
E05 – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) – Erhalt der Fachkunde
Erhalt der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV Grundsatz 303-001 als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Erhalt der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV Grundsatz 303-001 als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Erforderliche Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung über allgemein einzuhaltende Schutzmaßnahmen, die bei der Ausführung von Arbeiten mit Belang für die elektrische Sicherheit, anzuwenden sind.