FAQ zur Elektrofachkraft

| Stefan Euler | VEFK, Rechtssichere Organisation Elektrotechnik

Chef-Diagramm-Organisation

Wer ist eine Elektrofachkraft?

Eine Elektrofachkraft ist jemand, der in einem Fachbereich der Elektrotechnik

  • übertragene Aufgaben beurteilen und
  • mögliche Gefahren erkennen kann.

Eine Elektrofachkraft(EFK) kann und darf also elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen.

Um das tun zu dürfen, ist eine bestimmte Qualifikation notwendig. Sie be­steht neben einer fachlichen Ausbildung aus Berufserfahrungen und Kenntnissen in einem Fachbereich der Elektrotech­nik und Kenntnisse der für den Fachbereich relevanten elektrotechnischen Regelwerke.

EFK-Qualifikation
Quelle: MEBEDO
Vereinfachte Darstellung der Anforderungen an eine Elektrofachkraft. 

Elektrofachkraft ist keine Berufsbezeichnung (Vgl. auch die DGUV-Information 203-002 (früher BGI 548 )), vielmehr wird mit diesem Begriff der Status eines Mitarbeiters innerhalb einer Betriebsorganisation beschrieben.

Aus den Vorgaben, über welche Kenntnisse und Fertigkeiten eine Elektrofachkraft verfügen muss, ergibt sich zudem, dass eine Elektrofachkraft immer eine Fachkraft für einen be­stimmten Fachbereich der Elektrotechnik ist.

Wo ist festgelegt, wer eine Elektrofachkraft ist?

In zwei Regelwerken wird definiert, wer eine Elektrofachkraft ist. Zum einen gibt es die Definitionen in den VDE-Normen und zum anderen in den Unfallverhütungsvorschriften. Beide Erklärungen sind fast gleichlautend.

Definition in den DIN / VDE- Bestimmungen

Verbindlichkeit der VDE-Bestimmungen

VDE-Bestimmungen sind nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) die allgemein anerkannten Regeln der Technik für elektrische Anlagen (§ 49 Abs. 2 EnWG). Wer die Vorgaben der VDE-Bestimmungen einhält, der kann davon ausgehen, dass er die technische Sicherheit gewährleistet, die der Gesetzgeber verlangt.

DIN VDE 0105-100:2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen

3.2.4 Elektrofachkraft

eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.

Quelle: IEC 60050-651:1999. IEV 651-01-04 modifiziert

Für Deutschland ersetzt durch:

Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Anmerkung 1 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.

Quelle: DIN VDE 0105-100:2015-10, Betrieb von elektrischen Anlagen, Abschnitt 3.2.4

Definition in DIN VDE 1000-10:2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen

DIN VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“

3.2 Elektrofachkraft Definition aus der Norm

Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann

Eine Elektrofachkraft muss neben DIN-VDE-Normen auch Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und berufsgenossenschaftliche Regelwerke kennen

In der DIN VDE 1000-10 wird klargestellt, dass unter dem Begriff der „einschlägigen Normen“ nicht nur der enge Begriff der DIN­ VDE-Normen zu verstehen ist, sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer.

Dies bedeutet: Es ist nicht ausreichend, dass eine EFK die DIN-VDE Normen kennt. Sie muss auch Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und berufsgenossenschaftliche Regelwerke kennen.

Welche einschlägigen Regelwerke eine Elektrofachkraft kennen muss, ist unterschiedlich und variiert nach ihrem Einsatzgebiet.

Auch für die DIN VDE 1000-10 gilt, dass zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden kann.

Definition in den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken

DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt,

– wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung

– Kenntnisse und Erfahrungen sowie

– Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen

die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, § 2 Abs. 3

Wer bestimmt, wer eine Elektrofachkraft ist?

Ob jemand Elektrofachkraft wird, bestimmt im Regelfall der Arbeitgeber bzw. eine von ihm beauftragte Verant­wortliche Elektrofachkraft (VEFK).

Ist ein Geselle oder Meister automatisch eine Elektrofachkraft?

Die Annahme ist weit verbreitet, dass wer Geselle oder Meister ist, zugleich auch den Status einer Elektrofachkraft besitzt. Das ist falsch. Es gibt keinen Automatismus, der jemanden nach bestandener Gesellenprüfung oder Meisterprüfung eine Elektrofachkraft werden lässt. Ob ein Geselle oder ein Meister eine Elektrofachkraft ist,

  1. ist eine Frage der Voraussetzungen: Wie in der Definition (Link zu Definition oben) beschrieben, ist eine Elektrofachkraft jemand, der neben einer fachlichen Ausbildung noch über Kenntnisse und Berufserfahrungen (Link zu Erklärung) in einem bestimmten Fachbereich der Elektrotechnik sowie über Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen verfügt.
  2. bezeichnet eine Elektrofachkraft eine Funktion innerhalb einer Betriebsorganisation. Eine Elektrofachkraft wird meist von dem Arbeitgeber bzw. der Verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt (Link).

Elektrofachkraft ist keine Berufsbezeichnung

Elektrofachkraft ist keine Berufsbezeichnung (vgl. DGUV Vor­schrift 203-002 (vormals BGI 548)). Die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen bestimmen Bereich der Elektrotechnik, die eine EFK haben sollte, gehen weit über das hinaus, was zum Beispiel ein Energieelektroniker in der Ausbildung lernt. Auch deswegen ist niemand mit einem Gesellenbrief in der Tasche automatisch eine Elektrofachkraft, auch wenn dies sehr oft von den unterschied­lichsten Institutionen so dargestellt wird.

Daher existiert auch kein Ge­sellenbrief, in welchem bestätigt wird, dass eine Ausbildung zur EFK abgeschlossen worden ist. Aufgeführt ist dort immer der Begriff eines Ausbildungsberufs z. B.

  • Energieelektro­niker/in für Betriebstechnik,
  • Energieelektroniker/in Geräte und Systeme,
  • Energieelektroniker/in für Automatisierungstechnik,
  • Energieelektroniker/in für Informations- und Telekommunikati­onstechnik.

Diese kurze Aufzählung lässt deutlich die Vielzahl an Berufen erkennen, die in den Bereich der Elektrotechnik fallen.

Ob die erforderlichen Kenntnisse für die Aufgaben, die im jeweiligen Unternehmen an eine EFK gestellt werden, vorhanden sind, kann somit nicht pauschal beantwortet werden.


Tipp: Einarbeitungsphase

Ein Mitarbeiter muss in der Regel zunächst Praxiserfahrung und Kenntnisse des Regelwerks auf dem übertragenen Aufgabengebiet sammeln, um als Elektrofachkraft gelten zu können. Das Gleiche gilt für neue Mitarbeiter: Erst nach erfolgreicher Einarbeitung können sie als Elektrofachkräfte angesehen werden.

Einarbeitungsphasen zwischen 12 und 36 Monaten

Die Dauer einer Einarbeitungsphase hängt wesentlich von der Komplexität des Aufgabengebiets sowie von den Fähigkeiten und der Motivation des einzuarbeitenden Mitarbeiters ab. Von Unternehmen werden Zeiträume genannt, die zwischen 12 und 36 Monaten variieren.

Abgestufte Freigabe

In Einzelfällen können sehr gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter (im Sinne einer abgestuften Freigabe) für bestimmte Tätigkeiten, für die die praktische Einarbeitung bereits abgeschlossen ist, auch schon früher als EFK eingesetzt werden.

Einarbeitungsphase dokumentieren

Eine gute betriebliche Praxis ist auch, neue Mitarbeiter im elektrotechnischen Betriebsteil nach dem Abschluss der dokumentierten Einarbeitungsphase schriftlich zur Elektrofachkraft für ihr konkretes Arbeitsgebiet zu bestellen. Die einmal erworbene EFK-Qualifikation kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen.


Ist man eine EFK für immer?

Eine einmal erworbene Qualifikation zur Elektrofachkraft kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen. Um sicher arbeiten zu können, müssen Elektrofachkräfte wissen, was sie tun. Gemäß Sprachweise der Normen ist das die Fähig­keit, übertragene Arbeiten zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen.

Tätigkeit in einem fachfremden Bereich

Diese Fähigkeit kann dadurch beeinträchtigt sein, dass eine EFK längere Zeit nicht in ihrem Fachbereich tätig war und sich ihr Wissensstand nicht an dem orientiert, was sich am Stand der Technik und in den einschlägigen Bestimmungen (Normen, Gesetze, Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Regelwerke) geändert hat.

Ohne Fortbildung, keine Elektrofachkraft

Die Möglichkeit, den Status einer Elektrofachkraft wieder zu verlieren, wird auch in den Erläuterungen zu Punkt 5.2 im Anhang A der DIN VDE 1000-10 formuliert. Dort heißt es, wer eine län­gere Zeit fachfremde Tätigkeiten ausübt und sich nicht fortbildet, kann nicht mehr als EFK gelten (zur Fortbildung siehe zum Beispiel: Fachkundeerhalt zum Prüfen von elektrischen Anlagen nach VDE 0100-600, VDE 0105-100 und VDE 0105-100/A1).

Elektrofachkraft-Geschichte
Schon früh war den Unfallversicherern klar, dass besser nur geschultes Personal Wartungsarbeiten übernimmt. Den Begriff der Elektrofachkraft gibt es seit 1979.

Arbeitgeber bzw. VEFK müssen Befähigung berücksichtigen

Dieser Passus hat damit Auswirkungen auf den Unternehmer bzw. die von ihm beauftragte Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Sie müssen berücksichtigen, ob der Beschäftigte bzw. der Versicherte befähigt ist, die für die Sicherheit und den Ge­sundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten (vgl. ArbSchG § 7 und DGUV Vorschrift 1 § 7).

Gibt es die universelle Elektrofachkraft?

Nein. Eine EFK ist immer eine Fachkraft für einen be­stimmten Fachbereich (vgl. auch die DGUV-Information 203-002 (vormals BGI 548)). Es ist schwer vorzustellen, dass jemand die Befähigung, das Vermögen und die Fertigkeit, über die eine Elektrofachkraft verfügen muss, für alle Bereiche der Elektrotechnik aufweisen kann. Die in den Normen und Unfallverhütungsvorschriften geforderte Erfahrung würde auf alle Fälle fehlen.

Was ist der Unterschied zwischen einer befähigten Person und einer Elektrofachkraft?

Die Anforderungen und Aufgaben von Elektrofach­kräften und zur Prüfung befähigten Personen sind ähnlich. Immer wieder wird daher angenommen, dass eine EFK zugleich auch eine zur Prüfung befähigte Person ist. Dem ist allerdings nicht so. Siehe dazu Beitrag „Ist eine Elektrofachkraft automatisch eine zur Prüfung befähigte Person?“

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