Wer ist eine Elektrofachkraft?
Eine Elektrofachkraft ist jemand, der in einem Fachbereich der Elektrotechnik
- übertragene Aufgaben beurteilen und
- mögliche Gefahren erkennen kann.
Eine Elektrofachkraft kann und darf also elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen.
Um das tun zu dürfen, ist eine bestimmte Qualifikation notwendig. Sie besteht neben einer fachlichen Ausbildung aus Berufserfahrungen und Kenntnissen in einem Fachbereich der Elektrotechnik und Kenntnisse der für den Fachbereich relevanten elektrotechnischen Regelwerke.

Eine Elektrofachkraft ist keine Berufsbezeichnung (Vgl. auch die DGUV-Information 203-002 (früher BGI 548 )), vielmehr wird mit diesem Begriff der Status eines Mitarbeiters innerhalb einer Betriebsorganisation beschrieben.
Aus den Vorgaben, über welche Kenntnisse und Fertigkeiten eine Elektrofachkraft verfügen muss, ergibt sich zudem, dass eine Elektrofachkraft immer eine Fachkraft für einen bestimmten Fachbereich der Elektrotechnik ist.
Wo ist festgelegt, wer eine Elektrofachkraft ist?
In zwei Regelwerken wird definiert, wer eine Elektrofachkraft ist. Zum einen gibt es die Definitionen in den VDE-Normen und zum anderen in den Unfallverhütungsvorschriften. Beide Erklärungen sind fast gleichlautend.
Definition in den DIN / VDE- Bestimmungen
Verbindlichkeit der VDE-Bestimmungen
VDE-Bestimmungen sind nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) die allgemein anerkannten Regeln der Technik für elektrische Anlagen (§ 49 Abs. 2 EnWG). Wer die Vorgaben der VDE-Bestimmungen einhält, der kann davon ausgehen, dass er die technische Sicherheit gewährleistet, die der Gesetzgeber verlangt.
DIN VDE 0105-100:2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen
3.2.4 Elektrofachkraft
eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.
Quelle: IEC 60050-651:1999. IEV 651-01-04 modifiziert
Für Deutschland ersetzt durch:
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Anmerkung 1 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Quelle: DIN VDE 0105-100:2015-10, Betrieb von elektrischen Anlagen, Abschnitt 3.2.4
Definition in DIN VDE 1000-10:2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
DIN VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
3.2 Elektrofachkraft Definition aus der Norm
Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann
Eine Elektrofachkraft muss neben DIN-VDE-Normen auch Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und berufsgenossenschaftliche Regelwerke kennen
In der DIN VDE 1000-10 wird klargestellt, dass unter dem Begriff der „einschlägigen Normen“ nicht nur der enge Begriff der DIN VDE-Normen zu verstehen ist, sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer.
Dies bedeutet: Es ist nicht ausreichend, dass eine Elektrofachkraft die DIN-VDE Normen kennt. Sie muss auch Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und berufsgenossenschaftliche Regelwerke kennen.
Welche einschlägigen Regelwerke eine Elektrofachkraft kennen muss, ist unterschiedlich und variiert nach ihrem Einsatzgebiet.
Auch für die DIN VDE 1000-10 gilt, dass zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden kann.
Definition in den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken
DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt,
– wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung
– Kenntnisse und Erfahrungen sowie
– Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Quelle: DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, § 2 Abs. 3
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