FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

Themenbereich Seminare

Die Anmeldung erfolgt über das Internet, bequem mit Anmeldeformular. Sie suchen das gewünschte Seminar aus, wählen einen Termin und bei Klick auf den „Jetzt anmelden“ Button öffnet sich ein Anmeldeformular. Dort füllen Sie die erforderlichen Felder aus. Die Anmeldung mehrerer Teilnehmer erfolgt im selben Formular über den Button „Teilnehmer hinzufügen“. Eine rein telefonische Anmeldung können wir aus rechtlichen Gründen nicht akzeptieren. Anmeldungen per E-Mail richten sie bitte an akademie@mebedo-ac.de.

Seminarunterlagen, Frühstück, Mittagessen und Getränke sind im Preis der Präsenzseminare enthalten.

Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer zu einem offenen Seminar kann eine Rabattierung erfolgen.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer zu einem offenen Seminartermin erhalten Sie folgenden Rabatt:

  • 2 Personen 3 %
  • ab 3 Personen 5 %

Für Inhouse-Seminare werden Rabatte ggf. individuell vereinbart.

Unsere Aktionsseminare sind von der Rabattierung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber/Teilnehmer ist berechtigt, vom Auftrag bis 22 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt 21 bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber/Teilnehmer 50 % der vereinbarten Vergütung dem Auftragnehmer zzgl. aller bereits angefallenen Spesen (Hotel-, Flug-, Bahnkosten etc.) zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung dem Auftragnehmer zzgl. aller bereits angefallenen Spesen (Hotel-, Flug-, Bahnkosten etc.) zu ersetzen. Bei Ausfall des für das jeweilige Seminar vorgesehenen Dozenten ist der Auftragnehmer berechtigt qualifizierten Ersatz zu stellen. Unsere gesamten AGB finden Sie unter mebedo-ac.de/agb.

In der Regel (wenn nicht anders bezeichnet) finden alle Seminare als offene Seminare im Hause der MEBEDO Akademie GmbH, Aubachstraße 22 in D- 56410 Montabaur statt. Einige unserer Seminare führen wir an einem unserer Partnerstandorte durch. Auf Wunsch können alle Seminare auch als Inhouse-Seminar bei Ihnen vor Ort oder als Online-Seminar stattfinden.

Unser Seminarkalender bietet einen kompletten Überblick über die Seminare, Seminartermine und weitere Infos zu MEBEDO – bequem zum Download im pdf-Format.

Seminarkalender herunterladen

Durch die begrenzte Teilnehmerzahl von max. 10 Personen, bzw. von max. 15 Personen bei VEFK Seminaren, ist eine individuelle Betreuung durch die Dozenten gewährleistet. Alle Teilnehmer dürfen ihre betriebseigenen Messgeräte zum Seminar mitbringen.

Teilnehmern an unseren offenen Seminaren überreichen wir ihr Zertifikat/Teilnahmebescheinigung in Papierform als Fachkundenachweis. Im Anschluss an Inhouse- und Online-Seminare erhalten sie ihre Teilnahmebescheinigung bzw. ihr Zertifikat in digitaler Form per E-Mail.

Für eine „Zur Prüfung befähigte Person“ ist nicht nur wichtig, dass Sie die Prüfnormen kennt. Sie muss auch Ihr Messgerät, also Ihr Werkzeug, genau kennen. Nur so ist es Ihr möglich, richtige Beurteilungen und Bewertungen zu treffen. Die befähigte Person sitzt nicht im Messgerät, sondern bedient es! Hierzu kann im Seminar auf die Eigenschaften und Bedienung des eigenen Messgerätes explizit eingegangen werden.

Einige Seminare werden mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen. Hat der Teilnehmer die Lernerfolgskontrolle bestanden, erhält er ein Zertifikat als Fachkundenachweis.

Alle anderen Teilnehmer (keine Lernerfolgskontrolle bzw. nicht bestandene Lernerfolgskontrolle) erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Unsere Kunden erhalten auf Wunsch, nach unseren erfolgreich durchgeführten Schulungen, einen Abschluss des Seminars in Form des MEBEDO Bildungspasses. In diesem Bildungspass können die Seminarteilnehmer persönliche Daten wie Anschrift, Name und eventuell ihre berufliche Qualifikation eintragen.

Die Zweck des Bildungspasses besteht darin, plausibel darstellen zu können, wann Sie z.B. Ihre letzte Sicherheitsunterweisung im elektrotechnischen Bereich besucht haben. Da viele Unternehmen mittlerweile eine detaillierte Auflistung der durchgeführten Schulungen ihrer eingesetzten Subunternehmer erwarten, kommt hier Ihr Bildungspass an der richtigen Stelle zum Tragen. Besuchen Sie regelmäßig Seminare bei der MEBEDO Akademie oder anderen Dienstleistern, so können Sie dies in unserem Bildungspass durch eine Bestätigung des jeweiligen Bildungsinstitutes eintragen lassen.  Bei der MEBEDO Akademie erhalten unsere Kursteilnehmer entweder einen Stempel von dem jeweiligen Dozenten mit Unterschrift, oder wir fertigen Ihnen auf  Wunsch gerne einen Aufkleber an, den Sie dann in Ihrem Bildungspass einkleben können. Für diverse Unterweisungen, Befähigungsnachweise, Berechtigungen und betriebliche Beauftragungen ist der Bildungspass eine sinnvolle Dokumentation in Form eines handlichen Dokumentes. Eine weitere Möglichkeit zum Nutzen des MEBEDO Bildungspasses, ist die Information in Bewerbungsunterlagen neben den von uns ausgehändigten Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikaten.

Unsere Seminare sind messgeräte- und herstellerunabhängig. Jeder MEBEDO Dozent kennt die gängigsten Prüfgeräte am Markt und kann dadurch auf gerätespezifische Fragen und auf etwaige Vor- oder Nachteile der Geräte explizit eingehen.

In der BetrSichV werden Personen die Arbeitsmittel und bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen prüfen dürfen, mit dem Begriff „zur Prüfung befähigte Person“ bezeichnet. Wird nun eine Prüfaufgabe zum Beispiel durch einen externen Dienstleister wahrgenommen, so erleichtert das Vorhandensein eines solchen Ausweises die Kontrolle der erforderlichen Befähigung durch den Auftraggeber. Da die Qualifikation auch auf anderen (organisatorischen) Wegen geklärt werden kann, ist ein solcher Ausweis beispielsweise beim Prüfen von Geräten nicht verpflichtend.

Musterausweis für die "Zur Prüfung befähigte Person"

Anmerkung:

Anders verhält es sich bei besonderen Befähigungen die eine Spezialausbildung erfordern: hier ist ein Ausweis in Deutschland verpflichtend. Beispiel: AuS-Ausweis (Arbeiten unter Spannung).

Ausführliche Infos zu  „zur Prüfung Befähigte Person“ haben wir für Sie in einem Blogbeitrag zusammengestellt.

Zum Blogbeitrag „befähigte Person“

Unsere Online-Seminare finden im virtuellen MEBEDO Schulungszentrum statt. Für einen reibungslosen Ablauf und ein optimales Lernerlebnis sollten ein paar Voraussetzungen gegeben sein, die wir Ihnen in einem kleinen Dokument zusammengestellt haben. Bitte prüfen Sie die Anforderungen ggf. auch mit Ihrer IT-Abteilung, für den Fall, dass Sie vom Arbeitsplatz aus teilnehmen.

technische Voraussetzungen downloaden

Bei besonderen Befähigungen die eine Spezialausbildung erfordern ist ein Nachweis, also in dem Fall ein Ausweis in Deutschland verpflichtend. Beispiel: AuS (Arbeiten unter Spannung). Zum Erhalt der Befähigung muss jährlich eine Auffrischungsschulung absolviert werden, und alle 4 Jahre die kompletten Inhalte über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung nachgewiesen werden. Ein AuS-Ausweis enthält neben dem Namen, Lichtbild der Person und einer Ausweis-ID auch Informationen über die Tätigkeitsbereiche im Rahmen des AuS und wann die jeweilige Prüfungen abgelegt wurden.

Musterausweis für das Arbeiten unter Spannung (AuS)

Die MEBEDO Akademie GmbH besitzt einen umfassenden Bestand der gängigsten Prüfgeräte am deutschen Markt. Sehr gerne können Sie im Vorfeld Ihre Wünsche äußern, sollten Sie ein bestimmtes Prüfgerät im Seminar besichtigen, oder auch ausprobieren wollen. Grundsätzlich stellen wir Ihnen während der Seminare viele gängige Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung. Somit haben Sie die Möglichkeit, unabhängig vom Messgerätehersteller zu testen. Dies ist bei einer Kaufentscheidung von Vorteil. Vorhandene betriebseigene Prüfgeräte können mitgebracht und deren Einsatzfähigkeit überprüft werden. Für Softwareseminare sollten nach Möglichkeit eigene Laptops o.ä. mitgebracht werden, um die vermittelten Inhalte und Übungen am eigenen Gerät durchführen zu können.

Für die Teilnahme an MEBEDO-Seminaren erhalten die Teilnehmenden VDSI Punkte. Anzahl und Thema (Arbeitsschutz, Brandschutz, Managementsysteme) hängen von der Dauer und den Seminarinhalten ab. Der VDSI hat die Seminare im Vorfeld entsprechend eingestuft. So können Mitglieder des VDSI, die sechs Weiterbildungspunkte innerhalb von 12 Monaten nachweisen können, einen VDSI Weiterbildungsnachweis erhalten. Mehr dazu auf der Internetseite des VDSI.

Die MEBEDO Akademie GmbH kann bei Bedarf ein Seminar kundenspezifisch nach Ihren Wünschen zusammenstellen. In den ausführlichen Seminarunterlagen sind wichtige Tipps, Anregungen und Prüfvorgaben enthalten. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie finden diese unter www.mebedo-ac.de/agb

MEBEDO Akademie bietet folgende Seminararten an: Inhouse-Seminare, Offene Seminare, Online-Seminare, Offene Online-Seminare, Webinare. Diese unterscheiden sich in den Kriterien Ort, Teilnehmerkreis, Dauer, Terminauswahl und Themenauswahl.

Hier eine Übersicht:

Art der
Veranstaltung
Inhouse Seminar Offenes Seminar Online-Seminar Offenes Online-
Seminar
Webinar
Veranstaltungsort Präsenz in Ihren
Räumen
Präsenz in MEBEDO
Räumen
Übers Internet Übers Internet Übers Internet
Teilnehmerkreis Mitarbeiter des
Kunden
Teilnehmer aus
unterschiedlichen
Unternehmen
Mitarbeiter des
Kunden
Teilnehmer aus
unterschiedlichen
Unternehmen
Teilnehmer aus
unterschiedlichen
Unternehmen
Dauer je nach
Thema
1-5 Tage 1-5 Tage  1-2 Tage  1-2 Tage  1 Stunde
Termine Individuell auf
Kundenwunsch
Feste Termine Individuell auf
Kundenwunsch
Feste Termine aktuell nur auf Kundenwunsch
Themen Individuell auf
Kundenwunsch
Feste Themen Individuell auf
Kundenwunsch
Feste Themen aktuell nur auf Kundenwunsch

 

Grundsätzlich können alle Seminare mit messtechnischen Inhalten auch direkt mit einer praxisorientierten Anwendung der Software ELEKTROMANAGER  oder der MEBEDO PrüfApp kombiniert werden.

 

 

Themenbereich VEFK

Die rechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Unternehmer, jede ihm obliegende Pflicht grundsätzlich auf jede Person zu übertragen.

Die Beauftragung einer externen Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) erfüllt die gleichen gesetzlichen und normativen Anforderungen wie die Beauftragung einer internen VEFK.

Ebenso wie bei der Beauftragung von internen Mitarbeitern ist auch hier eine Pflichtenübertragung in Schriftform erforderlich.

Da es sich um zwei unterschiedliche Unternehmen und somit formell getrennte juristische Einheiten handelt, ist der Abschluss eines Vertrags erforderlich.

Darüber möchte ich mehr erfahren

Als externe Verantwortliche Elektrofachkraft müssen regelmäßig Ortstermine wahrgenommen werden, im Fokus stehen dabei u. a. die Abstimmung bestimmter Themen und Inhalte mit den Entscheidern der Auftraggeberin, die Besichtigung und Bewertung elektrischer Anlagen(-teile) und das Führen von Qualifikationsgesprächen mit designierten Fachkräften.

Auch wird ein Teil der Leistungen vom Büro und/oder Homeoffice aus erledigt, hier sind beispielhaft die Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten (Beauftragungen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebs-, Arbeits- und Verfahrensanweisungen, usw.), das Führen von Telefonaten und beantworten von E-Mails sowie die Termin Vor- und Nachbereitung zu nennen.

Kontakt mit MEBEDO aufnehmen

Die externe VEFK kann während des Übernahmezeitraums Mitarbeiter der Auftraggeberin dahingehend qualifizieren, die VEFK-Verantwortung nach Ablauf der externen Beauftragung intern zu übernehmen, sodass auf lange Sicht eine qualifizierte Person aus dem eigenen Hause die Stelle ausfüllen kann.

Eine externe VEFK von MEBEDO hat zudem den Vorteil des „Schwarmwissens“, welches sowohl durch interne Spezialisten als auch durch fachkundige Kooperationspartner belebt wird.

Für so gut wie jedes Spezialgebiet steht mindestens ein Experte von MEBEDO zur Verfügung, auf den bei Bedarf durch die externe VEFK zurückgegriffen werden kann.

Mehr im persönlichen Gespräch erfahren

Die Mindestangaben ergeben sich aus der DIN VDE 1000-10.

Das sind die Beauftragung selbst, der Umfang der übertragenen Pflichten und der Name der VEFK. Da die Verantwortliche Elektrofachkraft Pflichten des Unternehmers, Fach- und Aufsichtsverantwortung sowie Schnittstellenfunktionen innerhalb der Betriebsorganisation übernimmt, sind weitere Angaben sinnvoll. Insbesondere sind das Angaben zu:

  • rechtlichen Grundlagen der Bestellung,
  • den konkreten Aufgaben,
  • den Bestellbereich,
  • der Eignung (den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen).

Die rechtlichen Grundlagen sind neben der DIN VDE 1000-10 etwa das Ordnungswidrigkeitengesetz oder die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3). Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel das Planen, Projektieren und Konstruieren von elektrischen Anlagen oder die Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Anlagen im Elektrobereich. Diese Angaben können in ergänzenden Anlagen zur Bestellung aufgeführt werden.

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Ja. Die Bezeichnung Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) beschreibt wie die Elektrofachkraft (EFK) eine Qualifikationsstufe im Bereich der Elektrotechnik. Die VEFK übt überdies eine Funktion innerhalb eines Unternehmens aus, indem sie die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs- oder Betriebsteils übernimmt. Wenn sie diese Funktion aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht mehr zuverlässig ausüben kann, muss der Unternehmer sie von ihrer Funktion entbinden. Er trägt die Verantwortung dafür, die richtige Person ausgesucht zu haben. Wer längere Zeit nicht in einem Arbeitsgebiet tätig war und/oder dessen Kenntnisse der Bestimmungen des elektrotechnischen Regelwerks nicht auf dem aktuellen Stand sind, dessen Qualifikation kann erlöschen.

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Ich bin bestellte VEFK und habe lange Jahre als solche die Verantwortung für den Elektrotechnischen Bereich im Unternehmen getragen. Nun habe ich im Unternehmen einen ganz anderen Aufgabenbereich übernommen. Ist es nun erforderlich, dass ich die VEFK Bestellung „kündige“ oder erlischt die Verantwortung automatisch mit dem Wechsel der Position im Unternehmen?

Antwort:
Die Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bleibt auch nach einer Änderung des Aufgabenbereichs oder der Abteilung bestehen, solange man im selben Unternehmen angestellt ist. Es besteht keine automatische Auflösung der Bestellung aufgrund solcher Veränderungen.
Daher ist erforderlich, die Beendigung der Bestellung und die damit verbundene Verantwortung schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren. Eine schriftliche Mitteilung ist sinnvoll, um die Änderungen im Aufgabenbereich oder in der Abteilung bekannt zu machen und sicherzustellen, dass die betroffenen Stellen über das Ende der Bestellung als VEFK informiert sind. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien über den aktuellen Status der Bestellung informiert sind und dass die verantwortungsvollen Aufgaben der VEFK entsprechend an eine andere qualifizierte Person übertragen werden können.
Die schriftliche Formulierung der Beendigung der Bestellung zur VEFK trägt zur Transparenz und Rechtssicherheit bei und ermöglicht eine klare Nachverfolgung von Verantwortlichkeiten im Unternehmen. Daher ist es unerlässlich, diesen Schritt schriftlich zu dokumentieren, um eine klare Kommunikation und Verwaltung der VEFK-Position sicherzustellen.

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Gemäß Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben auf fachkundige und zuverlässige Personen übertragen, die dann diese Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen haben. Die Bestellung zur VEFK ist ein Vertrag, also eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, bei der mindestens zwei Parteien einvernehmlich eine wechselseitige verbindliche Verabredung miteinander treffen. Diese vertragliche Übernahme ist nur dann rechtswirksam, wenn die Willenserklärungen beider Vertragsparteien übereinstimmen.

Ist dies nicht der Fall, weil sich beispielsweise der Arbeitgeber zwar eine Übertragung wünscht, die designierte VEFK aber diese Verantwortung nicht übernehmen möchte, dann kann es keine rechtswirksame Übertragung allein durch eine arbeitgeberseitige Anordnung einer Delegation geben.

Wer es ganz genau wissen will kann den kompletten Text unseres Anwalts lesen.
Zum Blogbeitrag

 

Die elektrotechnischen Normen ändern sich beständig. Auch die staatlichen Regelsetzer wie Parlamente und Ministerien verabschieden immer wieder neue Vorgaben. Das und die sich wandelnden technischen Voraussetzungen machen Fortbildung für die VEFK zur Pflicht – Verantwortliche Elektrofachkraft ist man nicht für immer.

Wichtig ist auch der Nachweis der Fortbildung. Sie dient dem Unternehmer als Nachweis, dass die VEFK weiterhin die in der Beauftragung definierten Aufgaben erfüllen kann.

TIPP

Benötigte Unterlagen

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft muss die einschlägigen Bestimmungen für ihren Arbeitsbereich kennen. Auch bei umfassender Kenntnis der Normen sind damit noch nicht die Unterlagen geschrieben, die eine VEFK im betrieblichen Alltag benötigt. MEBEDO bietet im Rahmen der Beratung Dokumentenvorlagen für Arbeitsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Anlagenprüfungen oder Protokollierung von Beinahe-Unfällen und vielem mehr.

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Hier finden Sie eine übersichtliche grafische Veranschaulichung der Qualifikationsstufen in der Elektrotechnik.
Eine ausführliche Erläuterung zu einigen Begriffen haben wir in unserem Blogbeitrag „Qualifikationsstufen in der Elektrotechnischen Weiterbildung“ vorbereitet.

 

Qualifikationsstufen der Elektrotechnik

 
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Die DIN VDE 1000-10 kennt im Prinzip zwei verschiedene Arten von Verantwortlichen Elektrofachkräften:

  • Die „einfache“ Verantwortliche Elektrofachkraft DIN VDE 1000-10 Abschnitt 3.1 und 3.2. ohne die fachliche Leitung eines Betriebs oder Betriebsteils und
  • die Verantwortliche Elektrofachkraft, die mit der „Leitung eines Betriebs oder Betriebsteils“ betraut ist (nach DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.3). Diese Aufgaben entsprechen im Wesentlichen denen des Anlagenbetreibers Elektrotechnik.

Nach der DIN VDE 1000-10 bedingt die Ausübung beider Tätigkeiten die selbständige Ausführung durch eine im besonderen Maße qualifizierte Elektrofachkraft. Die Unterscheidung ist die Folge der unterschiedlichen Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft in einem Unternehmen. Der Umfang der elektrotechnischen Verantwortung ist maßgeblich von der Aufgaben- und Kompetenzzuweisung im Unternehmen abhängig.

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Schnittstellen der VEFK mit anderen Unternehmensteilen

Die Verantwortliche Elektrofachkraft trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen. Diese Aufgabenstellung führt dazu, dass das Tätigkeitsfeld einer VEFK zwangsläufig Schnittstellen mit anderen Unternehmensbereichen – also etwa dem Einkauf oder der Instandhaltungsplanung – aufweist. Für eine sichere, rechtssichere und auch effiziente Betriebsorganisation ist es unabdingbar, für diese Schnittstellen Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festzulegen.

Diese schriftlich definierten Schnittstellen müssen in der betrieblichen Praxis umgesetzt und „gelebt“ werden. Lesen Sie die Details im Beitrag unseres Geschäftsführers Stefan Euler „VEFK in der Betriebsorganisation“.

DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 6 heißt es: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“

Was das alles genau bedeutet lernen Sie in unserem Seminar R02

Eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (externe VEFK) kann statt einer internen VEFK beauftragt werden. Bei der Auswahl einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft gelten die gleichen Kriterien wie für festangestellte VEFK. Je nach Unternehmensgröße, Umfang der elektrotechnischen Arbeiten und Qualifizierungsniveau der Belegschaft bieten sich verschiedene Modelle an, wie die elektrotechnische Verantwortung von einem externen Dienstleister übernommen werden kann.

Für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe ohne nennenswerten Teil an elektrotechnischen Arbeiten bzw. für Unternehmen, die keinen geeigneten Mitarbeiter finden, der die elektrotechnische Verantwortung übernehmen kann, eignet sich folgendes Modell: Die externe VEFK schließt mit dem Anlagenbetreiber bzw. Unternehmer einen Vertrag, der folgendes regelt:

  • Die externe Verantwortliche Elektrofachkraft ist fachlich verantwortlich für den elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil
  • Sie ist der fachliche Vorgesetzter der Mitarbeiter, die bestimmte, vorher definierte Aufgaben im Bereich der Elektrotechnik übernehmen. Diese Mitarbeiter müssen, wenn sie es noch nicht sind, zu Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) ausgebildet werden
  • Parallel dazu stellt das Unternehmen eine verantwortliche Person, die die disziplinarische Verantwortung übernimmt

Für größere Unternehmen

In größeren Unternehmen mit komplexeren Produktionsanlagen ist oft eigenes elektrotechnisch geschultes Personal vorhanden. Wenn keiner dieser Mitarbeiter als Verantwortliche Elektrofachkraft beauftragt werden kann oder soll und somit eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (externe VEFK) benötigt wird, ist ein mögliches Modell, dass der Unternehmer einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter benennt, der die fachliche Umsetzung der Vorgaben der externen Verantwortlichen Elektrofachkraft übernimmt. Dieser Mitarbeiter kann gegebenenfalls auch zur VEFK weitergebildet werden.

VEFK-Übernahme bei gleichzeitiger Weiterbildung des Personals

Die Beauftragung einer externen VEFK ist mit Kosten verbunden. Ab einer gewissen Betriebsgröße kann es aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll sein, eigene Mitarbeiter zur VEFK weiterzubilden.


MEBEDO ConsultingISO 9001 Zertifizierung

  • bietet entsprechende Modelle, bei denen
    • ein MEBEDO Projektingenieur die elektrotechnische Verantwortung übernimmt,
    • zugleich aber Mitarbeiter so geschult werden, dass sie nach und nach diese Funktion übernehmen können.
  • ist als einziger Dienstleister in Deutschland für die externe VEFK Übernahme ISO 9001 zertifiziert.

Darüber will ich mehr erfahren

Es gibt keine einfache Regel, die besagt, ab welcher Betriebsgröße und bei welchem Umfang und welcher Art der elektrotechnischen Tätigkeiten die Beauftragung einer externen VEFK Sinn macht. Entscheiden lässt sich das nur im Einzelfall. In unserem Seminar R02 erhalten Sie einen Überblick über Ihre Fach- und Führungsaufgaben und wie Sie diese am besten erfüllen.

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Ist es der Dienstleister, der die Instandsetzung durchgeführt hat, oder vielmehr der Arbeitgeber/Anlagenbetreiber, der den Dienstleister beauftragt hat?

VDI Anwalt Hartmut Hardt antwortet

Aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und auch aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3, § 5) wird bei letzterem explizit der Unternehmer in die Pflicht genommen, nach prüfpflichtiger Instandhaltung den ordnungsgemäßen Zustand zum sicheren Betrieb zu erhalten und nachzuweisen.

Kommt es nunmehr zum Ereignisfall, ist der Nachweis einer normativ durchgeführten elektrischen Sicherheitsüberprüfung nicht nur vom Anlagenbetreiber im Fokus.

Ferner ist es so, dass auch ein Dienstleister den zweifelsfreien Nachweis erbringen können muss, dass der ihm zu verantwortende Aufgabenbereich sorgfältig und mangelfrei bearbeitet wurde. Es gehört zum vertraglich geschuldeten Leistungserfolg, dass die nach der erfolgten Instandsetzung den Beschäftigten zur weiteren Verwendung übergebenen Arbeitsmittel sicher sind.
Insbesondere im § 5 Abs. 1 BetrSichV wird dem Arbeitgeber abverlangt, dass er nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen darf, „die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind“.

Außerdem fordert § 10 Abs.1 BetrSichV zwingend, dass „Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden“.
Da die Instandsetzung unzweifelhaft ein Teilbereich der Instandhaltung ist, gelten die vorgenannten Zielvorgaben selbstverständlich als eigene Verpflichtung des Instandsetzers im Hinblick auf die spätere Verwendung der von ihm instandgesetzten Arbeitsmittel.
Der Nachweis, die entsprechende Fachkunde und Sorgfalt eingehalten zu haben, kann nur auf der  Grundlage der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG § 49) – und wo es erforderlich ist, auch des Stands der Technik – erfolgen.

Somit muss auch ein Dienstleister, nach prüfpflichtiger Instandsetzung, eine normative elektrische Sicherheitsüberprüfung durchführen. Dies dient der Beweisbarkeit seiner fachlich richtig durchgeführten Arbeit. Dies dient im Ereignisfall nicht nur dem eigenen Interesse, sondern bildet auch einen soliden Weg zur „gelebten“ Elektrosicherheit in der betrieblichen Praxis.


DGUV Vorschrift 3 ehemals VBG 4

(1979 aus der Taufe gehoben, also vor mehr als 40 Jahren!!)

§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.


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Hier die wichtigsten Regelwerke:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
  • Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.  (VDE 1000-10,  VDE 0105-100)

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Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
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