Wiederholungsprüfung an Feuerwehr-Stromerzeugern

| Michael Lochthofen | Prüfen & Praxis, Rechtssichere Organisation Elektrotechnik

Feuerwehrmann im Einsatz am Stromgenerator

Wie sind SEA für Feuerwehren zu prüfen?

Feuerwehr-Stromerzeuger sind Stromerzeuger mit besonderen Anforderungen. Auch wenn in den vergangenen Jahren umfassende Änderungen der Regelwerke zu Stromerzeugern veröffentlicht wurden, eine eigenständige Prüfnorm für die Wiederholungsprüfung von Stromerzeugern gibt es bis heute nicht. Daher muss anhand der grundsätzlichen Prüfnormen ein sinnvoller Prüfablauf zusammengestellt werden, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen.

Technische Grundlagen

Feuerwehr-Stromerzeuger gibt es in drei Klassen:

  • Tragbarer Feuerwehr-Stromerzeuger ≥ 5 kVA nach DIN 14685-1[1]
  • Tragbarer Feuerwehr-Stromerzeuger < 5 kVA nach DIN 14685-2[2]
  • Fest eingebauter Generatorsatz < 12 kVA für Feuerwehrfahrzeuge nach DIN 14687[3]
  • Tragbare Inverter-Stromerzeuger für Feuerwehren ≥ 2 kVA nach DIN 14685-3[4]

Alle Feuerwehr-Stromerzeuger haben

  • die Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern“ und
  • seit einigen Jahren zusätzlich einen Isolationswächter, der jedoch nur „meldend“ und nicht-schaltend ist.

Bis 2016 mussten Feuerwehr-Stromerzeuger zusätzlich zu gewerblichen Stromerzeugern noch eine Schutzleiter-Prüfeinrichtung aufweisen. Mit dieser sollte es möglich sein, an der Einsatzstelle die Durchgängigkeit des Schutzleiters bis zum Gehäuse des Verbrauchsmittels nachzuweisen.

Seit der Normausgabe von Dezember 2015 ist die Schutzleiter-Prüfeinrichtung ersatzlos entfallen, denn der DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) ist der Ansicht, dass sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und das Schutzziel durch die turnusmäßige Geräteprüfung erreicht wird. Daher besteht auch kein Grund mehr, die Schutzleiter-Prüfeinrichtung zu prüfen.

Wiederholungsprüfung von Feuerwehr-Stromerzeugern

Was die Wiederholungsprüfung angeht, wird in den Produktnormen zu Feuerwehr-Stromerzeugern auf die „BGV A3“ – also auf die aktuelle DGUV Vorschrift 3 – und deren Durchführungsanweisung verwiesen.

DGUV Information 203-032

Die DGUV Information 203-032[5] „Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ stellt Anforderungen an Stromerzeuger auch unter vergleichbaren Einsatzbedingungen wie auf Bau- und Montagestellen auf (DGUV Information 203-032 Anwendungsbereich 1.2). Dazu zählen Veranstaltungen oder Filmaufnahmen. Ob nach Feuerwehr-Normen gebaute Stromerzeuger von der dieser DGUV Information erfasst werden oder nicht, darüber lässt sich unterschiedlicher Meinung sein.

Zöge man die DGUV-Information 203-032 heran, wären Feuerwehrstromerzeuger bei der Klassifikation der Ausführung A zuzuordnen. Dies wäre in jedem Fall ein organisatorisches Problem an der Einsatzstelle – unabhängig davon, ob ein Isolationswächter vorhanden ist oder nicht.

Im Grunde ist die Ausführung A nach DGUV Information 203-032 erst einmal die Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit einem Verbrauchsmittel“. Sollen mehrere Verbrauchsmittel versorgt werden, so ist für jedes weitere ein eigener Trenntransformator oder ein vorgeschalteter RCD zu verwenden. Da an FW-Stromerzeugern herkömmliche PRCD-S mit Schutzleiterüberwachung nicht verwendet werden können, wird im Feuerwehreinsatz ein PRCD-K nötig.

Mögliche Grundlagen für Prüfabläufe

Auf jeden Fall findet sich im Anhang 5 der DGUV Information 203-032 ein durchaus anwendbares Prüfprotokoll. Daraus ableiten lässt sich dann auch die ungefähre Vorgehensweise.

Von den Feuerwehr-Unfallkassen gibt es zwar ein Merkblatt „Stichpunkt Sicherheit; Tragbare Stromerzeuger für die Feuerwehr: Beschaffung und Prüfung“, das allerdings keine Hinweise zur wiederholenden Prüfung von Stromerzeugern enthält.

Das technische Hilfswerk (THW) hingegen gibt zur Prüfung von Stromerzeugern eine eigene Arbeitsanweisung heraus, die fachlich korrekt und sehr tiefgehend ist.

Von Seiten der Normen gibt es leider keine eigenständige Prüfnorm für die Wiederholungsprüfung von Stromerzeugern.

Prüfablauf nach Normen für Feuerwehr-Stromerzeuger

Man muss also anhand der grundsätzlichen Prüfnormen einen sinnvollen Prüfablauf zusammenstellen, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen. Dabei helfen die folgenden bekannten Normen:

  • DIN VDE 0100-600[6] zur Erstprüfung von Anlagen
  • DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)[7] zur Ausrüstung und Erstprüfung von Maschinen
  • DIN VDE 0100-410[8] zu Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und
  • DIN VDE 0100-551[9] zu Stromerzeugungsanlagen

Die Prüfung eines Feuerwehr-Stromerzeugers ist komplex und setzt ein tieferes Fachwissen voraus, auch was die Rahmenbedingungen angeht. Zu empfehlen ist, dass sich die zur Prüfung befähigte Person ein entsprechendes Fachwissen zu dieser Art technischem Gerät aneignet. Glücklicherweise gibt es mittlerweile passende Seminare zum Prüfen von Stromerzeugern.


Hinweis zur Prüfung von Feuerwehr SEA

Es gibt keine eigenständige Prüfnorm für die Wiederholungsprüfung von Stromerzeugern. Daher muss anhand der grundsätzlichen Prüfnormen ein sinnvoller Prüfablauf zusammengestellt werden, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen. Ob die unten aufgeführten Prüfschritte notwendig und sinnvoll sind, muss jeweils die zum Prüfen befähigte Person entscheiden.

Prüfschritte an Wiederholungsprüfung für Stromerzeugern


Verwendete Normen und weiterführende Literatur

[1] DIN 14685-1:2016-12 Feuerwehrwesen – Tragbarer Stromerzeuger – Teil 1: Generatorsatz ≥ 5 kVA

[2] DIN 14685-2:2016-12 Feuerwehrwesen – Tragbarer Stromerzeuger – Teil 2: Generatorsatz < 5 kVA

[3] DIN 14687:2023-03 Feuerwehrwesen – Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) < 12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen

[4] DIN 14685-3:2017-05 Feuerwehrwesen – Tragbarer Stromerzeuger – Teil 3: Generatorsatz mit Inverter ≥ 2 kVA

[5] DGUV-Information 203-032 Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen; Ausgabe 2018.01 (Ersatz für BGI 867 von 2005)

[6] DIN VDE 0100-600:2017-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen

[7] DIN EN 60204-1 (VDE 0013-1:2019-06) Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen

[8] DIN VDE 0100-410:2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag

[9] DIN VDE 0100-551:2017-02 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen

 

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