche Elektrofachkraft, die mit der „Leitung eines Betriebs oder Betriebsteils“ betraut ist (nach DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.3). Diese Aufgaben entsprechen im Wesentlichen denen des Anlagenbetreibers Elektrotechnik.

Nach der DIN VDE 1000-10 bedingt die Ausübung beider Tätigkeiten die selbständige Ausführung durch eine im besonderen Maße qualifizierte Elektrofachkraft. Die Unterscheidung ist die Folge der unterschiedlichen Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft in einem Unternehmen. Der Umfang der elektrotechnischen Verantwortung ist maßgeblich von der Aufgaben- und Kompetenzzuweisung im Unternehmen abhängig.

Schnittstellen der VEFK mit anderen Unternehmensteilen

Die Verantwortliche Elektrofachkraft trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen. Diese Aufgabenstellung führt dazu, dass das Tätigkeitsfeld einer VEFK zwangsläufig Schnittstellen mit anderen Unternehmensbereichen – also etwa dem Einkauf oder der Instandhaltungsplanung – aufweist. Für eine sichere, rechtssichere und auch effiziente Betriebsorganisation ist es unabdingbar, für diese Schnittstellen Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festzulegen.

Diese schriftlich definierten Schnittstellen müssen in der betrieblichen Praxis umgesetzt und „gelebt“ werden. Lesen Sie die Details im Beitrag unseres Geschäftsführers Stefan Euler „VEFK in der Betriebsorganisation“.

DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 6 heißt es: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“

Was das alles genau bedeutet lernen Sie in unserem Seminar R02

Eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft kann statt einer internen VEFK beauftragt werden. Bei der Auswahl einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft gelten die gleichen Kriterien wie für festangestellte VEFK. Je nach Unternehmensgröße, Umfang der elektrotechnischen Arbeiten und Qualifizierungsniveau der Belegschaft bieten sich verschiedene Modelle an, wie die elektrotechnische Verantwortung von einem externen Dienstleister übernommen werden kann.

Für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe ohne nennenswerten Teil an elektrotechnischen Arbeiten bzw. für Unternehmen, die keinen geeigneten Mitarbeiter finden, der die elektrotechnische Verantwortung übernehmen kann, eignet sich folgendes Modell: Die externe VEFK schließt mit dem Anlagenbetreiber bzw. Unternehmer einen Vertrag, der folgendes regelt:

  • Die externe Verantwortliche Elektrofachkraft ist fachlich verantwortlich für den elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil
  • Sie ist der fachliche Vorgesetzter der Mitarbeiter, die bestimmte, vorher definierte Aufgaben im Bereich der Elektrotechnik übernehmen. Diese Mitarbeiter müssen, wenn sie es noch nicht sind, zu Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) ausgebildet werden
  • Parallel dazu stellt das Unternehmen eine verantwortliche Person, die die disziplinarische Verantwortung übernimmt

Für größere Unternehmen

In größeren Unternehmen mit komplexeren Produktionsanlagen ist oft eigenes elektrotechnisch geschultes Personal vorhanden. Wenn keiner dieser Mitarbeiter als Verantwortliche Elektrofachkraft beauftragt werden kann oder soll und somit eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) benötigt wird, ist ein mögliches Modell, dass der Unternehmer einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter benennt, der die fachliche Umsetzung der Vorgaben der externen Verantwortlichen Elektrofachkraft übernimmt. Dieser Mitarbeiter kann gegebenenfalls auch zur VEFK weitergebildet werden.

VEFK-Übernahme bei gleichzeitiger Weiterbildung des Personals

Die Beauftragung einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft ist mit Kosten verbunden. Ab einer gewissen Betriebsgröße kann es aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll sein, eigene Mitarbeiter zur VEFK weiterzubilden.


MEBEDO ConsultingISO 9001 Zertifizierung

  • bietet entsprechende Modelle, bei denen
    • ein MEBEDO Projektingenieur die elektrotechnische Verantwortung übernimmt,
    • zugleich aber Mitarbeiter so geschult werden, dass sie nach und nach diese Funktion übernehmen können.
  • ist als einziger Dienstleister in Deutschland für die externe VEFK-Übernahme ISO 9001 zertifiziert.

Darüber will ich mehr erfahren

Es gibt keine einfache Regel, die besagt, ab welcher Betriebsgröße und bei welchem Umfang und welcher Art der elektrotechnischen Tätigkeiten die Beauftragung einer externen VEFK Sinn macht. Entscheiden lässt sich das nur im Einzelfall. In unserem Seminar R02 erhalten Sie einen Überblick über Ihre Fach- und Führungsaufgaben und wie Sie diese am besten erfüllen.

 

Ist es der Dienstleister, der die Instandsetzung durchgeführt hat, oder vielmehr der Arbeitgeber/Anlagenbetreiber, der den Dienstleister beauftragt hat?

VDI Anwalt Hartmut Hardt antwortet

Aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und auch aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3, § 5) wird bei letzterem explizit der Unternehmer in die Pflicht genommen, nach prüfpflichtiger Instandhaltung den ordnungsgemäßen Zustand zum sicheren Betrieb zu erhalten und nachzuweisen.

Kommt es nunmehr zum Ereignisfall, ist der Nachweis einer normativ durchgeführten elektrischen Sicherheitsüberprüfung nicht nur vom Anlagenbetreiber im Fokus.

Ferner ist es so, dass auch ein Dienstleister den zweifelsfreien Nachweis erbringen können muss, dass der ihm zu verantwortende Aufgabenbereich sorgfältig und mangelfrei bearbeitet wurde. Es gehört zum vertraglich geschuldeten Leistungserfolg, dass die nach der erfolgten Instandsetzung den Beschäftigten zur weiteren Verwendung übergebenen Arbeitsmittel sicher sind.
Insbesondere im § 5 Abs. 1 BetrSichV wird dem Arbeitgeber abverlangt, dass er nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen darf, „die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind“.

Außerdem fordert § 10 Abs.1 BetrSichV zwingend, dass „Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden“.
Da die Instandsetzung unzweifelhaft ein Teilbereich der Instandhaltung ist, gelten die vorgenannten Zielvorgaben selbstverständlich als eigene Verpflichtung des Instandsetzers im Hinblick auf die spätere Verwendung der von ihm instandgesetzten Arbeitsmittel.
Der Nachweis, die entsprechende Fachkunde und Sorgfalt eingehalten zu haben, kann nur auf der  Grundlage der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG § 49) – und wo es erforderlich ist, auch des Stands der Technik – erfolgen.

Somit muss auch ein Dienstleister, nach prüfpflichtiger Instandsetzung, eine normative elektrische Sicherheitsüberprüfung durchführen. Dies dient der Beweisbarkeit seiner fachlich richtig durchgeführten Arbeit. Dies dient im Ereignisfall nicht nur dem eigenen Interesse, sondern bildet auch einen soliden Weg zur „gelebten“ Elektrosicherheit in der betrieblichen Praxis.


DGUV Vorschrift 3 ehemals VBG 4

(1979 aus der Taufe gehoben, also vor mehr als 40 Jahren!!)

§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.


 

Hier die wichtigsten Regelwerke:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
  • Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.  (VDE 1000-10,  VDE 0105-100)

Siehe auch Aktuelle Regelwerke/Downloads

Wer es ganz genau wissen will, findet hier ein umfangreiches Standardwerk , das das Thema gut verständlich behandelt:

VDE Schriftenreihe – Normen verständlich – Band 135

Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft

Grundzüge und praktische Aspekte beim Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 – richtig organisieren, delegieren, kontrollieren und dokumentieren

Autoren: Ralf Ensmann – Stefan Euler – Claus Eber

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