Die Sicherheitskette ist nur so stark wie das schwächste Glied!

| Klaus Glawe | VEFK, Rechtssichere Organisation Elektrotechnik, Sicherheit

Sicherheitskette Elektrosicherheit

Was ist denn das schwächste Glied in einer Kette?

Bei der normalen Kette ist das schwächste Glied leicht zu erkennen, wenn es bei Überbelastung bricht. Bei der Sicherheitskette in der Elektrotechnik gibt es allerdings mehrere Möglichkeiten:

  • Das Sicherheitsbauteil löst nie aus (kann nie auslösen).
  • Das Sicherheitsbauteil löst zu spät aus.
  • Das Sicherheitsbauteil löst zu früh aus.
  • Das Sicherheitsbauteil löst immer aus.
  • Das Sicherheitsbauteil löst unzuverlässig aus.

Beispielsweise sind unzuverlässige Bauteile in der Sicherheitskette doch jedem schon einmal untergekommen. Getreu dem Motto „Wer einmal lügt dem glaubt man nicht!“ werden dann unzuverlässige Meldungen oder Auslösungen gedankenlos quittiert oder schlimmstenfalls überbrückt, ohne sich der Ursache(n) im Klaren zu sein.

Wie kann man die Sicherheitskette beeinflussen?

Nun stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln man als Elektriker, Planer oder Vorgesetzter Einfluss auf die Sicherheitskette nehmen kann. Wichtig ist, dass man bei der Auswahl der Betriebsmittel das Schutzziel vor Augen hat:

  • Was für eine elektrische Anlage wird errichtet? Maschine, Elektroinstallation, fest angeschlossene Bauteile, …?
  • Was muss geschützt werden? Mensch/Tier vor elektrischem Schlag oder gefahrbringende Bewegung? Maschinen, Anlagen, Gebäude… vor Brand? Verhinderung von Zutritt wegen lauernder Gefahr? Abschaltung wegen giftiger oder gefährlicher Atmosphäre? Abschaltung wegen Überfüllung oder Trockenlauf? …
  • Welche Normen oder gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden?
  • Gibt es Erfahrungswerte?
  • Gibt es Empfehlungen?

Also: Augen auf bei der Betriebsmittelauswahl!

Will man dann auch noch eine Maschine bauen, oder den elektrotechnischen Teil dazu beisteuern, müssen sich die Verantwortlichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auseinandersetzen und die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 auswählen und einsetzen. Dieses erfordert allerdings die Bestimmung des zu erfüllenden Performance Levels, was aber den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde. Als Hilfe stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Software-Tool SISTEMA (Sicherheit von Steuerungen an Maschinen) kostenlos zur Verfügung. Auf der Seite des IFA gibt es auch eine umfangreiche Dokumentation, die die Vorgehensweise auch anschaulich beschreibt, wie zum Beispiel „Das SISTEMA-Kochbuch“.

Was bei vielen Elementen in einer Sicherheitskette oft nicht beachtet wird, ist die Durchführung von regelmäßigen Prüfungen. Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung elektrischer Arbeitsmittel resultiert sowohl aus DGUV Vorschrift 3 § 5 (Abs. 1) als auch aus BetrSichV § 14 (Abs. 2).

Die dafür erforderlichen Prüffristen müssen nach Art und Verwendung über eine Gefährdungsbeurteilung (gewerblicher Bereich) ermittelt werden. Mit der DGUV Vorschrift 3 ist die Prüfpflicht durch die Unfallversicherungsträger seit Dezember 1978 als autonomes Satzungsrecht für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel festgeschrieben. Seither galt es, gefährdungsbezogene Prüffristen eigenverantwortlich durch den Arbeitgeber festzusetzen. Eine Anwendung beispielhaft vorgegebener Prüffristen (z. B. 4 Jahre für ortsfeste Anlagen) war durchaus bei normalen Bedingungen, ohne schriftlichen Nachweis auf Sinnhaftigkeit, möglich.

Mit der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien bezüglich des Arbeitsschutzes in deutsches Recht wurde die Prüfpflicht durch staatliche Arbeitsschutzvorgaben (Gesetze und Verordnungen) rechtlich gesehen ausgeweitet. ArbSchG, BetrSichV und die nachgeordneten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS) verpflichten alle Arbeitgeber zur sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln für alle Beschäftigten im Unternehmen. Dabei sind elektrische wie nichtelektrische Arbeitsmittel eingeschlossen, die von Mitarbeitern, Besuchern, Fremdhandwerkern usw. während der Arbeit verwendet werden. Der durch die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vollzogene Leitbildwechsel verpflichtet die Arbeitgeber weiterhin, den Arbeitsschutz präventiv zu betreiben. Es müssen demnach schriftliche Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, aus denen hervorgeht, welche Gefährdungen

  • von den Arbeitsmitteln selbst,
  • der Arbeitsumgebung und
  • den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden,

tatsächlich vorliegen.

Sicherheitskette – Fazit

In der Elektrotechnik muss eine Vielzahl von Vorschriften berücksichtigt werden, um sicherheitsrelevante Anlagen ordnungsgemäß zu errichten. Diese Vorschriften wurden nicht gemacht, um den Elektriker zu ärgern, sondern sind das Resultat von jahrelangen Erfahrungen, denen leider meistens im Vorfeld Unfälle mit Personen- oder Sachschaden zu Grunde liegen. Wichtig ist, dass sich der moderne Elektriker, Planer oder Betreiber immer auf dem Laufenden hält, um nicht den Anschluss zu verpassen und schlimmstenfalls eine gefährliche Anlage mit den falschen Bauteilen errichtet oder als Betreiber den vorgeschriebenen Prüfpflichten nicht nachkommt.

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