Was genau ist eine EuP?

Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften gilt, wer durch eine Elektrofachkraft (EFK) über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten, unterrichtet worden ist. Sie wurde angelernt, um einfache Tätigkeiten, wie z.B. das Quittieren von Schutzorganen (Sicherungen) oder den Leuchtmittelwechsel (z.B. Leuchtstoffröhren) vorzunehmen. Sie wurde über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt und steht bei Ihren Tätigkeiten immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die EFK muss bei den Tätigkeiten nicht immer zugegen sein, jedoch darf die EuP nicht von den Arbeitsschritten, die in einer schriftlichen Arbeitsanweisung für die EuP beschrieben sein müssen, abweichen. Fällt beispielsweise ein Schutzorgan nach Quittieren erneut aus, muss die Aufsichtsperson informiert werden und sich der Aufgabe ggf. persönlich annehmen.