Befähigte Person
korrekt: Zur Prüfung befähigte Person, ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung verfügt. Die befähigte Person wird in der TRBS 1203 näher konkretisiert.