Welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt die externe VEFK?

Die rechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Unternehmer, jede ihm obliegende Pflicht grundsätzlich auf jede Person zu übertragen.

Die Beauftragung einer externen Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) erfüllt die gleichen gesetzlichen und normativen Anforderungen wie die Beauftragung einer internen VEFK.

Ebenso wie bei der Beauftragung von internen Mitarbeitern ist auch hier eine Pflichtenübertragung in Schriftform erforderlich.

Da es sich um zwei unterschiedliche Unternehmen und somit formell getrennte juristische Einheiten handelt, ist der Abschluss eines Vertrags erforderlich.

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