EuP
Obwohl die Ausführung von elektrischen Arbeiten grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten ist, dürfen bestimmte, in einer konkreten Arbeitsanweisung definierte Tätigkeiten, auch von speziell dazu unterwiesenen Mitarbeitern durchgeführt werden. Vorausgesetzt, eine Elektrofachkraft übernimmt die Leitungs- und Aufsichtsfunktion.