Nutzung von firmeneigenen Elektrofahrzeugen

| Michael Wulf | Rechtssichere Organisation Elektrotechnik, Sicherheit, Zukunftsthemen

Elektro-Auto

Teilnehmerfrage:

Ab Mai stehen unseren Mitarbeitern 6 Elektroautos zur Verfügung. Die UVV-Prüfung bekommen die Autos dann jährlich und es sind Leasing-Wagen. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe einer Hochspannungs-Schulung unserer Mitarbeiter bezüglich der Wagen-Nutzung?

MEBEDO antwortet:

Eine staatliche/gesetzliche Forderung gibt es an dieser Stelle nicht, die Berufsgenossenschaften haben hierzu die DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ herausgegeben.

Im Abschnitt 5 wird die „Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ beschrieben und im Abschnitt 5.1.2 finden wir die „Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person“, welche für das Bedienen von HV-Fahrzeugen vorgesehen ist.

Hinweis:

Das Bedienen von Fahrzeugen umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Fahrzeugs erforderlich sind und beinhaltet das Anschließen an Ladeeinrichtungen und das Nachfüllen von Betriebsstoffen.

Ergänzender Hinweis zur Qualifizierung:

Sensibilisierungen können von der Unternehmerin oder vom Unternehmer oder von einer geeigneten Person, z. B. einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP), durchgeführt werden.

Fachkundig unterwiesene Personen (FuP) sind an dieser Stelle gemäß Stufe 1S zu unterweisen, diese Unterweisung wiederum muss durch eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) gemäß Stufe 2S oder Stufe 3S erfolgen.

 

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