VDE 1000-10

Die Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen werden in der folgenden Norm geregelt:

VDE 1000-10:2021-06

Seit Juni 2021 gibt es eine Neuauflage der DIN VDE 1000-10 (DIN VDE 1000-10:2021-06). Was wird darin festgelegt? Was hat sich zur DIN VDE 1000-10:2009-01geändert?

Die VDE 1000-10 besagt folgendes: Wenn der Unternehmer/Arbeitgeber selbst nicht über das erforderliche Fachwissen (in Theorie und Praxis) verfügt, müssen die mit seiner Fachverantwortung einhergehenden Pflichten einer fachlich und persönlich geeigneten Person, bei dem Aufgabengebiet Elektrosicherheit, einer Elektrofachkraft (z. B. gemäß § 3 Abs.1, der DGUV Vorschrift 3) übertragen werden.

Hinweis:
Dies gilt grundsätzlich in allen Unternehmen egal ob kleiner Handwerksbetrieb oder Großunternehmer.

Unter anderem wird gefordert, dass bei mehreren im Unternehmen oder in einem Bereich beschäftigte Elektrofachkräfte

  • die Zuständigkeiten und
  • die Befugnisse

klar geregelt sein müssen.

Durch diese klare Forderung muss vom Unternehmer/Arbeitgeber geprüft werden, ob er einen Vorgesetzten für seine Elektrofachkräfte benötigt.

Bei dieser Prüfung, unter Berücksichtigung der vorgenannten Vorgaben, muss der Unternehmer/Arbeitgeber häufig zum Ergebnis kommen, dass er einen Vorgesetzten benötigt!

Der beauftragte Vorgesetzte übernimmt dann für seinen elektrotechnischen Bereich die Unternehmerpflichten.

Aber nicht nur der Vorgesetzte trägt Verantwortung, sondern jede Elektrofachkraft trägt für die ihm übertragenen elektrotechnischen Arbeiten die damit verbundene Fachverantwortung. Die Elektrofachkraft (EFK) ist eigenverantwortlich. Dies ist leider vielen Elektrofachkräften nicht bewusst.

Der Vorgesetzte trägt insbesondere die Verantwortung für die Rahmenbedingungen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeits-/Betriebsanweisung
  • Freigabeverfahren (Durchführungserlaubnis und Freigabe zur Arbeit)

Hinweis und Klarstellung:
Jede Elektrofachkraft ist jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich.

Aus diesem Umstand wird in den elektrotechnischen Regeln teilweise auch bei der EFK von einer verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Damit ist jedoch nicht die Rolle des Vorgesetzten/der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) gemeint.

Da wo die Rolle der Verantwortlichen Elektrofachkraft gemeint ist, wird dies in der neuen VDE 1000-10 mit VEFK abgekürzt.

Was ist in der DIN VDE 1000-10 geregelt?

Da sich häufig die Situationen, dass der disziplinarische Vorgesetzte einer Elektrofachkraft selbst nicht Elektrofachkraft ist, in den Unternehmen ergaben, wurde in der neuen VDE 1000-10 die Rolle der „Verantwortlichen Elektrofachkraft“ (VEFK) als eine Möglichkeit der innerbetrieblichen Organisation die Übertragung diese Rechte und Pflichten sowie die Voraussetzung hinsichtlich der notwendigen Qualifikation solcher Personen, beschrieben.

Was ist konkret bei der DIN VDE 1000-10:2021-06 neu?

Gegenüber der DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Abschnitt Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
f) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von Elektrofachkräften;
g) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet.
Hier gehen wir kurz auf die Änderung der Definition der verantwortlichen Elektrofachkraft ein:
3.2 Verantwortliche Elektrofachkraft

dies war in der aktuellen Version der Punkt 3.1
Änderung der Definition:
Ursprünglich:
Person, die als Elektrofachkraft nach 3.2 die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist.

Neu:
Person, die als Elektrofachkraft nach 3.1 Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist.

ANMERKUNG 1 zum Begriff: Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht.

Wichtig: Explizite Erwähnung der Übernahme von Unternehmerpflichten!

 

 

Hier können Sie die komplette Norm erhalten.

 

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