Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Fachpraxis für Küchen- und Möbelbauer
Erwerb der grundlegenden praktischen Fertigkeiten gemäß DGUV Grundsatz 303-001 für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT), speziell für Küchen- und Möbelbauer. (Webcode: E04 P3)
- Präsenz, Inhouse
- 2 Termine verfügbar
- 5 Tage
- Grundlagenseminar
- 1 Standort
- Webcode: E04 P3
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Praktische Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) im Rahmen des Handwerks.
Erwerb der grundlegenden praktischen Fertigkeiten gemäß DGUV Grundsatz 303-001 für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT), speziell für Küchen- und Möbelbauer. (Webcode: E04 P3)
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, dürfen Sie gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die
vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben worden sind, eigenverantwortlich durchführen.
Anhand praktischer Übungsaufgaben erlernen Sie alle notwendigen Schritte, um solche Arbeiten in der Praxis fachgerecht und weitestgehend eigenständig erledigen zu können.
Sie erlangen u.a. grundlegende Kenntnisse über die richtige Auswahl von Werkzeugen bei der Elektromontage. Kenntnisse zu Leitungs- und Kabeltypen und deren Bearbeitung. Sie erlernen das Lesen von Verdrahtungs- und Schaltplänen und führen den Aufbau grundlegender Schaltungen in der Gebäudeinstallation, sowie die elektrische Installation von Beleuchtungen und Elektroherden durch.
Die grundlegende Ausbildung soll sie darauf vorbereiten, fachgerecht bei der Außer-und Wiederinbetriebnahme von Stromkreisen bei Betriebsmitteltausch im Küchen- und
Möbelbau vorzugehen.
- Gebrauch von Werkzeugen bei der Elektromontage
- Leitungen und Kabel, Aderaufbau, Ader- und Mantelisolierung
- Kurzzeichen für Leitungen und Kabel und von harmonisierten Leitungen
- Absicherung und Zuordnung der Leitungsquerschnitte
- Zurichten (Abisolieren) von fein- und feinstdrähtigen, sowie von starren Leitungen
- Auswahl und Verwendung von Materialien für elektrische Anlagen
- Verlegen von PVC-Aderleitungen, Befestigen von Mantelleitungen
- Aufbauen und Verdrahten grundlegender Installationsschaltungen nach Schaltungsunterlagen
- Lesen von Schaltplänen
- Elektrische Installation/ Deinstallation von Beleuchtungen
- Elektrische Installation/ Deinstallation von Elektroherden mit geeigneten Prüfgeräten
- Prüfung wichtiger Schutzmaßnahmen an Beleuchtungen und Geräten
Dauer
5 Seminartage von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zielgruppe
Küchen- und Möbelbauer mit dem Anforderungsprofil elektrische Betriebsmittel zu
tauschen oder an ein bereits vorhandenes Niederspannungsnetz anzuschließen.
Zusätzliche Anforderungen
Um an diesem Seminar teilnehmen zu können, ist der Nachweis von 40 Std. Theorieausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erforderlich (z.B. Seminar E04 – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Allgemeine Fachtheorie).
Praxismaterial
Die MEBEDO Akademie GmbH stellt jegliche Verbrauchsmaterialien und sämtliche Arbeitsmaterialien für die Durchführung der Praxisübungen zur Verfügung, z. B.:
- Arbeitsträger mit je einer normkonformen Stromkreisverteilung pro Teilnehmer
- Sämtliche Installationsmaterialien wie z. B. Stecker, Leitungen, Klemmen für die handwerksnahe Ausbildung EFKffT
- Text- und Übungsband als begleitende Lernunterlage zu den einzelnen Übungen
- Benötigte Arbeitsmittel und Werkzeuge für Verdrahtungs- und Installationsarbeiten
Abschluss
Als Nachweis für eine erfolgreiche Teilnahme am Grundlagenseminar, wird bei positivem Ablegen der praktischen Prüfung ein Zertifikat über die vermittelten Inhalte ausgestellt.
Hinweise
- Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt worden sind
- Konkret handelt es sich um elektrische Tätigkeiten, die nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden dürfen und ausschließlich an Niederspannungsanlagen im Bereich bis 4000V AC und 1500V DC gestattet sind.
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
- Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können.
- Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf nicht selbstständig Niederspannungsanlagen planen, errichten oder erweitern. Die Qualifikation wird auch nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a Handwerksordnung angesehen.
- Sofern in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen.
- Diese praktische Ausbildung kann erst nach erfolgreich abgelegter theoretischer Grundausbildung (40 Std.) gemäß DGUV Grundsatz 303-001 erfolgen und endet in einer Theorie und Praxis umfassenden Prüfung.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden nur Ergebnisse (bestanden/nicht bestanden), jedoch keine Details zur Prüfung herausgegeben. Nach schriftlicher Genehmigung durch die zuständige Personalabteilung und ggf. den Betriebsrat, ist in Ausnahmefällen eine Detailinformation möglich.
- Jedes unserer Seminare kann Inhouse auch auf die vorgesehenen Tätigkeiten speziell mit dem Kunden abgestimmt erfolgen.
- Zur rechtssicheren Organisation wird Ihnen das empfohlene Bestellformular EFKffT und eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung gestellt.
- Der Seminarpreis beinhaltet eine Pauschale für sämtliche Verbrauchsmaterialien, zur Umsetzung der praktischen Übungen und Anfertigungen. Für die Dauer des Seminars werden dem Teilnehmer sämtliche benötigten Werkzeuge und Messgeräte zur Verfügung gestellt.
- Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der oben genannten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend sind.