Elektrofachkraft (EFK)

Eine Elektrofachkraft (EFK) ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung (Berufsausbildung/Studium im elektrotechnischen Bereich) Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen/Bestimmungen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Eine Elektrofachkraft (EFK) muss immer in der Lage sein, das Risiko, welches von einer elektrotechnischen Anlage ausgeht, zu beurteilen, um die vorgesehenen Arbeiten sicher auszuführen.

Aufgrund der Komplexität elektrischer Anlagen und Tätigkeiten erfolgt die Bestellung als Elektrofachkraft (EFK) im Allgemeinen nicht direkt nach Beendigung der Ausbildung, sondern vielmehr nach einer von der Tätigkeit abhängigen praktischen Einarbeitung durch erfahrenes elektrotechnisches Personal.

Elektrofachkraft (EFK) ist keine Berufsbezeichnung, sondern eine Qualifikationsbeschreibung/-anforderung. Die Elektrofachkraft (EFK) wird vom Unternehmer oder von der vom Unternehmer beauftragten verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bestellt.

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