Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.

Der Einsatz von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist in einem Unternehmen sinnvoll, in dem Personen, die nicht aus dem Bereich der Elektrotechnik kommen, elektrotechnische Handlungen eigenständig durchführen sollen.

Voraussetzung, um Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu werden

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist nicht mit einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) gleichzusetzen, da die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) für ihre jeweilige Tätigkeit die volle fachliche Verantwortung trägt. Die festgelegten Tätigkeiten beschränken gemäß der Durchführanweisung der DGUV Vorschrift 3 und 4 auf ein Arbeiten im freigeschalteten Zustand im Bereich der Niederspannung.

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