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VEFK – Seminare für Ihre Fachverantwortung

VEFK Verantwortliche Elektrofachkraft

Als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernehmen Sie eine zentrale Rolle für die Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen. Sie tragen die Fachverantwortung im Elektrobereich und setzen die Anforderungen aus Regelwerken wie DGUV Vorschrift 3, BetrSichV und ArbSchG rechtskonform um.
Unsere praxisnahen VEFK Schulungen gehören zu den gefragtesten Formaten der MEBEDO Akademie. Sie zeigen, wie Sie Ihre Unternehmerpflichten sicher erfüllen – mit vielen Beispielen aus der Praxis.

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand. Vertiefen Sie Ihre Fachkunde und lernen Sie, wie Sie unterwiesene Personen sicher anleiten.

Wichtige Fakten zur Funktion einer Verantwortlichen Elektrofachkraft

VEFK – Aufgaben und Pflichten

Die Verantwortliche Elektrofachkraft trägt die Verantwortung für die Elektrosicherheit im elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil. Sie übernimmt die Fachverantwortung und stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Neben ihrer fachlichen Leitungsfunktion empfiehlt es sich, dass die VEFK auch als Anlagenbetreiber Elektrotechnik handelt.

Welche konkreten Aufgaben auf eine VEFK zukommen, hängt stark von der Struktur und Komplexität des Unternehmens ab. In größeren Betrieben verteilen sich die Zuständigkeiten häufig auf mehrere Teilbereiche, die jeweils eigene Anforderungen mit sich bringen.

Aufgaben der Verantwortlichen Elektrofachkraft

  • Einhaltung der Gesetze und Vorschriften

    Die VEFK sorgt dafür, dass alle relevanten Gesetze, Verordnungen und Regelwerke zur Betriebssicherheit eingehalten werden. Das betrifft insbesondere die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie bewertet Gefährdungen, entwickelt Schutzmaßnahmen und organisiert Unterweisungen, damit Beschäftigte im Elektrobereich sicher arbeiten können. So trägt sie aktiv zur Vermeidung von Unfällen und zur Stärkung der Elektrosicherheit bei.

  • Fachverantwortung und Unternehmerpflichten

    Die Verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt Fach- und Aufsichtsverantwortung. Dazu zählen unter anderem die Organisations-, Auswahl-, Fürsorge- und Kontrollverantwortung im Sinne der Unternehmerpflichten. Sie stellt sicher, dass elektrische Arbeiten fachgerecht ausgeführt und Betriebsmittel ordnungsgemäß eingesetzt werden. In sensiblen Betriebsteilen, in denen erhöhte Risiken bestehen, definiert sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und achtet auf deren Umsetzung.
    Auch in der Rolle als Anlagenbetreiber der Elektrotechnik verantwortet sie den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und sorgt dafür, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden.

  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

    Eine wirksame Elektrosicherheit braucht Rückhalt durch das Unternehmen. Die VEFK arbeitet eng mit der Unternehmensleitung, Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Betriebsrat sowie mit Einkauf und Personalabteilung zusammen. Der Arbeitgeber stellt die nötigen Ressourcen bereit, damit die VEFK ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen kann. Dazu gehören personelle, finanzielle und organisatorische Ressourcen.

  • Weisungsfreiheit im Verantwortungsbereich

    In allen Fragen der elektrotechnischen Sicherheit trifft die Verantwortliche Elektrofachkraft Entscheidungen weisungsfrei. Dadurch wird gewährleistet, dass Sicherheitsstandards durchgesetzt und normative Anforderungen erfüllt werden können.

  • Leitungsfunktion im Elektrobereich

    Die VEFK führt elektrotechnische Mitarbeiter, organisiert Abläufe und prüft, ob Tätigkeiten normgerecht durchgeführt werden. Sie achtet auf die Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben, unterstützt bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung der Betriebssicherheit.

Wer braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft?

Ein Unternehmen braucht eine VEFK, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um einen elektrotechnischen Betrieb oder es unterhält einen elektrotechnischen Betriebsteil.
  • Gleichzeitig kann der Unternehmer diesen Bereich nicht selbst fachlich führen – etwa, weil ihm die elektrotechnische Qualifikation fehlt oder weil die Organisation zu komplex ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen mehrere Standorte hat oder die Anforderungen in den Betriebsteilen stark voneinander abweichen.

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Welche Voraussetzungen muss eine VEFK erfüllen?

Die VDE 1000-10 definiert keine starren Anforderungen an den Bildungsweg einer Verantwortlichen Elektrofachkraft, sondern formuliert bewusst einen Rahmen. Ob eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet der Unternehmer vor der Beauftragung.
Spezielle Schulungen helfen dabei, die nötige Fachkunde aufzubauen oder zu vertiefen – abgestimmt auf den jeweiligen Aufgabenbereich und die aktuelle Gesetzgebung.
Damit eine Elektrofachkraft als VEFK geeignet ist, sollte sie:

  • über eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker, Meister (Industrie oder Handwerk), Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master im Bereich Elektrotechnik verfügen.
  • bei abweichendem Bildungsweg eine gleichwertige Qualifikation nachweisen (gemäß VDE 1000-10, Abschnitt 5.3).
  • praktische Erfahrung und Kenntnisse der relevanten Normen und Vorschriften vorweisen.
  • je nach Funktion zusätzliche Kompetenzen mitbringen – etwa im Bereich Organisation, Anlagenbetrieb oder Sicherheitsverantwortung.

Normen und Regelwerke im Überblick

Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen sich in einem dichten Netz aus technischen und rechtlichen Vorgaben sicher bewegen. Zu den wichtigsten Regelwerken gehören:

  • DIN VDE 1000-10 (fachliche Anforderungen)
  • DGUV Vorschrift 3 (Pflichten zur Prüfung und Sicherheit elektrischer Anlagen)
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
  • TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Kann die Qualifikation verfallen?

Ja. Die Qualifikation kann verfallen. Wer die fachliche Leitung in einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, muss jederzeit mit den aktuellen Normen und Regelwerken vertraut sein.

Wenn eine VEFK längere Zeit nicht im elektrotechnischen Bereich arbeitet oder ihr Wissen veraltet ist, verliert sie ihre Eignung. In diesem Fall muss der Unternehmer handeln und die Funktion entziehen. Er trägt die Verantwortung dafür, eine fachlich geeignete Person zu benennen – und damit seiner Unternehmerpflicht gerecht zu werden.

Die elektrotechnischen Vorschriften ändern sich regelmäßig. Deshalb Daher ist es wichtig, die eigene Fachkunde durch passende Schulungen auf dem neuesten Stand zu halten. Wer sich regelmäßig weiterbildet, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern stärkt auch die Betriebssicherheit und sorgt für eine sichere, compliance-konforme Organisation.

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Vertreterregelungen

Im Zentrum der Elektrosicherheit steht die Verantwortliche Elektrofachkraft. Doch was passiert, wenn sie ausfällt – etwa durch Urlaub oder Krankheit?
Laut § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation sorgen und die nötigen Mittel bereitstellen. Das gilt auch für den elektrotechnischen Bereich, obwohl das Gesetz diesen nicht ausdrücklich nennt.

Eine Organisation gilt nur dann als geeignet, wenn sie klar strukturiert ist – mit benannten Verantwortlichen, nachvollziehbaren Zuständigkeiten und ausreichenden Ressourcen: Zeit, Personal, Budget.

Die VEFK übernimmt Unternehmerverantwortung. Sie handelt im Auftrag des Arbeitgebers im verantwortenden Bereich und sorgt dafür, dass alle Aufgaben im Elektrobereich fachlich abgesichert sind. Oft ist sie zusätzlich als Anlagenbetreiber Elektrotechnik (AnlB) tätig oder übernimmt leitende Funktionen wie die Instandhaltungsleitung oder Werkstattleitung.

Fehlt diese Schlüsselperson, braucht es eine klare Vertretungsregelung. Diese muss immer eine natürliche Person benennen – keine Abteilung, keine juristische Einheit. Gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Elektrotechnik reicht es nicht aus, wenn die Verantwortung nur an eine einzelne Person gebunden ist.

Auf den Punkt gebracht:

„Allein durch alltägliche Ausfälle wie Urlaub oder Krankheit wird klar, dass verantwortungstragende Positionen wie die VEFK immer eine Stellvertretung brauchen.“ – Rechtsanwalts Hartmut Hardt

Fazit:

Eine Stellvertreterregelung für die VEFK ist nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich, um die Fachverantwortung im Betrieb auch im Ausfallfall aufrechtzuerhalten und die Betriebssicherheit dauerhaft zu sichern.

Unsere VEFK Leistungen

Seminare

Unsere speziell entwickelten VEFK Schulungen bieten die Möglichkeit, die Kenntnisse der Verantwortlichen Elektrofachkraft auf dem neuesten Stand zu halten und somit ihre wichtige Rolle im Unternehmen weiterhin kompetent auszuführen. Sollte keine geeignete VEFK im Unternehmen zur Verfügung stehen, kann auch eine externe VEFK bei uns beauftragt werden.

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Das sagen MEBEDO Kunden:

"Wenn der Kopf gewaschen ist, sieht man klarer! Danke für die deutlichen Worte. So geht es voran."

Armin Schnölzer

Karl Diederichs Remscheid, 05.02.2020

"Fachkompetenz mit der richtigen Mischung aus Theorie und Praxis. Hier fühlt man sich nicht nur gut beraten, sondern auch super unterstützt. Danke."

Benjamin Denzel

Carl Zeiss Energie, 02.02.2022

"Danke für die tolle Schulung, auch an das nette Team für die Versorgung mit Kaffee + Körnern."

Klaus Mattern

Fresenius Medical Care, 02.02.2022

MEBEDO Expertentag

2x im Jahr – im März und Oktober – lädt die MEBEDO Akademie zum Expertentag für Verantwortliche im Bereich der Elektrosicherheit ein.
In fünf kompakten Fachvorträgen geben erfahrene Praktiker aus verschiedenen Unternehmen direkte Einblicke in aktuelle Themen rund um die VEFK, ihre Fachverantwortung und neue Entwicklungen in Regelwerken und Vorschriften.
Zwischen den Vorträgen bleibt Zeit für Networking und persönliche Gespräche – ideal, um Fragen zu stellen, sich zu vernetzen und Erfahrungen aus dem elektrotechnischen Betrieb auszutauschen.

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MEBEDO Expertentag

FAQ – Häufig gestellte Fragen