Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die umfassende staatliche Regelung für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.

Der Begriff der Arbeitsmittel ist in der Betriebssicherheitsverordnung sehr weit gefasst. Er umfasst alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.

Verwenden heißt im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung jegliche Tätigkeit mit den Arbeitsmitteln. Also die Montage, die Installation, das Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen von Arbeitsmitteln. Die Betriebssicherheitsverordnung ist somit die umfassende staatliche Regelung für die Verwendung von so ziemlich allem, was ein Beschäftigter bei der Arbeit in irgendeiner Form bedient, anfasst, aus- oder einbaut.

Im Einzelnen macht die Betriebssicherheitsverordnung Vorgaben zu:

  • der Gefährdungsbeurteilung
  • der Prüfung von Arbeitsmitteln und der Befähigung der Prüfer
  • der Instandhaltung
  • der Unterweisung.

Die Betriebssicherheitsverordnung gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen.

Bei ihrer Inkraftsetzung im Jahr 2002* ersetzte die Betriebssicherheitsverordnung berufsgenossenschaftliche Regelungen.

Die BetrSichV ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG (später ersetzt durch Richtlinie 2009/104/EG) in deutsches Recht.

Die BetrsichV wurde mehrmals überarbeitet:

  • Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015
  • Novelliierung der Betriebssicherheitsverordnung 2016

Seminar: Betriebssicherheitsverordnung in der betrieblichen Praxis

 

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2017

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BertSichV) 2016

Die Änderungen an der Betriebssicherheitsverordnung aus dem Jahr 2015 führten nach Ansicht des Arbeitsministeriums zu ungewollten Härten. Daher nutzte man die Novellierung der Gefahrstoffverordnung, um einiges klarzustellen, etwa dass nach Änderungen an überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfungen durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) nur dann erforderlich sind, wenn die prüfpflichtige Bauart oder Betriebsweise von den Änderungen betroffen sind. Auch muss nun der Name des Prüfers in der Dokumentation der Prüfung hinterlegt werden.

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015

Die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung aus dem Jahr 2015 soll die Regelungen vereinfachen, Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig den Schutz Beschäftigter verbessern. Hierzu wurden Doppelregelungen beseitigt und konkrete Prüfvorschriften formuliert.

Zu den wichtigen Änderungen gehören:

  • Aufnahme überwachungsbedürftige Anlagen in die Gefährdungsbeurteilung
  • konkrete Prüfvorschriften (in den Anhängen 2 & 3)
  • zweijährige Prüffrist für alle Aufzuganlagen
  • Explosionsschutz wird zukünftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung geregelt

Quelle: Bundesgesetzblatt

Seminar: Betriebssicherheitsverordnung in der betrieblichen Praxis

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