Schaltberechtigung

Die Genehmigung und/oder Beauftragung an einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Netz Schalthandlungen durchzuführen. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen, ebenso muss das Personal entsprechende Weiterbildungen und Seminare nachweisen können.

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Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr