Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Allgemeine Fachtheorie
Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Online, Präsenz, Inhouse
- 2 Termine verfügbar
- 5 Tage Seminar
- Grundlagenseminar
- 2 Standorte
- Webcode: E04

Nicht das richtige dabei? Auch als Inhouse Seminar buchbar!
Jedes unserer Seminare ist auch als Inhouse-Seminar verfügbar! Profitieren Sie von maßgeschneiderten Inhalten, individuellen Terminen und sparen Sie wertvolle Ressourcen.
Allgemeine theoretische Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) im Rahmen des Handwerks.
Erwerb der Fachkunde gemäß DGUV Vorschrift 3 und DGUV Grundsatz 303-001 für festgelegte Tätigkeiten in Service- und Montagebetrieben bzw. im Rahmen des Handwerks und der Haustechnik.
In diesen Arbeitsbereichen fallen bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und ebenso im Kundendienst, elektrotechnische Tätigkeiten an, die grundsätzlich nur von Elektrofachkräften durchzuführen sind.
Diese müssen jedoch auch zunehmend von „Nichtelektrofachkräften“ durchgeführt werden.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung zu dem § 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen. Siehe auch § 5 und § 7a der Handwerksordnung. Dort steht, wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.
Wichtig!
Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen an den theoretischen Teil der Grundausbildung gemäß DGUV Grundsatz 303-001 in handwerknahen Tätigkeiten. Um die in Summe geforderten 80 Stunden Ausbildung abzubilden, können die weiteren notwendigen 40 Stunden Praxis vom Arbeitgeber oder mittels weiterführender MEBEDO-Praxismodule durchgeführt werden. Im praktischen Teil müssen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umgesetzt, angewandt und in einer Theorie und Praxis umfassenden Prüfung nachgewiesen werden.
- Allgemeine Rechtsgrundlagen
- Wichtige Anforderungen der VDE 0105-100
- Fach- und Führungsverantwortung in der Elektrotechnik
- Mathematische und physikalische Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
- Maßnahmen bei Unfällen durch elektrischen Strom
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
- Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln
- Anwendung und Prüfen von Schutzmaßnahmen
Das Seminar bietet für ein besseres Verständnis der Grundlagen, eine gute Durchmischung von Theorie und praxisnahen Beispielen.
Dauer
5 Seminartage von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Zielgruppe
- Elektrotechnische Laien
- Elektrotechnisch unterwiesene Personen
- Haus- und Gebäudetechniker
- Gerätetechniker
- Küchen- und Möbelbauer
- SHK (Sanitär-, Heizungs-, Klimatechniker)
- Wasser- und Abwassertechniker
Abschluss
Es erfolgt eine Lernerfolgskontrolle zu den vermittelten theoretischen Inhalten. Als Nachweis für eine erfolgreiche Teilnahme am Grundlagenseminar, wird bei positivem Ablegen der Lernerfolgskontrolle ein Zertifikat über die vermittelten Inhalte ausgestellt.
Hinweise
- Als Vorbereitung für die praxisnahe Ausbildung, können auch speziell auf den jeweiligen Firmenbedarf angepasste Schwerpunkte gesetzt werden. Z. B. für Servicemonteure elektrischer Geräte, Servicemonteure medizinischer Geräte, Wasser- und Abwassertechniker, Sanitär-, Heizungs- und Klimamonteure (SHK), Küchenmonteure, Rolltormonteure, Handwerker in Sanierungstätigkeiten, Facility Management oder Photovoltaik-Anlagenbauer.
- Eine innerbetriebliche Einweisung in die Tätigkeiten vor Ort ist durch den Unternehmer zu organisieren und zu dokumentieren.
- Zur rechtssicheren Organisation wird Ihnen das empfohlene Bestellformular EFKffT und eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung gestellt.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können nur Ergebnisse (bestanden/nicht bestanden), jedoch keine Details zur Prüfung herausgegeben/veröffentlicht werden. Nach schriftlicher Genehmigung durch die zuständige Personalabteilung und den Betriebsrat, ist in Ausnahmefällen, eine Detailinformation möglich.