Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber, oder eine benannte Person, muss die auftretenden Gefahren der Beschäftigten beurteilen und passende Schutzmaßnahmen umsetzen. Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten werden.
Der Arbeitgeber, oder eine benannte Person, muss die auftretenden Gefahren der Beschäftigten beurteilen und passende Schutzmaßnahmen umsetzen. Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten werden.