Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist, wer durch eine Elektrofachkraft (EFK) über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

Die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK), dem sogenannten elektrotechnischen Paten.

Unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK) ist nicht zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss, sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, ob die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird.

Die Elektrofachkraft (EFK) ist insoweit für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich. Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf einfache elektrotechnische Tätigkeiten durchführen, wie zum Beispiel das Betreten von abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen oder das Rückstellen von Schutzorganen. Hierzu müssen genaue und detaillierte Anweisungen in Form von Arbeitsanweisungen erteilt werden. Bei Rückfragen muss die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) jederzeit die Möglichkeit haben, eine Elektrofachkraft (EFK) hinzuziehen.

Zurück

Seminare Jetzt anrufen Kontakt
Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr