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Kategorie: Normen & Regelwerke

Die DGUV Information 203-070 wurde überarbeitet. Sie beschreibt die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und richtet sich vor allem an zur Prüfung befähigte Personen, die diese Prüfungen in der Praxis durchführen.

Heute landen nicht mehr nur handgeführte Elektrogeräte, Kaffeemaschinen oder Verlängerungsleitungen auf den Prüfertisch. Auch Netzteile, Ladegeräte, akkubetriebene Betriebsmittel und Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge gehören seit Jahren zum Prüferalltag.

Die zentralen Änderungen im Überblick

Gegenüber der vorherigen Fassung aus Januar 2020 wurden einige Dinge angepasst oder neu aufgenommen (Abb. 1).

Die zentralen Änderungen sind:

  • Der Begriff „Arbeitsmittel“ wurde durch „elektrisches Betriebsmittel“ ersetzt.
  • Die normativen Änderungen aus der VDE 0702 wurden umgesetzt.
  • Die Bezeichnungen der Messmethoden wurden angepasst, zum Beispiel direkte Methode, Differenzstrommethode und alternative Methode.
  • Die Weiterverwendung von Prüfgeräten mit 2-kΩ-Messwiderstand wurde aufgenommen.
  • Die Übersicht der Mess- und Prüfgeräte wurde an die aktuelle Normenlage angepasst.
  • Der Abschnitt zu Betriebsmitteln mit berührbarem sekundärem Spannungsausgang wurde überarbeitet.
  • Der Abschnitt zu ortsveränderlichen Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen wurde neu aufgenommen.
  • Die Grafiken wurden überarbeitet und neu gezeichnet

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Neue Begriffe und neue Bezeichnungen

Aus dem bisherigen Begriff „Arbeitsmittel“ wird nun der Begriff „elektrisches Betriebsmittel“.

Auch wurden die Bezeichnungen der Messmethoden an die VDE 0702 angepasst. Aus dem „direkten Messverfahren“ wird die direkte Methode. Aus dem „Differenzstrommessverfahren“ wird die Differenzstrommethode. Das frühere „Ersatz-Ableitstrommessverfahren“ heißt nun alternative Methode.

Prüfgeräte mit 2-kΩ-Messwiderstand dürfen weiterverwendet werden

Dieser Punkt betrifft ältere Prüfgeräte. Nach aktueller Normenlage ist grundsätzlich ein Messwiderstand von 1 kΩ vorgesehen. Viele Prüfgeräte arbeiten bei der Berührungsstrommessung noch mit einem Messwiderstand von 2 kΩ und nicht mit 1 kΩ, wie wir das bereits bei Medizingerätetestern kennen. In der Praxis wird sich hier nicht viel Ändern, da wirkliche Fehler bei der Berührungsstrommessung sehr selten sind. Ein mit 2 kΩ gemessener Wert von 0,25 mA wird einen 0,5 mA Wert bei 1 kΩ nicht überschreiten. Nur wie mit solchen alten Prüfgeräten umgehen?

Die neue DGUV-Information bezieht sich auf die Verlautbarung des zuständigen DKE Gremium UK 964.1 und stellt klar: Prüfgeräte mit 2-kΩ-Messwiderstand müssen nicht automatisch ausgetauscht werden. Sie dürfen weiterverwendet werden, wenn die möglichen Messabweichungen bekannt sind und bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Prüffrist heißt Gefährdungsbeurteilung

Auch beim Thema Prüffristen wird die Verantwortung klar beschrieben. Prüffristen dürfen nicht einfach pauschal übernommen werden. Sie müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt werden. Die Erfahrung der zur Prüfung befähigten Person kann hier bei der Ermittlung den Unternehmer unterstützen.

Die in der Durchführungsanweisung zum § 5 der DGUV Vorschrift 3 und 4 in Tabelle 1 B genannten Prüffristen sind nur als Orientierungshilfe zu betrachten. Bei der Festlegung der Fristen müssen unteranderem die Art der Anlagen und Betriebsmittel, Betriebs-, Umgebungs-, und Nutzungsbedingungen, die Häufigkeit und Qualität der Wartung, äußere Einflüsse sowie Herstellervorgaben betrachtet werden.

Netzteile und Ladegeräte

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft elektrische Betriebsmittel mit berührbarem sekundären Spannungsausgang. Dazu gehören zum Beispiel Netzteile oder Ladegeräte.

Je nach Aufbau müssen nun mehrere Isolationswiderstands-, Berührungsstrom- und Ausgangsspannungsmessungen durchgeführt werden. Hierbei möchte man verstärkt billige und unsichere Produkte, welche nicht nach Produktnorm bzw. sicher konstruiert worden sind aus dem Verkehr ziehen. Hier kam es nach Information der DGUV in der Vergangenheit vermehrt zu Unfällen durch Körperdurchströmungen

Neuer Abschnitt – Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge

Neu aufgenommen wurde der Abschnitt zu Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen. Eine der wichtigen Ergänzung in der DGUV-Information, weil solche Ladeleitungen inzwischen in vielen Betrieben vorhanden sind. Zudem ist das Vorgehen beim Prüfen solcher Ladeleitungen vielen befähigten Personen noch nicht klar und wird hier in der Praxis gut unterstützen.

Wichtig ist die Unterscheidung: Fest an Wallboxen oder Ladesäulen angeschlossene Ladeleitungen gehören zur elektrischen Anlage. Sie werden in diesem Abschnitt nicht behandelt.

Anders sieht es bei ortsveränderlichen Ladeleitungen aus. Diese gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und müssen wiederkehrend geprüft werden.

Besonders anspruchsvoll wird es bei mobilen Ladeeinrichtungen, die direkt an eine Steckdose angeschlossen werden können. Diese werden oft als „Notladekabel“ bezeichnet.

Sie enthalten häufig eine integrierte Steuer- und Schutzeinrichtung, die sogenannte IC-CPD oder ICCB. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen solcher Ladeleitungen müssen im Zuge der Prüfung geprüft werden.

Diese wären beispielsweise:

 

  • Schutzleiterüberwachung,
  • Fehlerstromschutz-Einrichtung (RCD)
  • Überwachung des Ladevorganges,
  • Steuerung der Ladeleistung,
  • Polarität,
  • Fremdspannung auf dem Schutzleiter

 

Für die zur Prüfung befähigte Person bedeutet dies, dass neben angepassten Messverfahren aus weiteres Prüfequipment für die Prüfung notwendig ist. Zudem sind bei der Prüfung von IC-CPD zwingend die Herstellervorgaben bei der Prüfung zu beachten. Je nach zur prüfenden Ladeleitung können zusätzliche Prüfadapter notwendig sein (Abb. 2). Heutzutage haben bereits viele Prüfgerätehersteller schon die Möglichkeit die Ladeleitungen mit und ohne IC-CPD/ICCB automatisch prüfen zu können (Abb. 3)

MEBEDO | Prüfadapter zur Simulation der Fahrzeugzustände

Abb. 2 Prüfadapter zur Simulation der Fahrzeugzustände

MEBEDO | Prüfgerät zur Prüfung von Ladeleitungen

Abb. 3 Prüfgerät zur Prüfung von Ladeleitungen

Fazit

Die überarbeitete DGUV Information 203-070 bringt wichtige Klarstellungen für die Prüfpraxis, vor allem für die Prüfung von mobilen Ladeleitungen. Für die zur Prüfung befähigten Personen wird nochmal bewusster hervorgehoben, dass das Messen, Bewerten und Dokumentieren eines Geräts nicht vollautomatisiert durch das Prüfgerät geschehen kann, sondern im Einzelfall entschieden werden muss, ob Messwerte der Praxis entsprechen und nicht nur den normativen Grenzwerten.

Autor:

Martin Griesbeck, MEBEDO Akademie GmbH, BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik

 

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