Leuchten-Vorführstände – Wir bringen Licht ins Dunkel

| Florian Scheller | VEFK, Rechtssichere Organisation Elektrotechnik, Sicherheit

Leuchten-Vorfuehrstaende

Wer kennt es nicht? Der Blickfang eines jeden Baumarktes oder Möbelhauses ist die Lampenabteilung durch ihr Lichterspiel und die Leuchtenvielfalt der Leuchten-Vorführstände. Hier darf selbst der elektrotechnische Laie schalten und walten.

Doch aus elektrotechnischer Sicht, verzahnen sich hier diverse Vorgaben, welchen der Betreiber der Leuchten-Vorführstände gerecht werden muss.

Wie definiert sich ein Leuchten-Vorführstand?

Es ist ein ortsfester oder ortsveränderlicher Stand (Tisch, Regal, Schrank, Wand, Platte, Raumbereich oder ähnlich), auf, in oder an dem die Leuchten montiert, auf-/angehängt, aufgestellt oder eingebaut wurden, um sie den Interessenten/Kunden vorführen zu können. Welche Form dieses „elektrifizierte Möbelstück“, dieses „elektrische Gerät“ oder gegebenenfalls diese „elektrische Anlage“ hat, ist im Prinzip völlig unwesentlich.

Wie muss ein Leuchten-Vorführstand elektrotechnisch aufgebaut sein?

Der elektrische Aufbau und die einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen für den Leuchten-Vorführstand, definieren sich über die anzuwendenden Normenteile der DIN VDE 0100 Gruppe „Errichten von Niederspannungsanlagen“. Genauer gesagt kommen ergänzend zu den für Elektrofachkräfte geläufigen Errichtungsvorgaben, die VDE 0100-559 „Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-559: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Leuchten und Beleuchtungsanlagen“, als auch die VDE 0100-711 „Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-711: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Ausstellungen, Shows und Stände“ hinzu.

Hier wird von dem Betreiber u. a. gefordert, dass Leuchten, welche sich im Handbereich befinden und für ein “zufälliges“ Berühren zugänglich sind, ausreichend befestigt, platziert oder geschützt sein müssen, so dass dem Verletzungsrisiko für Personen oder einer Entzündung von Werkstoffen wegen einer thermischen Überhitzung vorgebeugt wird (VDE 0100-711.559.3.101).

Ebenfalls definiert diese Norm eine weitere Besonderheit: eine vorgeschriebene NOT-AUS – Einrichtung, wenn die Nennversorgungsspannung der Leuchte (Leuchtröhrenschriften oder Leuchten als Illuminationseinheit) größer als 230 / 400 V AC werden. Hierzu findet sich im Regelwerk folgendes:

Zur Versorgung derartiger Leuchtschriften, Leuchten oder Ausstellungsgegenstände ist ein separater Stromkreis zu verwenden, welcher durch einen Not-Aus-Schalter geschaltet werden muss. Der Schalter muss leicht erkennbar, zugänglich und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der örtlichen Behörde gekennzeichnet sein.“ (VDE 0100-711.559.3.103.4)

 

Der Betreiber muss darauf achten, dass beim Leuchten-Vorführstand ausschließlich Leuchten zum Einsatz gelangen die der Errichternormenreihe DIN EN 60598 (VDE 0711) „Leuchten“ entsprechen. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Herstellerangaben zur Verwendung der Leuchte umgesetzt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass die richtigen Materialien in der Umgebung (thermisch geeignet) in Verbindung mit den vorzuführenden Leuchten verwendet werden (VDE 0100-559).

Gibt es andere Merkmale, welche beim Aufbau beachtet werden müssen?

Die eigentliche Besonderheit des Vorführstandes ist jedoch, dass die vorzuführenden Leuchten in ungewöhnlicher Weise und übermäßig beansprucht werden können, sowie mit dem unsachgemäßen Anschluss der Leuchten durch möglicherweise nicht ausreichend qualifiziertes Verkaufs-/Vorführpersonal und– der unsachgemäßen, rücksichtslosen Behandlung durch nicht fachkundige Besucher zu rechnen ist. Das heißt, es ist damit zu rechnen, dass durch die Eingriffe/Handlungen der genannten Personen gelegentlich oder häufiger die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und auch die des Brandschutzes eingeschränkt oder gar aufgehoben werden. Auch dieses voraussehbare Risiko und die damit möglichen Gefährdungen sind beim Errichten des Vorführstandes zu beachten (Gefährdungsbeurteilung). Aus diesem Umstand ergibt sich auch die Vorgaben der VDE 0100-559 Abs. 559.8 einen Zusatzschutz (Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD)) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA vorzusehen.

Hierzu positioniert sich auch die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) wie folgt:

„Leuchten-Vorführstände müssen durch Fehlerstromschutzschalter (30 mA Auslösestrom) gesichert werden. Größere Leuchten-Vorführstände werden häufig mit allen drei Phasen (Drehstrom) betrieben. Hierbei werden meistens vierpolig schaltende FI-Schutzschalter eingesetzt. Diese Fehlerstromschutzschalter schalten jedoch nicht, wenn eine Person im Fehlerfall gleichzeitig zwei Phasen berührt. Um Körperschäden in diesem Fall zu verhindern, ist jede Phase mit einem eigenen Fehlerstromschutzschalter abzusichern. Alternativ ist der gesamte Leuchten-Vorführstand in drei Bereiche aufzuteilen, die räumlich so weit voneinander getrennt sind, dass in einem Fehlerfall nicht zwei Phasen gleichzeitig berührt werden können.“

(BGHW – Prävention M 036, Seite 21).

Wie oft muss ein Leuchten-Vorführstand geprüft werden und nach welchen Vorgaben?

Die Prüffristen ergeben sich auch hier aus der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen, wie auch die Einbindung der Mitarbeiter (Unterweisung) ist dabei unabdingbar. Für den Inhalt der Erstprüfung dient die VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen“ als Grundlage, auch wenn ein Vorführstand mitunter eigentlich nicht als Anlage/Anlagenteil, sondern als selbständiges Gerät anzusehen ist. Bei der Wiederholungsprüfung sollten jedoch unbedingt die Regelungen der VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ (künftig VDE 0702 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“) Anwendung finden, da die dort beschriebenen Prüfungen wesentlich intensiver und daher besonders bei den hier zu erwartenden genannten Umständen und Gefährdungen zu empfehlen sind. Gerade die über Stecker angeschlossenen Leuchten sind nach dieser bekannten Prüfnorm für Geräte zu prüfen.

Fazit

Zusammengefasst kann man festhalten, dass eine klare Struktur, sowohl beim Aufbau des Leuchten-Vorführstandes, als auch bei der Betrachtung der zu erwartenden Gefährdungen, dem Betreiber hier ein hohes Maß an Kenntnissen und Aufmerksamkeit abfordern um die Sicherheit der eigenen Beschäftigten aber auch von den Kunden zu gewährleisten und mögliche Gefahren auf ein absolutes Minimum beschränken zu können.

Sicherheit geht vor, auch beim Leuchtenkauf.

 

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