Schaltbefähigung

Die Befähigung an einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Netz Schalthandlungen durchzuführen. Zur Befähigung gehört die Fortbildung des Personals. Der Nachweis der Weiterbildung / des Seminares muss vorhanden sein.

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Öffnungszeiten

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Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr