Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind nach § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Auch überwachungsbedürftige Anlagen nach Produktsicherheitsgesetz zählen zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV. Somit ist ein Hammer ebenso ein Arbeitsmittel wie eine Fertigungsstraße. Vor der Verwendung eines Arbeitsmittels muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden (§ 3 Abs. 1 BetrSichV).

 

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