Elektrotechnischer Betrieb

Als ein elektrotechnischer Betrieb oder als ein elektrotechnischer Betriebsteil zählt jeder Bereich, der sich mit elektrotechnischen relevanten Sicherheitsaufgaben befassen muss. Das ist die Definition aus Anhang A der VDE 1000-10:2009-01.

Was unter Sicherheitsaufgaben zu verstehen ist, legt die Norm nicht fest. Allerdings dürften alle Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sorgen, solche Sicherheitsaufgaben sein.

Das Planen und Projektieren einer elektrischen Anlage, das normgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgt, dient ebenso der Sicherheit wie das Prüfen der elektrischen Anlagen oder die Unterweisung von Arbeitskräften. Im Prinzip ist somit jeder Bereich, in dem zum Beispiel Arbeitskräfte für Arbeiten an elektrischen Anlagen ausgewählt bzw. unterwiesen werden, ein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil. Konkret listet die VDE 1000-10 folgende Tätigkeiten auf, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind:

  • das Planen, Projektieren und Konstruieren;
  • das Einsetzen von Arbeitskräften, konkret das Organisieren der Arbeiten, Festlegen der Arbeitsverfahren, Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte, Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen, Hinweisen auf besondere Gefahren, Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen, Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen, Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen;
  • das Errichten;
  • das Prüfen mit Besichtigen, Erproben, Messen;
  • das Betreiben, welches das Inbetriebsetzen, Betätigen (Bedienen) (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind), Arbeiten,
    Instandhalten umfasst;
  • das Ändern.

Der Unternehmer, der diese Tätigkeiten oder nur einige von ihnen ausführen lässt, um seinen Betriebszweck zu erfüllen, besitzt einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil. Folge: Ist der Unternehmer selbst fachlich nicht in der Lage, diesen Betrieb oder Betriebsteil zu leiten, so empfiehlt die DIN VDE 1000-10 die Beauftragung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft. Mehr zur Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK).

Die Definition eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils nach Anhang A der VDE 1000-10.2009-01 erlaubt auch etwas, das wie ein Zirkelschluss aussieht: Alle in der VDE 1000-10 aufgelisteten Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, sind solche, die nur von besonders qualifizierten Elektrofachkräften (EFK) oder unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen. So gesehen ist ein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil ein solcher, in dem Elektrofachkräfte sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben müssen.

Etwas klarer wird die Definition, wenn man sich ansieht, was im Sinne der Definition nicht sicherheitsrelevant ist. Für das Bedienen von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laien bedienbar sind, braucht es keine Elektrofachkräfte. Um die Gefährdung, die von solchen Betriebsmitteln ausgeht, einzuschätzen, braucht es keine elektrotechnische Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse der aktuellen Normen. Ein Betriebsteil, in dem mit Schlagbohrern gearbeitet wird, ist somit noch kein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil. Einer mit einem für die Produktion relevanten Schaltschrank ohne einen vollständigen Berührungsschutz hingegen schon.


 

[1] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
[2] DIN VDE 1000-10 Anhang A Erläuterungen, Seite 6 vierter Abschnitt findet sich eine Beschreibung der Gefährdungen durch elektrische Energie: In erster Linie seien das alle Gefahren durch elektrische Durchströmung des menschlichen Körpers (Schutz gegen gefährliche Körperströme nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) oder durch Folgen von Störlichtbögen verstanden. Hinzu kommen elektrotechnische Wirkungen, die zu Bränden oder Explosionen führen können, ebenso wie die Gefahren durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder oder auch mittelbar durch unzureichende Funktionssicherheit (beispielsweise Straßenverkehrssignalanlagen, sicherer Produktionsablauf, Roboterbewegungen).

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