Instandhaltung, Änderung, Prüfung
Instandhaltung, Änderung oder Prüfung komplexer Anlagen kann nur anhand ordnungsgemäßer und vollständiger Dokumente regelwerkskonform ausgeführt werden. Wenn keine aktuellen und vollständigen Pläne vorliegen, kann nicht richtig geprüft werden, da eine Bewertung der Anlage in den meisten Fällen nicht tragfähig durchführbar ist. Eine Ableitung ergibt sich aus der VDE 0100-600:2017-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“ Abs. 6.4.4.3 – Erstellung eines Prüfberichts. Dort heißt es: „Die Aufzeichnungen über geprüfte Stromkreise müssen jeden Stromkreis aufführen, einschließlich der zugehörenden Schutzeinrichtung(en), und müssen die Ergebnisse der geforderten Erprobungen und Messungen beschreiben“. In ähnlicher Art wird auch bei der Wiederholungsprüfung verfahren, hier ist häufig die Prüftiefe eine andere.
Störungen an elektrischen Anlagen
Mit jeder Störung sind Produktionsausfälle und unter Umständen, besondere Gefährdungen an elektrischen Anlagen verbunden. Um nach diesen Ereignissen möglichst schnell wieder in den sicheren und geregelten Betrieb zu kommen sind vollständige und aktuelle Pläne unabdingbar. Aus einer vollständigen Dokumentation lassen sich vielfach schon vorab Gefahren (z. B. Sicherheitsstromkreise, Not-Halt, Ex-Zonen, usw.) ableiten, die bei der Instandsetzung und/oder Störungsbeseitigung berücksichtigt werden müssen.
Aus folgenden Gründen müssen Schaltpläne aktuell gehalten werden.
- Die elektrischen Anlagen sind vollständig prüfbar
- Gefahrenpotential ist erkennbar und vorhersehbar
- Störungen sind leichter zu beheben
- Die erforderliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter in die elektrischen Anlagen wird erleichtert
- Eine sichere Übergabe von Anlagen z. B. zur Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) kann erfolgen

FAZIT
Eine Anlage ohne oder mit mangelhafter Dokumentation ist nicht bzw. nur bedingt prüfbar und wird somit in vielen Fällen nicht rechtssicher betrieben.
In der VDE 0100-600:2017-06 heißt es unter 6.4.4.1 „Alle Fehler oder fehlenden Teile, die während der Prüfung der Anlage erkannt werden, müssen korrigiert werden, bevor der Prüfer erklärt, dass die Anlage die Anforderung der Reihe DIN VDE 0100 erfüllt“.