Rechtssichere Dokumentation
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die grundlegende Pflicht zur Dokumentation. Hierbei muss eine ausreichende Risikobeurteilung stattfinden. Über Gefährdungsbeurteilungen werden passende Schutzmaßnahmen abgeleitet. Die Dokumentation muss dabei regelkonform und transparent dargestellt werden.