Explosionsschutz im Bereich der Elektrotechnik – Grundlagenseminar
Grundlagenkenntnisse des Explosionsschutzes für elektrische Anlagen und Betriebsmittel für befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung.
- Präsenz, Inhouse
- 3 Termine verfügbar
- 1 Tag Seminar
- Grundlagenseminar
- 1 Standort
- Webcode: R09

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Zertifikatslehrgang: Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV
Geräte und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Dies führt zu besonderen Anforderungen an den Betrieb, die Instandsetzung und insbesondere die Prüfung dieser Komponenten. Dieses Seminar gibt Ihnen einen grundlegenden Überblick über die gesetzlichen Hintergründe und umfangreichen gesetzlichen sowie normativen Forderungen. Profitieren Sie von praxisnahen Tipps und Hilfestellungen zur späteren Umsetzung des Erlernten.
Grundlagenkenntnisse des Explosionsschutzes für elektrische Anlagen und Betriebsmittel für zur Prüfung befähigte Personen (bP) nach Betriebssicherheitsverordnung.
- Physikalische Grundlagen, Zündquellen
- Zündtemperaturen
- Explosionsgruppen
- Zoneneinteilung
- Geräteschutzniveaus
- Zündschutzarten
- Primärer Explosionsschutz
- Sekundärer Explosionsschutz
- Tertiärer Explosionsschutz
- Wesentliches zum Errichten von Anlagen nach VDE 0165-1
- Grundlegendes zu Personen für die Errichtung von elektrischen Anlagen in Ex-Bereichen
- Randbedingungen, Dokumente zum Errichten
- Ex-i-Stromkreise, Wesentliches zu Anforderungen beim Errichten
- Häufige Fehler bei der Installation
- Prüfungen beim 1 zu 1 Tausch von Betriebsmitteln
- Erforderliche Schutzmaßnahmen zu elektrostatischen Vorgängen
- Schutzmaßnahmen bei der Instandhaltung
- Anforderungen an Personen f
Zielgruppe
- Anlagenverantwortliche
- Arbeitsverantwortliche
- Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)
- Elektrofachkräfte
- Zur Prüfung befähigte Personen (bP)
Hinweis
Gemäß BetrSichV Abschnitt 3 muss eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Dauer
1 Seminartag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Abschluss
Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte als Fachkundenachweis.