Über was muss unterwiesen werden?

Es gibt bestimmte Informationen, die der Arbeitgeber den Beschäftigten zur Verfügung stellen muss. Das Arbeitsministerium hat festgelegt (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 6 Abs. 1 ArbStättV), dass diese Informationen die Grundlage für Unterweisungen sind. Es muss unter anderem über folgende Themen unterwiesen werden:
• Alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Beschäftigten
• Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, einschließlich ihrer Wechselwirkung mit der Arbeitsumgebung und erforderliche Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensregeln, die diese Gefährdungen verringern sollen
• Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen
• Arbeitsspezifische Maßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten auf Baustellen
• Die für den Arbeitsbereich oder die Tätigkeit der Beschäftigten relevanten Unfallverhütungsvorschriften