Aktuelle Regelwerke – Downloads

Wir begleiten Sie auf dem Weg durch das Labyrinth der Regelwerke
Hier finden Sie weiterführende Informationen, Downloadlinks und Links zu den aktuellen Regelwerken, zentral an einer Stelle. So müssen Sie nicht aufwändig das Internet durchforsten. Der Link zur originalen Quelle, beim Regelsetzer gibt Ihnen die Gewissheit, auch wirklich den aktuellen Stand zu erhalten. Außerdem zeigen wir Ihnen nützliche Seiten rund um das praktische Arbeiten im Bereich Elektrosicherheit.
Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen (Merkblatt T 008 der Reihe Sichere Technik)
Leitfaden, der sich an die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie von 2016 erleichtern soll. Empfohlen zur Benutzung im Zusammenhang mit dem Blue Guide.
Zweck dieses Leitfadens ist, die Konzepte und Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu erläutern.
Kurze Information von der BAuA, in der die Unterscheidung zwischen der Anwendung von Maschinen- und Niederspannungsrichtlinie erklärt wird.
Leitfaden für die CE-Konformitätserklärung. Aktuelle Fassung von 2016. (Die Fassung von 2014 war minimal einfacher zu lesen, ist aber leider inzwischen überholt.
Ein Angebot der BAuA, um den Prozess der Gefährdungsbeurteilung transparenter zu machen, und den Zugang zu relevanten Handlungshilfen erleichtern. Das Handbuch ist modular aufgebaut, und wird bei Bedarf und neuen Erkenntnissen ergänzt. Mit Grundlagen, Gefährdungsfaktoren und Handlungshilfen.
Über den Beuth-Verlag können die Normen (VDE, DIN-Normen etc) bezogen werden.
Selbst wenn Sie die Normen NICHT kaufen möchten, ist die Seite sehr nützlich, um zu überprüfen ob vorliegende Normen noch aktuell sind. Und wenn nur die Nummer einer Norm bekannt ist, ist die Suchfunktion der Seite prima, um nachzusehen worum es in der erwähnten Norm überhaupt geht.
Interaktive Karte mit einem Verzeichnis der Stellen, an denen alle Normen kostenfrei eingesehen werden können (VDE, DIN, etc). Die meisten der Standorte sind in Bibliotheken, zu denen aber (teilweise nach Anmeldung) jede/r kostenfrei Zutritt hat. Wenn schon verlangt wird, dass nach den Norman gearbeitet wird, müssen diese auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn sich das über die Normenauslagestellen etwas umständlich gestaltet: Wenn wirklich einmal eine Norm eingesehen werden muss, ohne sie kostenpflichtig erwerben zu wollen, sind dies die Anlaufstellen.
Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen
Praxisleitfaden für Anlagenprüfung (eher weniger für eine Maschinenprüfung geeignet).
Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für den Prüfer
Praxisleitfaden für Geräteprüfer. Recht Praxisnah gestaltet, mit vielen Erklärungen, Zeichnungen, Empfehlungen.
Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer
Leitfaden der Unfallversicherer zur Organisation von Prüfungen
Hier geht es zum Download der kompletten TRBS 1203. Sie erklärt die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV. In unserem Blogbeitrag haben wir die Inhalte zusammengefasst und verständlich aufbereitet. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Herausgeber der Technischen Regeln für Betriebssicherheit.
Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (bisher: BGV A3)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen
Diese Empfehlung zur Betriebssicherheit richtet sich an Arbeitgeber, die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Pflichten zu erfüllen haben, bevor sie ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verwendung zur Verfügung stellen.
Die Empfehlung befasst sich mit der Notwendigkeit der Anpassung von Arbeitsschutzmaßnahmen an den Stand der Technik für bereits in Verwendung befindliche Arbeitsmittel und erläutert dies anhand von Beispielen. Hinweis: Eine Grafik wurde korrigiert, diese finden Sie hier.
Hier ein Auszug: ….. (5) Wenn TRBS neue oder andere Schutzmaßnahmen vorsehen, hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren und dabei auch festzulegen, ob für bereits vorhandene Arbeitsmittel eine Anpassung an den Stand der Technik erforderlich ist (§ 3 Absatz 7 BetrSichV).
Diese Technische Regel soll den Arbeitgeber im Hinblick auf die Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützen. Hinweis: Änderungen und Ergänzungen zur TRBS 1111 finden Sie hier.)
Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen für Beschäftigte bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Arbeitsstättenverordnung § 4 verpflichtet den Arbeitgeber zur Instandhaltung der Arbeitsstätten. Die Instandhaltung umfasst die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Arbeitsstätten. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit unverzüglich einstellen.
Herausgeber ist der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), ein koordinierendes Gremium der Länder mit verschiedensten Aufgaben. Er befasst sich ausschließlich mit strategischen Fragen sowie mit Grundsatzfragen des Vollzugs. Der Länderausschuss ist das höchste fachliche Gremium für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unterhalb der Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK).
Diese Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Hinblick auf
1. die Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen nach §§ 14 bis 16 BetrSichV sowie deren Durchführung,
2. die Verfahrensweise zur Bestimmung der mit der Prüfung zu beauftragenden Person oder zugelassenen Überwachungsstelle,
3. die Ermittlung und Festlegung der erforderlichen Kontrollen gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3, Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 6, Anhang 1 Nummer 2.4 Buchstabe a) Satz 2, Anhang 1 Nummer 4.6 BetrSichV und deren Durchführung und
4. die Erstellung der gegebenenfalls erforderlichen Aufzeichnungen oder Bescheinigungen nach § 14 Absatz 7 und § 17 BetrSichV.
Hinweis: es erfolgte eine Berichtigung dieser TRBS. Diese finden Sie hier.)
Das Portal produktwarnung.eu ist das wohl schnellste und umfangreichste Informationssystem in Sachen Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen, welches derzeit im deutschsprachigen Internet angeboten wird.
Hier können Sie die zugehörige App herunterladen:
Die großen Vorteile der Progressive Web App (PWA) sind, dass diese nicht installiert werden müssen, über https laufen und sicherer als native Anwendungen sind, weil weniger Rechte gefordert werden.
Am 17. März 2016 trat die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung – LSV) in Kraft. Sie schreibt u.a. die Anzeige von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur vor. Infos der Bundesnetzagentur zum Thema Ladesäulen erhalten Sie hier.