Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Der Anlagenverantwortliche (ANLV) im elektrotechnischen Bereich ist eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören.

Der Anlagenverantwortliche (ANLV) muss die Risiken der Arbeiten sowie deren Auswirkungen auf die elektrische Anlage kennen und beurteilen können. Daher muss der Anlagenverantwortliche zwingend eine Elektrofachkraft (EFK) sein.

Die zur Anwendung kommenden Arbeitsmethoden sind durch den Anlagenverantwortlichen (ANLV) in Abstimmung mit dem Arbeitsverantwortlichen (AV) auszuwählen und festzulegen. Ebenso ist durch den Anlagenverantwortlichen (ANLV) für die Durchführung von Arbeiten im Vorfeld eine sogenannte Durchführungserlaubnis auszusprechen.

Beim Einsatz von Fremdfirmen übernimmt der Anlagenverantwortliche (ANLV) für seinen Zuständigkeitsbereich die Aufgaben nach § 8 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz an der Arbeitsstelle, d. h. der Anlagenverantwortliche (ANLV) muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit angemessene Anweisungen erhalten.

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