Ist eine spezielle Ausbildung für die Mitarbeiter erforderlich?
Eine konkrete Regelung für das Arbeiten unter Spannung findet sich in der VDE 0105100 Abschnitt 6.3.
Dementsprechend ist grundsätzlich eine Fachausbildung in Theorie und Praxis zu absolvieren, wobei die in der späteren
Praxis auszuführenden Tätigkeiten besonders geschult werden müssen. Weiterhin ist eine jährliche Unterweisung über die
tägigkeitsbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Arbeiten unter Spannung nachweislich
durchzuführen und spätestens alle 4 Jahre ein Erhalt der Befähigung durch die Teilnahme an einer entsprechenden
Schulungsmaßnahme zum Erhalt der Fachkunde zu organisieren. Dabei muss der Erhalt der Fachkunde nach 4 Jahren,
dem Umfang der Grundschulung entsprechen. Letztendlich liegt die Verantwortung bei der Verantwortlichen Elektrofachkraft
die durchzuführenden Tätigkeiten zu beurteilen und die notwendige Qualifi kation der ausführenden Personen und
die Rahmenbedingungen zu organisieren. Hinzukommende AuS Tätigkeiten sind dabei ergänzend zu schulen.