Freischalten

Als Freischalten bezeichnet man das allseitige Ausschalten oder Abtrennen eines Betriebsmittels (z. B. Anlage) oder eines Stromkreises von anderen Betriebsmitteln oder Stromkreisen durch Trennstellen, die den zu erwartenden Spannungsunterschieden zwischen dem Betriebsmittel oder dem Stromkreis und anderen Stromkreisen standhalten können. Das Freischalten erfordert ein konsequentes Vorgehen und zugleich Kenntnisse über die freizuschaltenden Bereiche. Das Freischalten bezieht sich entweder auf das Abtrennen oder allseitige Ausschalten von verschiedenen Betriebsmitteln und von allen nicht mit dem Erdpotential verbundenen Leitern.

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