Homeoffice Arbeitsplatz – Der Spannung gerecht werden

| Wolfgang Fritsche | Sicherheit, Zukunftsthemen

Homeoffice Arbeitsplatz

Der Begriff Homeoffice rückt im Zeichen der Pandemie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer immer weiter in den Fokus und wird für den ein oder anderen vermutlich ein dauerhafter, wenn auch in der Nutzung zeitlich begrenzter, Alternativarbeitsplatz bleiben.

Homeoffice – Fluch oder Segen?

Wir möchten die Möglichkeit nutzen und dieses Thema aus elektrotechnischer Sicht etwas genauer betrachten, da neben Faktoren wie Ergonomie, psychischen Belastungen oder der Einhaltung der Work-Life Balance, insbesondere das Thema der elektrotechnischen Sicherheit eine außerordentlich wichtige Rolle spielt.

Im Homeoffice werden diverse elektrische Geräte als Arbeitsmittel genutzt (Notebook, Netzteile, Drucker, Bildschirme, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, Schreibtischleuchten etc.), welche grundsätzlich einer Kontrolle durch den Verwender und einer Prüfpflicht (Prüfung vor erster Inbetriebnahme, Wiederholungsprüfung) durch eine zur Prüfung befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu unterziehen sind.

Der Arbeitnehmer hat im Homeoffice darauf zu achten, dass er ausschließlich Arbeitsmittel verwendet, welche durch seinen Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz § 3 (ArbSchG) einer geeigneten Organisation unterliegen. Diese Organisation muss u. a. sicherstellen, dass die Arbeitsmittel entsprechend Betriebssicherheitsverordnung § 4 geprüft, geeignet und zur Verwendung vom Arbeitgeber nachweislich freigegeben sind. Der Arbeitnehmer selbst hat für eine sichere elektrische Anlage des Hauses, der Wohnung bzw. des genutzten Raumes als Anschlusspunkt für die Arbeitsmittel zu sorgen. Hier kann in der Praxis der Arbeitgeber als definierten, sicheren Anschlusspunkt nach dem Stand der Technik dem Arbeitnehmer auch eine geeignete und geprüfte Steckdosenleiste mit integrierter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI/RCD) und einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA zur Verfügung stellen.

Teamplayer: Arbeitgeber <–> Arbeitnehmer

Für die vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsmittel müssen die jeweiligen Gefährdungen bei der Verwendung durch den Arbeitgeber systematisch ermittelt und bewertet werden. Dabei sind mitunter die Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander sowie mit der Arbeitsumgebung zu beachten. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung werden die Schutzmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik festgelegt, um die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers zu gewährleisten. Hierbei spielen ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe eine wesentliche Rolle. Des Weiteren ist der Arbeitgeber für die Organisation der Prüfung der bereitgestellten/freigegebenen Arbeitsmittel im Homeoffice auf sicheren Betrieb und für die korrekte Dokumentation der Prüfung ebenso verantwortlich wie für die Arbeitsmittel direkt in seinem Betrieb oder an sonstigen Arbeitsstätten seiner Mitarbeiter. Auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen für Arbeitsmittel fest.
Die Arbeitsmittel selbst müssen gemäß der BetrSichV und der konkretisierenden TRBS 1201 bzw. der DGUV Vorschrift 3 und nach den jeweils anzuwendenden Normen als allgemein anerkannte Regeln der Technik, z. B. EN 50678 (VDE 0701) oder auch der EN 50699 (VDE 0702), durch eine zur Prüfung befähigte Person mit den ermittelten Parametern (Art, Umfang und Fristen) geprüft werden.

Letztendlich sind die getroffenen Vorgaben für die Verwendung und Prüfung der Arbeitsmittel noch den betroffenen Homeoffice Mitarbeitern durch den Arbeitgeber bzw. seinen Vertreter zu unterweisen.

Sicherheit als Leitfaden – auch im Homeoffice

Somit ist es für den Arbeitgeber sowie für den Arbeitnehmer wichtig, ihrer Rolle gerecht zu werden, um das geforderte Maß an Sicherheit auch im Homeoffice zu gewährleisten.

Für diese vom Arbeitgeber zu erledigenden Aufgaben bietet MEBEDO Consulting konkrete Muster-Lösungsansätze und Vorschläge zur sicheren Organisation für die Verwendung von elektrischen Arbeitsmitteln speziell für den Homeoffice-Bereich. Diese Musterlösungen müssen durch unsere fachlich versierten Sachverständigen, selbstverständlich in Absprache mit dem Arbeitgeber, auf die Gegebenheiten des Betriebes/der Arbeitsstelle angepasst werden.

Die erforderliche Anpassung kann auch durch fachlich geeignete Mitarbeiter des Arbeitgebers erfolgen.

Fazit

Mehr Sicherheit durch Prävention und deren Dokumentation.

 

 

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