Neue VDE 0100-704

| Michael Lochthofen | Normen & Regelwerke

Baustromverteiler-mit-Kennzeichnung-

 

Die Norm für die Elektroversorgung von Baustellen wurde überarbeitet

Die DIN VDE 0100-704 für die Elektroversorgung von Baustellen wurde neu veröffentlicht. Nach DIN VDE 0100-704:2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen müssen u. a. Drehstrom-Steckdosen in Baustromverteilern bis einschließlich 63 A mit einem allstromsensitiven RCD vom Typ B geschützt werden und fest angeschlossene Baustromverteiler mit Steckdosen durch Laien bedienbare Einrichtungen zum Trennen der Einspeisung enthalten. Nachrüstungen älterer Baustromverteiler dürften durch die Vorgaben der überarbeiten DIN VDE 0100-704 nahezu unmöglich sein.

Gültigkeit und Übergangsfristen für die DIN VDE 0100-704

Die DIN VDE 0100-704:2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen gilt ab Oktober 2018, die Übergangsfrist endet am 18. Mai 2021 .

Welche Normen ersetzt die DIN VDE 0100-704

Die VDE 0100-704:2018-10 ersetzt DIN VDE 0100-704 (VDE 0100-704):2007-10.

Geräte mit Frequenzumrichter mussten schon 2005 an Baustromverteiler mit RCD Typ B angeschlossen werden

Geräte auf Baustellen, die mit Frequenzumrichter betrieben wurden wie etwa Kräne/Lüftungsanlagen/Pumpen, mussten schon seit 2005 an einen entsprechenden Baustromverteiler mit einer allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtung angeschlossen werden.

Die damalige BGI 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen vom Juni 2004 (ersetzt durch die DGUV Information 203-006) kannte dazu noch ein paar Sonderlösungen mit Trenntransformatoren oder Ausnahmen, in denen noch ein RCD Typ A verwendet werden durfte, aber grundsätzlich war der RCD Typ B auf Baustellen schon gefordert.

Drehstrom-Steckdosen in Baustromverteiler mit RCD Typ B

Die überarbeitete DIN VDE 0100-704 fordert nun, dass Drehstrom-Steckdosen in Baustromverteilern bis einschließlich 63 A mit einem allstromsensitiven RCD vom Typ B zu schützen sind.

„Drehstrom-Steckdosen bis einschließlich 63A müssen mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B in Übereinstimmung mit EN 62423 geschützt werden. Ausgenommen sind Schutzkontaktsteckdosen und Drehstromsteckdosen ≥ 125 A, sofern an diesen keine Verbraucher mit Frequenzumrichter betrieben werden.“

Grund für diese Schutzmaßnahmen ist die steigende Anzahl an Geräten (zum Beispiel mit Frequenzumrichtern), die auch glatte Leck-/Gleichfehlerströme erzeugen können und somit RCDs vom Typ A beeinflussen können.

In der Vergangenheit war praktisch kaum erkennbar, ob ein Gerät einen vorgeschalteten RCD Typ B erfordert. Notwendig konnte dies schon in den letzten Jahren sein bei Inverter-Schweißgeräten, elektronischen Umformern für Betonrüttelflaschen, Bauaufzügen, Ladegeräten für Stapler, Siloantrieben, gesteuerten Pumpen etc.

Selbst wenn auf der Baustelle erkannt wurde, dass es sich um ein frequenzgesteuertes Gerät handelt, musste die richtige Steckdose gefunden werden. Dies konnte meistens nur die Elektrofachkraft erkennen.

Nur wenn man über Baustromverteiler Bereiche versorgt, die nicht direkt zur Baustelle gehören, kann man argumentieren, dass dort kein RCD Typ B erforderlich ist. Sinnvoll wäre dies eigentlich nur für eine separat aufgestellte Containeranlage denkbar.

Anmerkung des Autors: Auf dieses dünne Eis sollte man sich möglichst nicht begeben.

Hauptschalter bei Baustromverteilern

In der neuen Fassung der DIN VDE 0100-704 wurde auch festgelegt:

„Fest angeschlossene Baustromverteiler (ACS) mit Steckdosen müssen Einrichtungen zum Trennen der Einspeisung enthalten, die gegen das Einschalten abschließbar und für Laien (BA1) benutzbar sind. Eine verschließbare Umhüllung ist nicht ausreichend.“

Bisher wurde ein Hauptschalter (Netztrenneinrichtung) explizit nur für Anschlussschränke durch die Vorgaben vom Netzbetreiber vorgeschrieben, um im Bedarfsfall die gesamte Stromversorgung der Baustelle abschalten zu können.

Die neue Forderung der DIN VDE 0100-704 bedeutet in den meisten Fällen eine Neubeschaffung des Baustromverteilers. Die „Notlösung“, an einen Baustromverteiler zum Festanschluss eine kurze Leitung mit Stecker zu montieren, mag bei 63 A-Baustromverteilern noch praxistauglich sein, bei allen größeren Typen jedoch nicht mehr.

Umfangreiche Änderungen der DIN VDE 0100-704 machen zukünftig den Einsatz dieses alten Baustromverteilers nahezu unmöglich. Er verfügt über keinen Hauptschalter und es ist nur RCD Typ A vorhanden. Eine Umrüstung dürfte sich kaum lohnen. Nach der Normänderung von 2001 wäre es bereits der zweite Umbau für diesen Baustromverteiler aus den 80er Jahren.

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Möglichkeit der Nachrüstung

Eine Nachrüstung ist oft nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern auch aus Sicht der Regelwerke schwierig. Da Baustromverteiler nach ihrer Bauart-Norm DIN EN 61439-4 (DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4):2013-09 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 4: Besondere Anforderungen für Baustromverteiler (BV)) typgeprüft sein müssen, kann nur der eigentliche Hersteller des Baustromverteilers einen Umbausatz inklusive neuer technischer Dokumentation bereitstellen. Bei einem Umbau „auf eigene Faust“ wären umfangreiche Prüfungen und Berechnungen erforderlich.

Was sagt die VDE 0100-704 zum Thema Leitungen?

Schon seit vielen Jahren hieß es in der DIN VDE 0100-704, dass bewegliche Leitungen nur Gummischlauchleitungen der Bauart H07RN-F oder gleichwertige Leitungsarten sein dürfen. In der Praxis hieß das, dass auch das besonders widerstandsfähige NSSHÖU Gummikabel verwendet werden konnte. In der Neufassung der DIN VDE 0100-704 wurde auch die Polyuretanleitung H07BQ-F aufgenommen. Sie ist allerdings gegenüber thermischer Einwirkung von außen eingeschränkt beständig – bei großer Hitze fängt sie an zu schmelzen, im Gegensatz zur Gummischlauchleitung. Deshalb sollte dieser Kabeltyp auch nie an Schweißgeräten oder in der unmittelbaren Umgebung von Schweißarbeitsplätzen eingesetzt werden.

Weiterhin nicht zugelassen ist die aus Österreich stammende PVC-Schlauchleitung der Bauart AT-N07V3V3-F. Großhändler und auch deutsche Baumärkte vermarkten sie unter der Aufschrift „Baustellenleitung“. Diese PVC-Schlauchleitung ist jedoch weder nach VDE noch nach den Regelwerken der DGUV auf deutschen Baustellen zulässig.

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